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Immobilien in Ungarn

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Ingmar Peitl
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.03.2004
Beiträge: 17
Wohnort: Raum Hartberg, Oststeiermark

BeitragVerfasst am: 5.Sep 2004 2:44    Titel: Immobilien in Ungarn Antworten mit Zitat

Ich - beheimatet in Österreich - habe mit Immobilien in Ungarn folgendes erlebt: Ich habe mit meiner Mutter eine Immobilie in Ungarn gesucht. Da nur ich computerkundig bin, habe ich den E-Mail-Verkehr geführt. Ich habe eine (durchaus renommierte, aus Österreich stammende) Bank gefunden, die neben Lebensversicherung, Zahlungsausfallversicherung und der Pension meiner Mutter sowie natürlich der Hypothek auf das ungarische Haus anfangs keine weitere Sicherstellung forderte (ich war also nicht Bürge, was ich auch nicht sein hätte können; Bürgschaft und Hypothek auf ein österreichisches Objekt habe ich von vorneherein ausgeschlossen) und deren Zentrale so einem Kredit zustimmte. Da die Abwicklung für das erste von uns gefundene Objekt zu lange dauerte und daher dieses Objekt verkauft wurde, bevor die Anwältin der Bank verhandeln konnte, sicherte uns die Bank durch ihre Anwältin eine 100%ige Finanzierungszusage für das nächste von uns gefundene Objekt zu, die wir den Verkäufern des nächsten Objektes angeben dürften. Dieses Objekt war günstiger als das erste, schien uns daher vom Preis als Laien anfangs in Ordnung. Ich vertraute dem (österreichischen) Immobilienmakler (der Sitz der Firma ist aber in Ungarn), schließlich ist er ja wohl auch mit dem Einschätzen des Wertes des Objektes ein Stück weit betraut. Dem Immobilienmakler sagten wir von vorneherin, daß die Finanzierung durch die Bank Voraussetzung für den Kauf sei, aber zugesichert sei. Natürlich hatten wir an dem Objekt ein Interesse, meine Mutter überlegte es zu kaufen. Dies teilten wir per E-Mail dem Makler mit. Durch die Bank wurden daraufhin die Daten meiner Mutter aufgenommen. Ein Gutachter machte - beauftragt durch die Bank - seine Begutachtung des Objektes. Und stellte fest, daß der Wert des Objektes (laut Begutachter: ca. €55.960) um Wesentliches unter dem angegebenen Preis (als Kaufpreis angegeben: ca. €70.000) liegt. Dazu machte der Makler vor Ort bei der Begutachtung die Bemerkung, daß in Ungarn normalerweise mehr Sicherstellungen gefordert werden. Daraufhin wies uns die Filialleiterin der Bank (die Zusicherung war durch die Rechtsvertreterin der Bank erfolgt) plötzlich auf weitere Sicherstellungen hin, die normalerweise angeblich gefordert würden, die in allen meinen E-Mails von vorneherein ausgeschlossen worden waren. Aber es hieß noch nicht, daß die Bank nicht finanzieren würde. Der Begutachtungstermin wurde beendet. Der Begutachter, ein ungarischer Immobilienmakler, sagte zu, innerhalb von drei Tagen ein Gutachten zu erstellen. Die Filialleiterin lud uns ein, noch ein wenig mit dem Begutachter, der ebenfalls anwesenden Rechtsvertreterin der Bank und ihr zu kommen. Wir sollten mit unserem Auto mit ihren Wägen in einer Reihe fahren. Sie führten uns zu einem Haus, welches uns aus bestimmten Gründen, die wir später auch der Bank nannten, nicht als geeignet erschien, welches der Begutachter für die Bank (diese hat eine eigene Immobilienvermittlung) vermittelte. Wir lehnten ab. Von der Zentrale der Bank (Vorstandsdirektorin der entsprechenden Abteilung; an sie hatte mich der Vorstandsdirektor der Supervision verwiesen, dem ich schon per E-Mail die Voraussetzungen meiner Mutter genannt hatte) aus wurde uns zugesagt, die Rechtsvertreterin sollte meiner Mutter einen Finanzierungsvorschlag schicken. Das wurde auch eingehalten. Auf dem Umweg über die Filiale. Dies dauerte länger als vereinbart. Und auch das Gutachten des Begutachters ließ noch Wochen lang auf sich warten. Bevor der Finanzierungsvorschlag an uns geschickt wurde soll der Begutachter plötzlich noch einmal vor Ort bei der Immobilie erschienen sein und noch einmal alles genau nachgemessen haben, wobei meine Mutter und ich nicht anwesend waren. Danach gab er sein Gutachten mit dem oben erwähnten wesentlich geringeren Wert des Objektes ab (meine Mutter und ich kennen das Gutachten bis heute nicht). Die Filialleiterin schickte uns dann einen Finanzierungsvorschlag, der nun plötzlich Konditionen enthielt, wie sie von vorneherein zwischen der Zentrale bzw. später der Filiale und uns ausgeschlossen worden waren (plötzlich mit mehr Sicherstellungen, einer uns nicht möglichen Finanzierung/Ratenzahlung). Da meine Mutter der Filiale ihre Pensionshöhe angegeben hatte, muß die Filialleiterin gewußt haben, daß die Zahlungsmodalitäten für uns nicht möglich waren. Wir hielten Rücksprache mit dem Makler. Da die Verkäufer des Objektes über eine andere Filiale derselben Bank ihr Nachfolgeobjekt finanzieren wollten, teilte uns der Makler am Telefon mit, man könne möglicherweise über diese Filiale eine reellere Finanzierung erhalten, so wie sie die Zentrale vorgesehen hatte. Er rief später bei uns zurück und teilte uns mit, daß die Finanzierung über diese zweite Filiale gesichert sei. Wir vereinbarten einen Termin mit dem Filialleiter dieser Filiale. Zu dem Termin luden wir auch den Makler und seine Dolmetscherin, die ebenfalls Gutachten auf dem Immobilienmarkt für diesen Immobilienmakler erstellt, ein. Beide sagten per E-mail zu. Bei dem Termin erschien dann jedoch nur die Dolmetscherin. Und der Filialleiter lehnte die Finanzierung ab. Wir setzten uns noch zu einer kurzen Nachbesprechung mit der Dolmetscherin in ein Kaffeehaus. Bei dieser Gelegenheit sagte sie uns, die Bank müsse ja auch Verständnis für einen
Zitat:
Liebhaberpreis
bei Objekten haben und räumte ein, daß es sich bei dem Preis des Objektes um einen
Zitat:
Liebhaberpreis
handle. Meine Mutter sagte ihr daraufhin noch, sie wäre weiterhin an dem Objekt interessiert, wenn der Makler eine Finanzierung wisse. Daraufhin suchte dieser angeblich ... vergeblich. Nun - einige Wochen später - wendete er sich an mich, mit der Aufforderung, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von HUF 200.000 für die Verkäufer und das Unternehmen, für das er tätig ist, zu zahlen. Ich sei Interessent gewesen, er habe das Objekt vom Markt genommen und erst Wochen später wieder auf den Markt gebracht. Wir hätten auch kein Gegengutachten erstellen lassen, was unsere besondere Schuld ausweise. Der von ihm genannte Preis sei
Zitat:
ein moderater Preis
. Wir sollen sofort zahlen, sonst werde er sich an einen österreichischen - offenbar - Nobelanwalt mit Sitz in 1010 Wien wenden. Nach Zahlung wäre er bereit, mir eine Rechnung zu stellen. Er drohte mir also gleich beim ersten Anschreiben, was bei mir wie eine Mahnung ankommt. Den geforderten Betrag sehe ich wie eine Poenale an. Ich war auch wie gesagt niemals Interessent, könnte mir ein solches Objekt auch nicht leisten, habe aus finanziellen Gründen auch die Bürgschaft für das Objekt für meine Mutter abgelehnt (ich persönlich für mich halte auch sonst von Bürgschaften nichts, würde jedoch in diesem Fall eines Tages der Erbe sein, daher würde ich - wenn ich es könnte - in diesem Fall überlegen). Meine Mutter hat das Angebot gemacht, sie würde bei teilweiser Finanzierung zu einem korrekten Preis noch immer durchaus an einem Kauf des Objektes interessiert sein.
Meine Frage: Wie gehe ich am besten vor? Was mache ich, falls ein Anwaltsschreiben bei mir eintrifft? Wir haben natürlich keine Schädigung von irgendjemandem beabsichtigt, die Finanzierung hat nur eben nicht funktioniert (ich sehe daher auch die Poenale nicht ein - und der Makler hat nicht widersprochen, daß der angeforderte Betrag eine solche darstellt). Nicht zuletzt wohl eben auch wegen des Preises, den die Bank als Liebhaberpreis bzw. überhöht ansieht, und wegen der Aussagen des Maklers vor Ort über die Absicherung der Finanzierung durch ungarische Banken. Zusätzlich meint der Makler, ich hätte mündlich einen Kaufinteressentenvertrag mit ihm abgeschlossen. Richtig ist aber nur, daß meine Mutter gesagt hat, daß sie an dem Kauf des Objektes unter der Voraussetzung der Finanzierung durch diese Bank ein Interesse habe. (Der Makler hat angeblich Zeugen für einen mündlichen Kaufinteressentenvertrag - wie kann er das dann?) Alle E-Mails, die ich verfaßt habe, habe ich für meine Mutter verfaßt und eben von vorneherein bekanntgegeben, daß sie sich für das Objekt eben unter jener Voraussetzung interessiert.

Ich setze dieses Thema sowohl in den Teil "Zuschriften die uns erreichen." als auch in den Immobilien- Teil, da ich nicht ganz entscheiden kann, wohin er gehört.
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Elly
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 18.03.2004
Beiträge: 1180

BeitragVerfasst am: 5.Sep 2004 9:23    Titel: Nicht einschüchtern lassen Antworten mit Zitat

Immobiliengeschäfte in Ungarn speziell sind oft sehr schwierig und sieht man sich als Käufer/-in oftmals mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. Vor allem dann, wenn man der Sprache vor Ort nicht mächtig ist.

Selbst wenn die Argumentation mit dem mündlichen Kaufvertrag greifen sollte, so geht aus Ihrer Schilderung hervor, dass dieser klar unter der Voraussetzung und unter dem Vorbehalt einer zustanden kommenden Finanzierung erst rechtsgültig werden kann. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt.

Wenn in keinem Punkt eine sogenannte Aufwandsentschädigung welcher Höhe auch immer im Vorfeld vereinbart gewesen sein sollte, dann haben Sie sich weder vor Mahnungen noch Anwälten zu fürchten. Diese ist auch lt. österreichischem Recht - und als Käufer können Sie sich sehr wohl auf diesen Gerichtsstand und auf dieses Recht als konkludent vereinbart berufen - nicht zulässig.

Selbst wenn man Ihnen eine Rechnung vorlegen oder übermitteln sollte, so lehne Sie schriftlich ein Anerkenntnis sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ab.
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Ingmar Peitl
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.03.2004
Beiträge: 17
Wohnort: Raum Hartberg, Oststeiermark

BeitragVerfasst am: 16.Sep 2004 17:25    Titel: Immobilien in Ungarn - an erna Antworten mit Zitat

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