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Hausbau per Erbpacht hat seine Tücken

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5917

BeitragVerfasst am: 5.Sep 2006 10:00    Titel: Hausbau per Erbpacht hat seine Tücken Antworten mit Zitat

Was tun, wenn das Geld für die eigenen vier Wände reicht, aber nicht für den nötigen Grund und Boden?
In dieser Situation kann die Erbpacht einen Ausweg bieten. Dabei vermietet der Eigentümer sein Grundstück an den Bauherren. In der Regel gilt so ein Vertrag 99 Jahre. Gerade für Familien ist das eine gute Sache, sollte man meinen.
Doch das Erbbaurecht hat auch einige Tücken. Und die zeigen sich oft erst nach vielen Jahren, wenn die Pächter ihr Haus verkaufen wollen.

In den 60er Jahren suchten Georg und Renate (x) für sich und ihre beiden Kinder ein Häuschen im Grünen. Da kam das Angebot eines Landwirts gerade recht, ein Grundstück in Erbpacht zu übernehmen, es also zu mieten:

"So waren wir dann ganz froh, an ein Grundstück zu kommen, das wir finanzieren konnten und haben dann hier ein Einfamilienhaus gebaut. Und damit sind wir auch sehr gut gefahren."

Inzwischen sind die (x) über 70 Jahre alt und das Haus ist ihnen zu groß. Deshalb beschlossen sie, in eine pflegeleichte Eigentumswohnung umzuziehen:

"Und nun hatten wir geglaubt, dass wie früher auch, es gar kein Problem sei, das Erbbaurecht an einen solventen Interessenten zu verkaufen."

Doch beim Verkauf der Erbpacht muss der Grundstückseigentümer zustimmen. Und der machte den (x) einen Strich durch die Rechnung: Er knüpfte sein Einverständnis an eine kräftige Erhöhung des Erbpachtzinses. Daraufhin platzte das Geschäft. Dabei sind Eigentümer eigentlich verpflichtet, den Verkauf des Erbpachtrechts zu genehmigen, erklärt Peter Ouart, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde:

"Diese Zustimmung muss immer dann erteilt werden, wenn grundsätzlich der mit der Bestellung des Erbbaurechtes verfolgte Zweck durch einen Verkauf des Erbbaurechtes nicht wesentlich beeinträchtigt wird."

Das heißt: Seine Zustimmung zum Verkauf darf der Eigentümer nur dann verweigern, wenn der potentielle Käufer beispielsweise nicht zahlungskräftig ist oder plant, das Grundstück zweckzuentfremden. Das wäre etwa der Fall, wenn er es statt für ein Wohnhaus für einen gewerblichen Betrieb nutzt. Bedingungen stellen darf er aber nicht. Dennoch gibt es immer häufiger Ärger beim Verkauf der Erbpacht, beobachtet Notar Wilhelm Löscher. Viele solcher Erbpacht-Grundstücke gehören der katholischen Kirche:

"Seit einigen Jahren macht der größte Erbbaurechtsausgeber - und das ist die katholische Kirche - die Genehmigung davon abhängig, dass der Erbbauzins völlig neu ermittelt wird."

Der Grund: Der Erbbauzins berechnet sich nach dem Wert des Grundstückes.
In den vergangenen Jahrzehnten sind jedoch die Grundstückspreise vielerorts ganz erheblich gestiegen. Alte Erbpachtverträge sind also für heutige Verhältnisse meist sehr günstig.
Beim Verkauf eines solchen Erbpachtrechts sehen die Eigentümer häufig die Chance, den Zins zu erhöhen.

Wollten sich Pächter und Kaufinteressent gegen diese Forderungen wehren, müssten sie einen jahrelangen Rechtsstreit in Kauf nehmen, sagt Notar Löscher. Denn die Frage, unter welchen Bedingungen genau der Verpächter seine Zustimmung verweigern darf, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden.
Rechtsanwalt Ouart rät deshalb, bereits beim Abschluss eines Erbpachtvertrages Regelungen für den Fall des Verkaufs zu treffen. Zum Beispiel, indem die Bedingungen für die Zustimmung des Verpächters klar umrissen werden. Dazu sollten sich die potentiellen Bauherren von einem Rechtsexperten beraten lassen:

"Dann kann der Vertrag, wenn man ihn sorgfältig und detailliert gemacht hat und genau beschrieben hat, was der Zweck des Erbbaurechtes ist in dem jeweiligen Fall, kann man da doch für eine gewisse Rechtsklarheit sorgen und ist dann auch in der Lage, überraschende Ergebnisse zu vermeiden."

(DLF)
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werner callies
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 5.Sep 2006 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kirche...

Bei uns hier im Dörfchen hat die Kirche auch ein größeres Grundstück
zur Erbpacht angeboten. Allerdings ist der Pachtzins an den Lebens-
haltungs-Index gekoppelt, steigt also automatisch mit der Zeit.

Die zukünftigen Häuslebauer mussten sich bei dem erzkonservativen
Pastor bewerben, da wurden nur verheiratete Pärchen genommen,
die entweder schon Kinder hatten oder glaubhaft machen konnten,
das Kinder in Planung sind und sich sozial engagieren, sei es in der
Kirche, örtlicher Sportverein usw.

Zwei Schwule, die dort ein Haus bauen wollten wurden abgelehnt, die
haben dann zwei Strassen weiter ein Grundstück von einem Bauer
gepachtet, der sah das nicht so eng...
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werner callies
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 5.Sep 2006 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

(statt auf Vorschau auf Absenden geklickt...)

Sollte jemand der Häuslebauer seine Hütte verkaufen wollen, muß sich
der Interessent der gleichen Bewerbungsprozedur unterziehen. Und das
ist schon krass, wenn ich mit meinem Eigentum nicht machen kann, was
ich möchte...
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Schmierfink
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.02.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 12.Sep 2006 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Callies,

beim Mitlesen anderer Threads bewundere ich Art und Weise der Diskussionsführung oft. Zugegebenermaßen.

Hier aber höre ich doch unterschwellig heraus, dass Sie mit dem Verhalten der katholischen Pfarrei in Ihrem Dorf nicht einverstanden sind. Das allerdings kann ich nicht nachvollziehen. Die Kirche überlässt jemanden gegen einen Pachtzins ein Grundstück, auf dem gebaut werden darf. Ist doch klasse! Und wenn der örtliche Pfarrer, sein Kirchenvorstand und der Pfarrgemeinderat der Meinung sind, dieses Angebot nur jungen Familien und/oder jungen Familien mit Kindern zu unterbreiten, dann finde ich persönlich das sogar noch viel besser. Hier wird doch Menschen, die sonst nicht so leicht an Eigentum gelangen, die Möglichkeit geboten, die eigenen vier Wände zu verwirklichen. Wem sonst soll das Angebot gelten, wenn nicht dieser Gruppe (zu der ich mich selbst als alleinverdienender Ehemann mit drei Kindern)? Und wenn dann noch soziales Engagement ein Besserstellungskriterium gegenüber Mitbewerbern ist, dann ziehe ich sogar noch den Hut vor dem konservativen Herrn Pastor.

Fazit also: Hut ab vor der Entscheidung Kirche

Ich freue mich schon jetzt auf meine erste Diskussion mit Ihnen

Grüße

Der Schmierfink
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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2007 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eigenheimerwerb: Wann lohnt Erbpacht und wann nicht?

Vor allem junge Familien stöhnen über hohe Immobilienpreise, wie sie oft in Ballungsgebieten vorherrschen. Verantwortlich dafür sind enorme Grundstückskosten. In manchen Gegenden Deutschlands erreicht der Anteil der Grundstückskosten am Gesamtpreis über 30 Prozent. Damit entpuppt sich Grund und Boden nicht selten als Spielverderber beim Eigenheimerwerb.

Viele Kommunen und Bauträger suchen nach Alternativen, um jungen Familien den Weg in die eigenen vier Wände zu erleichtern. Ein Überlegung: Mindert man den Objektpreis um die Grundstückskosten, verbilligt sich entsprechend der Immobilienpreis. Bei einem Eigenheim mit einem Verkehrswert von 300.000 Euro, könnte sich der Kaufpreis dadurch um bis zu 100.000 Euro verringern.

Ein Weg zu geringeren Erwerbskosten bietet das Erbbaurecht. „Die Funktionsweise ist einfach“, erklärt Robert Anzenberger, Vorstand des Immobilienvermittlers PlanetHome. „Der Käufer erwirbt nur die Immobilie, das Grundstück wird dazugepachtet.“ Der Pachtvertrag ist langfristig angelegt. Er läuft meist zwischen 75 und 99 Jahre und kann anschließend verlängert werden. Der Vorteil des Erbbaurechts: Der Käufer spart sich die Finanzierungskosten für den teuren Grund, dafür zahlt er jeden Monat eine überschaubare Pachtgebühr. „Die Ersparnis macht es vielen Interessenten erst möglich, den Schritt ins eigene Heim zu wagen“, weiß Anzenberger aus langjähriger Erfahrung. Gerade in hochpreisigen Regionen sei das Erbbaurecht deshalb sehr beliebt.

Das Erbpachtmodell kann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Nicht nur, dass der Finanzierungsbedarf geringer ausfällt als beim üblichen Komplettkauf, auch die Darlehenskonditionen können sich verbessern. Sinkt die Kreditsumme, verbessert sich das Verhältnis von Eigenkapital und Darlehensbetrag. Rutscht der Finanzbedarf dadurch unter die zinsgünstige 60-Prozent-Schwelle im Vergleich zum Gesamtpreis, erreichen Käufer optimale Zinskonditionen.„Trotz unbestrittener finanzieller Vorteile insbesondere in der Anfangsphase, gibt es aber keine Garantie, dass das Erbbaurecht auf alle Zeit einen Finanzbonus sichert“, weiß Anzenberger. Eine Unsicherheit besteht zum Beispiel darin, dass der Pachtzins entsprechend der Entwicklung des Grundstückswertes angepasst werden kann. Ist der Wert gestiegen, darf der Verpächter die Abgabe anheben. Oft werden bereits bei Vertragsunterzeichnung langjährige Anpassungsvereinbarungen getroffen. Steigende Erbpachtzinsen können den anfänglichen finanziellen Vorteil langfristig zunichte machen. Wer bezüglich der Entwicklung einer bestimmten Lage unsicher ist, sollte in jedem Fall einen seriösen Immobilienmakler mit fundierter Expertise zu Rate ziehen.

Kaufinteressenten sollten deshalb Alternativen sorgfältig prüfen. Die Möglichkeit des Komplettkaufs, also Immobilie plus Grundstück, ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn die Bauzinsen niedrig sind. Dann schmilzt der finanzielle Vorteil des Erbpachtmodells. Grund: Die dank des Erbbaurechts niedrige Kreditsumme verursacht in Verbindung mit Minizinsen nur eine geringe monatliche Belastung. Diese dürfte in manchen Fällen kaum höher liegen als die monatliche Pacht – warum also dann nicht auch gleich das Grundstück kaufen? Anders sieht die Sache aus, wenn die Bauzinsen hoch sind. Bei üppigen Darlehenskosten kann das Erbpachtmodell seine Stärken voll ausspielen.


Pressemitteilung von: PlanetHome AG
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berger-finanz
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 263
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 31.Okt 2007 11:20    Titel: Falsch! Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Erbpachtmodell kann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Nicht nur, dass der Finanzierungsbedarf geringer ausfällt als beim üblichen Komplettkauf, auch die Darlehenskonditionen können sich verbessern. Sinkt die Kreditsumme, verbessert sich das Verhältnis von Eigenkapital und Darlehensbetrag. Rutscht der Finanzbedarf dadurch unter die zinsgünstige 60-Prozent-Schwelle im Vergleich zum Gesamtpreis, erreichen Käufer optimale Zinskonditionen.

Mit Verlaub: Diese Aussage kann leicht zur Ver(w)irrung beitragen...
..und sollte daher so nicht stehen bleiben.

Erbpacht begründet kein Eigenkapital. Eine Verbesserung des Beleihungsauslaufes fände in dem genannten Maße nur statt, wenn das einsetzbare Eigenkapital des Darlehensnehmers ohnehin mind. 40% der Kosten ohne Grundstück ausgemacht hätte. Bei Darlehensnehmern ohne ausreichendes Eigenkapital bleibt der Beleihungswert so wie er auch ohne Erbpacht wäre, nämlich auf 100% plus Kaufnebenkostenanteil minus Eigenkapitalanteil (geringfügige Abweichungen von Bank zu Bank). Ein bereits bezahltes Grundstück zählt wie cash.

Beispiel:
Grundstück: 100.000,- € inkl. Erwerbsnebenkosten oder Erbpacht 2.400,- € / á
Haus: 180.000,- €
Bonität der Darlehensnehmer sehr gut.
36.000,- € Eigenkapital (20% vom Haus), Varianten a) bis c)
10 Jahre Zinsbindung

a) Erbpachtgrundstück
Beleihungsauslauf 80% , nom.-Zins z.B. 5,39%

b) Grundstück muss gekauft werden
Beleihungsauslauf 87%, nom.-Zins z.B. 5,59%

c) Grundstück gekauft, bereits bezahlt
Beleihungsauslauf 51%, nom.-Zins z.B. 5,39%

d) kein EK mit Erbpacht
Beleihungsauslauf 100% , nom.-Zins z.B. 5,39%

e) kein EK ohne Erbpacht
Beleihungsauslauf 100% , nom.-Zins z.B. 5,99%

Zinsen gehen natürlich besser, habe aber absichtlich immer den teuersten Anbieter gewählt.

Man kann leicht erkennen, dass eine Verbesserung in Richtung 60%-Finanzierung wegen "Erbpacht" wohl kaum stattfindet. Trotzdem kann aber im Beispiel trotz der 100%-Finanzierung die Erbpacht-Variante zur Zinsverbesserung beitragen. Allerdings spielen andere Faktoren, wie die Bonität des Kunden eine wichtigere Rolle.

mfg. H.B.
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Et
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Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 447
Wohnort: Bad Homburg

BeitragVerfasst am: 31.Okt 2007 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

wäre noch zu erwähnen:

1. nicht jeder Darlehensgeber akzeptiert jeden Erbaugeber,
2. der Erbbauzins mindert oft den Beleihungswert.
3. der Darlehenszins erhöht sich oft entsprechend und
4. natürlich muß der Erbbauzins gezahlt werden. Dieser liegt zwar meistens etwas unter den Darlehenskosten für einen Grundstückskauf, weg ist jedoch weg.

Übrigens: der Erbaurechtsgeber bleibt Grundstückseigentümer. Wertsteigerungen gehören immer dem Eigentümer ...
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Bankfachwirt Steffen Etzel

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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 31.Okt 2007 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Et hat folgendes geschrieben::


Übrigens: der Erbaurechtsgeber bleibt Grundstückseigentümer. Wertsteigerungen gehören immer dem Eigentümer ...


stimmt, und wenn es dann noch so kommt, wie bei meinem Onkel, der das Haus von den Eltern übernommen hatte, und der Eigentümer wollte nach 99 Jahren das Grundstück zurück, dann kann man ganze Bücher schreiben.Liebe Grüsse
Heinrich
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