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Für Schäden haften beide Nachbarn - Grenzbäume

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 5.Sep 2006 10:34    Titel: Für Schäden haften beide Nachbarn - Grenzbäume Antworten mit Zitat

Für Schäden durch alten Baumbestand auf der Grundstücksgrenze haften beide Nachbarn, entschied der Bundesgerichtshof.

Eine alte, von Pilzen befallene Eiche war ohne Fremdeinwirkung auf ein Wohnhaus gefallen und hatte es erheblich beschädigt. Die obersten Richter hatten nun zu entscheiden, wer für den Schaden von rund 100 000 Euro aufkommen muss. Sie verteilten die Last auf beide Seiten.

„Das Urteil betrifft alle Grenzbäume. Dies sind alle Bäume, die dort wo sie aus dem Boden kommen von der Grundstücksgrenze durchschnitten werden.
Jedem Grundstückseigentümer gehört genau der Teil des Baumes, der auf seinem Grundstück steht.
Und dafür ist er allein verantwortlich, so als ob der Baum nur auf seinem Grundstück stünde“, interpretiert Kai Warnecke, Geschäftsführer der Eigentümergemeinschaft Haus und Grund, das Urteil. Rechtsanwältin Simone Engel rät Grundstückseigentümern deshalb, ihre Hälfte des Baumes in angemessenen Abständen auf Beschädigungen oder Erkrankungen zu untersuchen und rechtzeitig einzugreifen, um einen plötzliches Umsturz des Baumes zu verhindern.

Doch wer will schon genau sagen, welches Blatt und welcher Ast auf Nachbars Grund ragt. „Beide Seiten sind dafür verantwortlich, dass der Baum nicht zu einer Gefahr für die anliegenden Grundstücke wird“, meint der Hamburger Rechtsanwalt Carl Christian Voscherau.

Stürzt der Baum auf das Haus des Nachbarn, müsse der andere anteilig für den Schaden aufkommen. Wenn der Baum zu krank sei, um ihn zu erhalten, müsse er gefällt werden, ergänzt er. Sei dies nicht ohne Mithilfe des Nachbarn möglich, bestehe sogar ein gegenseitiger Anspruch auf Fällung des Baumes, der gegebenenfalls auch durchgesetzt werden muss“, ergänzt der Anwalt.

Fazit: Eines der vielen Urteile, das zeigt, wie schnell ein Nachbarschaftsstreit eskalieren kann. Dabei bringt ein Gespräch über die „grüne Grenze“ hinweg mehr, als Blätter überm Gartenzaun zu zählen.

(HB)
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