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Buddhafragt Newbie
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 30.März 2006 15:08 Titel: Immobilienabsicherung |
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Hallo zusammen!
Ich bin seit 15 Jahren selbstständig und habe als Altersabsicherung im laufe der Zeit 2 Immobilien gekauft. Monmentan bahnt sich ein Konflikt mit meiner Frau an, der darauf hinauslaufen könnte, das man von mir verlangt, die Immobilen zu verkaufen. Wie kann ich mich vor dieser Katastrophe schützen? Ich habe keine Rentenversicherung und sie sind das einzige was ich an Kapital habe! Ich will nicht irgendwann von Sozialhilfe leben müssen.....
Schon im voraus besten Dank für konstruktive Tipps!
Michael |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 30.März 2006 15:28 Titel: |
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hallo,
folgende Fragen tauchen in diesem Zusammenhang auf:
1. wer ist Eigentümer (Sie alleine?)?
2. Sind die Immobilien im Grundbuch noch belastet (Abt. III)?
3. wieviel Zeit bleibt noch?
4. Hat Ihre Frau schon irgendwelche Maßnahmen ergriffen?
grüße
gundel |
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Buddhafragt Newbie
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 31.März 2006 9:56 Titel: |
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hallo und dankeschön fürs antworten.......
1. Ich alleine bin Eigentümer
2. keine Belastungen mehr
3. vielleicht 6 Monate
4. nein.... |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 31.März 2006 12:29 Titel: |
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hallo,
natürlich kann ich Ihnen hier nichts raten, was Sie dazu veranlassen könnte, Ihrer Frau zu schaden
Vielleicht hat sie ja auch recht
Aber ich kann Ihnen von einem ähnlichen Fall berichten.
Ein Unternehmer hatte eine Immobilie die unbelastet war. Er war alleiniger Eigentümer. Mit seiner Frau hatte er sich zerstritten, die Scheidung war nur noch eine Frage der Zeit. Nunmehr wollte er die Immobilie vor dem Zugriff der Ehefrau schützen und dachte daran, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös der Ehefrau zu entziehen. Nach einem Gespräch mit einem Notar wurde er allerdings dieser Hoffnung beraubt. Dieser teilte ihm mit, daß die Ehefrau dem Verkauf der Immobilie zustimmen müsste. Sollte dies nicht geschehen, könnte der Kaufvertrag angefochten werden. Dies erstaunte den Unternehmer sehr, da er ja alleiniger Eigentümer war. Der Notar wies allerdings darauf hin, daß der Verkauf des Objekts, und das mögliche "Verschwinden" des Erlöses den möglichen Zugewinnausgleich der Ehefrau schmälern könnte und nur aus diesem Grund der Verkauf von der Frau "genehmigt" werden müsse. Also war's nix mit Altersruhesitz auf den Seychellen, weg von dem garstigen Ehegesponst.
Nunmehr kam ihm folgende Idee: Ein Geschäftspartner (zusätzlich ein guter Freund) hatte aus der Vergangenheit nicht unerhebliche Forderungen gegen ihn. Also bot er seinem Geschäftsfreund an, zu seinen Gunsten, Grundschulden auf dem unbelasteten Objekt einzutragen. Diese wurden auch notariell beurkundet und eingetragen.
Nunmehr kam es zum großen Knall. Die Ehefrau forderte ihr Recht und damit auch die Verwertung der Immobilie. So geschehen, die Immobilie wurde zwar nicht verkauft (Streit über den Verkehrswert), vielmehr wurde sie versteigert. Dummerweise standen aber die Belastungen des Geschäftsfreundes im Grundbuch, so daß der gesamte Verkaufserlös dem Geschäftsfreund zufloß. Die Ehefrau ging leider leer aus.
Im Nachhinnein hat sich heraus gestellt, daß der Geschäftsfreund selbst die Immobilie ersteigert hatte. Damit hatte er zwar kein "Bargeld" erhalten, aber zumindest die Immobilie als Gegenwert.
Was er damit gemacht hat wurde nie bekannt......
alles klar?
grüße
gundel |
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Buddhafragt Newbie
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 31.März 2006 13:49 Titel: |
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nun, was NICHT funktioniert wollte ich eigentlich nicht wissen.......
es dreht sich hier auch nicht um RECHTHABEN.... |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 31.März 2006 14:19 Titel: |
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hallo,
Mann buddha, können Sie lesen?
Dann tun sie es auch mal, vielleicht auch mal zwischen den Zeilen....
Also wenn Sie das nicht verstehen.....
nehmen Sie sich doch einfach mal ein Beispiel......
grüße
gundel |
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berlincommerz Newbie
Anmeldungsdatum: 09.11.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 1.Apr 2006 12:22 Titel: |
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hallo buddha,
... EINE einzige frage, wie schafft man es 15 jahre (erfolgreich?!) auf geschäftlich eigenen füssen zu stehen, ohne EFFEKTIV LESEN zu können ??? ...
... grüsse ! |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 3.Apr 2006 8:02 Titel: |
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hallo,
vielleicht sollte man hinzufügen, daß buddha's Frage eindeutig in den Bereich Rechtsberatung gehört.
Und die gehört eben nicht in dieses Forum!
Unabhängig davon, hätte man ihm einen Ratschlag wie oben im Beispielfall geschildert gegeben, würde dies die Rechtsberatung weit überschreiten, es könnte für ihn u.U. sogar strafrechtlich, zumindest zivilrechtliche Probleme geben.
Deshalb gibt man keine solchen Tips. Ich persönlich finde das Verhalten des Unternehmers im obigen Beispiel im höchsten Grade verwerflich!
..aber so ist eben die Welt.....
grüße
gundel |
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harley13 Newbie
Anmeldungsdatum: 12.11.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 27.Apr 2006 5:41 Titel: |
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Hallo Gundel,
mal ein paar Fragen / Anmerkungen zum Beispiel:
1. Ein Gläubiger kann trotzdem (an letzter Stelle) eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen und somit für alle Zeiten einen freihändigen Verkauf verhindern.
Bleibt also nur die ZV!
1. Solch eine Aktion kostet 3,5 % Grunderwerbsteuer für Ersteigerer, Anwaltshonorare, Gerichtskosten...
2. Wie siehts eigentlich mit Anfechtung bezüglich der Valutierung der Grundschuld aus? Titulierung der angeblichen Forderung? Geldfluß bei angeblichen Darlehen, die der Grundschuld zugrunde liegen, etc? |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 27.Apr 2006 14:50 Titel: |
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hallo,
denken Sie immer daran, dingliche und schuldrechtliche Ansprüche haben "nichts" miteinander zu tun. Selbst wenn man das als Normalbürger so meint.
Aber jetzt zu Ihren Fragen:
zu 1.
ja
Obwohl es hier Einzelfallentscheidungen gibt, in denen dies (unter etwas anderen Umständen) anders gesehen wird.
zu 1.1
Der Erwerber muß etwa mit 5% (Grunderwerbsteuer +Kosten) rechnen. Allerdings darf man nicht vergessen, daß man durch geschickte Vorbereitung auch "günstig" an das Objekt kommt. Da läßt sich dieser Betrag durchaus veschmerzen.
zu 2.
Wer soll den anfechten? Der Schuldner?
Der Ehefrau im obigen Beispiel steht m.E. keine Anfechtungsmöglichkeit zu, da sie nicht Eigentümerin sondern lediglich aus dem Erlös befriedigungsberechtigt ist. Außerdem gehe ich davon aus, daß in obigem Beispiel alles ordnungsgemäß vertraglich vereinbart war.
Und denken Sie daran. Grundschulden können auch zu unterschiedlichen Besicherungszwecken eingesetzt werden. z.B. zur Besicherung von Forderungen, Leistungen oder anderen Ansprüchen. Dabei gibt es z.B. keine "Geldflüsse". Und bezüglich Titulierung sei gesagt: Wenn ich rechtmäßiger Inhaber einer Forderung bin und der Schuldner mir ein notarielles Schuldanerkenntnis mit sofortiger Vollstreckungsunterwerfung in das ganze Vermögen unterschreibt - dann habe ich eine titulierte Forderung.
grüße
gundel |
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