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Ferienwohnung

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money-baer
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Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 7.März 2003 16:55    Titel: Ferienwohnung Antworten mit Zitat

Doppelt lukrativ durch Mieteinnahmen und Steuerersparnisse

Von Biallo & Team

Viele Deutsche traeumen davon, in ihrer Lieblingsgegend eine Ferienwohnung zu besitzen. Das muss kein Traum bleiben. Derzeit sind die
Konditionen zum Erwerb von Wohneigentum geradezu ideal. Traumhaft guenstige Bauzinsen und stagnierende Immobilienpreise locken
Investoren. Doch damit nicht genug: Mit einer Ferienwohnung können Besitzer nicht nur Geld verdienen, sondern obendrein noch
Steuern sparen. Der Trick: Sie muessen die Immobilie zumindest zeitweise vermieten. Zwar sind dann die Mieteinnahmen mit dem uebrigen
Einkommen zu versteuern, im Gegenzug können Sie aber Investitionen in das Ferienobjekt und Gebaeudeabschreibungen davon abziehen.

Das Finanzamt stellt jedoch eine Bedingung: Es erwartet, dass die Ferienimmobilie ueber einen Zeitraum von 30 Jahren mindestens einen
kleinen Gewinn bringt. Sonst erkennen die Beamten die Verluste steuerlich nicht mehr an. Selbstnutzer muessen durch eine so genannte
positive Prognoserechnung belegen, dass sie mit dem Ferienhaus nicht nur Steuern sparen, sondern auch steuerpflichtige
Mietueberschuesse erzielen wollen. Dabei fliessen in die Kalkulation alle Tage ein, an denen die Immobilie vermietet ist. Von den
Mieteinnahmen kann der Besitzer dann fuer die Vermietungstage anteilig Ausgaben fuer die Instandhaltung und auch Darlehenszinsen als
Werbungskosten abziehen.

Tipp: Bislang zaehlte die Finanzverwaltung Zeiten, in denen das Ferienhaus leer steht, zur Selbstnutzung. In diesem Punkt entschied der
Bundesfinanzhof (BFH, Az IX R 97/00) nun zum Vorteil der Steuerzahler: Der Leerstand soll entsprechend dem Verhaeltnis von
Vermietung und Selbstnutzung aufgeteilt werden. Kann dies nicht ermittelt werden, ist eine pauschale Zuteilung von jeweils 50 Prozent
möglich. Wenn der Vermieter die Selbstnutzung per Vertrag auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, dann wird die verbleibende Zeit
(inklusive Leerstand) sogar komplett der Vermietung zugerechnet.

Quelle: Doersam Brief vom 07.03.03
_____________________

Also, könnte doch wieder Spaß machen eine Ferienwohnung, oder??
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