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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7645
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Verfasst am: 11.Jun 2006 19:09 Titel: Immobilien: Finanzamt filmt am Bau |
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Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs nimmt Häuslebauer bei der Grunderwerbsteuer künftig stärker an die Kandare. Eine aktuelle Verwaltungsanweisung an die Finanzämter, die sich aus dem Urteil ergab, zeigt die neue Vorgehensweise.
Bei Grundstücken in einem Baugebiet soll der Erwerber sofort anhand des Vordrucks 816/9 "Anfrage zur Bebauung" Auskunft über das beabsichtigte Vorhaben machen. Zudem haben die Beamten Indizien zur Berechnung der Grunderwerbsteuer zu sammeln, indem sie Grundstücksanzeigen der Lokalpresse studieren und die Bauschilder mit den hauseigenen Kameras festhalten.
Hintergrund der detektivischen Maßnahmen ist der übliche Vorgang, dass ein unbebautes Grundstück erworben und anschließend hierauf ein Gebäude errichtet wird. Dann stellt sich immer wieder die spannende Frage: 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer nur vom Grund und Boden oder vom Gesamtpreis für das fertige Objekt?
Einsparungen im fünfstelligen Bereich möglich
Maßgebend für die Antwort ist, was Käufer und Verkäufer vereinbart haben. Ist das bebaute Gesamtwerk Gegenstand des Erwerbsvorgangs, unterliegen sämtliche Aufwendungen der Grunderwerbsteuer. Das gilt neben den Baukosten dann auch für Maklergebühren oder Erschließungsbeiträge.
Soll hingegen erst einmal nur das Grundstück gekauft werden, wird die Abgabe nur hierauf bemessen. Dieser Weg erspart Bauherren schon beim Einfamilienhaus fünfstellige Beträge und kann sogar die Nachteile der zu Jahresbeginn gestrichenen Eigenheimzulage egalisieren. Das gilt, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten.
Wer vom Bauträger Grund und Boden kauft, muss generell auch für die anschließende Herstellung Grunderwerbsteuer zahlen. Liegt ein Festpreisangebot vor oder steht die Art der Bebauung im Wesentlichen fest, ist ein sachlicher Zusammenhang gegeben. Nur wer in Eigenregie baut, spart hierauf die 3,5-prozentige Abgabe. Diese beiden Eckpunkte versuchten Hausbesitzer bislang oft zu umgehen, indem sie beim Finanzamt den eigenen Einfluss auf die Baupläne geltend machten.
Damit hegten sie die Hoffnung, dass es zu zwei getrennten Erwerbsvorgängen kommt und Grunderwerbsteuer nur auf den Grund und Boden anfällt. Dieser Gestaltung hat der Bundesfinanzhof jetzt ein Ende gesetzt
(Az. II R 49/04).
Quelle: FDT |
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cashinfo Pathfinder
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 368 Wohnort: Europa - mitten drin
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Verfasst am: 12.Jun 2006 8:56 Titel: ...GRunderwerbsteuer |
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Hi @all,
jaja, das kenne ich schon seit jahren --- ich habe eine Immo. mit Grund und Boden gekauft und hinterher vom Verkäufer sanieren lassen --- hat mich lustige 3,5 % auf alles gekostet und ich war auch so blauäugig, diese 3,5 % nur auf den Erwerbspreis einzuplanen. Zur Beruhigung -- die Fa's akzeptieren für ie steuerliche Unbedenklichkeit zuerst die 3,5 % lt. Kaufvertrag beim Notar und veranlagen dann 1 - 3 Jahre später nach tatsächlichen Kosten bzw. wenn man Investzulage etc. Beantragt nach diesen dann -- immer wieder eine schöne negative Überraschung und ganz sicher nicht zu umgehen .... es sei denn, man verzictet auf alle Förderung und steerlochen Möglichkeiten, dann haben die Ämter wenig chancen den Vorgang nachzuvollziehen ...
Grüsse |
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