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conni000 Newbie
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 21.Feb 2007 11:06 Titel: Immobilien Leasing |
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Die Heuschrecken aus USA (Hudson und ca) versteigern deutsche Objekte und machen Gewinne.
Kann man sich drüber aufregen, dass Haüser versteigert werden, aber ohne Moss nix los.
Wer sich finanziell bei der baufinanzierung übernommen hat muss notfalls eben im Zwang das Objekt abgeben.
Nur an wen ist hier die Frage ?
Warum nicht an einen "Freund" ?
Da das Modell da ja funktioniert ist doch nur die Frage wo ist die Auffanggesellschaft / Leasinggesellschaft, die eine Rückersteigerung des eigenen Objekts zu vielleicht 50 % des Verkehrswertes realisiert ?
Der Alteigentümer oder ein Familienmitglied oder eine LTD muss dann das Objekt zurückmieten, sich selbst entschulden und kann dann ja vielleicht irgendwann zurückkaufen.
Müsste doch auch funktionieren.
Wer kennt sich da aus ? |
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matoyo Newbie
Anmeldungsdatum: 17.06.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 9.Jul 2007 21:15 Titel: |
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Hallo conni000,
es ist ein Interessantes Finanzierungsmodell, wenn die Konstruktion gut aufbereitet wird.
Eine Leasinggesellschaft sollte hier zwischen geschaltet werden, nur sehe ich das Problem bei den Leasingnehmern. Denn das Objekt wird ja nicht grundlos in die Hände der Heuschrecken gelangt sein. Das heisst die Ursprungsbank die Ihre Forderung an die Heuschrecken verkauft hat, muss diesen Forderungsverkauf, ja irgendwie Begründen. Die Heuschrecken kaufen die Hauptforderungen für nur einen Bruchteil der Grundschulden (nämlich für 20% bis 40% der Grundschulden). Natürlich behalten die Heuschrecken die Sahnestücke der Objekte für sich, den Rest verscherbeln Sie auf den „Freien Markt“.
Hier anzusetzen ist grundlegend richtig, denn wenn die Alteigentümer das Objekt von der Leasinggesellschaft zurück leasen mit dem jeweiligen Ankaufsrecht, was im Leasingrecht verankert ist, sollte das eigentlich klappen.
Werde mich darüber erkundigen
Gruss
Matoyo |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 10.Jul 2007 14:37 Titel: |
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Hallo,
| Zitat: |
denn wenn die Alteigentümer das Objekt von der Leasinggesellschaft zurück leasen mit dem jeweiligen Ankaufsrecht, was im Leasingrecht verankert ist, sollte das eigentlich klappen.
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Hierbei handelt es sich nicht um Leasing - auch wenn der Begriff "Leasing" sich noch so "chic" anhört....... und deshalb gerne von einigen "Firmen" als Türöffner benutzt wird.
Gerne werden von solchen "Firmen" auch die Begriffe "Sale and Lease back" in völlig krudem Zusammenhang erwähnt.
Bei dem obigen Beitrag handelt es sich schlichtweg um den Kauf oder Erwerb eines Objekts, welches schlicht und einfach "vermietet" wird. Dies wird oftmals kombiniert mit einem grundbuchrechtlichen Vorkaufsrecht oder mit einer zivilrechtlichen Rückkaufsoption. Der Begriff "Leasing" ist hierfür völlig unpassend.
Wurde hier im Forum bereits mehrfach diskutiert - vor allem im Zusammenhang mit "Zwangsversteigerung" oder "Mietkauf".
| Zitat: |
| Werde mich darüber erkundigen |
Das sollten Sie!
grüße
gundel |
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