| |
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3539
|
Verfasst am: 23.Jan 2006 6:13 Titel: Enteignung - rechtzeitig Einspruch einlegen |
|
|
| Zitat: |
Gegen Enteignung rechtzeitig vorgehen
Wer ein Grundstück besitzt, muss sich darum kümmern, wenn es von Planungen der Gemeinde betroffen ist. Im Fall eines Landwirts hatte das Land in einem Planfeststellungsbeschluss entschieden, dass ein Messegelände auf seinem Grundstück gebaut werden soll. Dagegen hatte er nichts unternommen. Als er sich später gegen den Enteignungsbeschluss wehrte, entschied das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg, dass er bereits rechtliche Schritte hätte einleiten müssen, als ihm der Plan vorgelegt worden sei.
Aktenzeichen: 8 S 1961/05
(BLZ) http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/serie_immo/519509.html |
|
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|