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Immobilienbewertung mit „Geld zurück Garantie“

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Nic
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 25.Feb 2005 19:19    Titel: Immobilienbewertung mit „Geld zurück Garantie“ Antworten mit Zitat

Was mich wirklich begeistert hat, ist die Erfahrung mit einer Dienstleistung, von der im Allgemeinen ja behauptet wird: Dienstleistung ist ein Erfahrungsgut, dessen Leistung man erst hinterher beurteilen kann.

Was ich meine ist, eine Kundenzufriedenheitsgarantie eines Internetdienstleisters für Haus- und Wohnungsgutachten.

Wer auf die Seiten von Immobilienwert24 schaut, wird erkennen, dass Kundenorientierung gelebt wird. Umfangreiche Information, Beispiel und eine Kundenzufriedenheitsgarantie in der Form einer Erstattung der Bewertungsgebühr bei Unzufriedenheit, sind Zeichen eines partnerschaftlichen Umgangs mit dem Kunden. Ich will hier keine Werbung für irgendwen machen, aber Transparenz und Orientierung am Kunden ist bei diesem Dienst deutlich erkennbar. Ich selbst habe eine solche Onlinebewertung meiner Immobilie für 39,- Euro gemacht.
Die Benutzerführung, die Zuverlässigkeit und, nicht zuletzt, der Gutachtenwert waren ohne Mangel (soweit ich das beurteilen kann).

Wer Kunden so zufrieden stellt, kann auch eine „Geld zurück Garantie“ ausloben. Wahrscheinlich wird diese nur selten beansprucht. Viele Grüße, Nic.
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immowelt - Immobilienportal
Roderich Hopp
* Ehrenmitglied *


Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 947
Wohnort: Dorum-Mulsum

BeitragVerfasst am: 25.Feb 2005 21:14    Titel: Online- Gutachten Antworten mit Zitat

Hallo
Das würde mich doch interessieren, was Sie da für 39 Euro an Gutachten bekommen hatte und in welchem Umfang ? Und dazu noch online ??.
Grübel. grübel...
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
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Nic
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 26.Feb 2005 12:43    Titel: Antwort zu Umgang Onlinegutachten für 39,- euro Antworten mit Zitat

Hallo,

da ich mein Einfamilienhaus über diesen Onlinedienst bewertet habe, kann ich auf das "Berechnungsbeispiel" von immobilienwert24.de verweisen, welches über die Navigation der Homepage aufrufbar ist.

Abgesehen von den indviduellen Objektwerten meines Hauses, ist die Expertise so, wie sie unter "Berechnungsbeispiel" abgebildet ist.
Für meine Zwecke, eine Vermögensauseinandersetzung, reicht mir Umfang, Dokumentation und Genauigkeit völlig aus. Viele Grüße, Nic
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 26.Feb 2005 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.immobilienwert24.de/immobilien/expose.htm

Zitat:
Hinweis: Bei der Berechnung handelt es sich um eine Wertschätzung u. a. aus Boden- und Gebäudewerten und nicht um ein Gutachten. Da die Angaben zur Immobilie (Lage, Größe, Alter, etc.) vom Anwender erfasst und von uns nicht geprüft werden, können wir für die Wertrichtigkeit nicht haften. Es gelten die AGB der Barzel GmbH, D-40212 Düsseldorf.


Auch, wie beschrieben sehr lesenswert:

Zitat:
Geld-zurück-Garantie

Ihre Zufriedenheit mit unserer Leistung ist uns sehr wichtig. Diese weiter zu erhöhen ist das Ziel unserer Arbeit. Sollten Sie mit der Benutzerführung, der Methode oder den Auswahlmöglichkeiten, etc. unzufrieden sein, teilen Sie uns bitte umgehend den Grund unter der Angabe der Rechnungsnummer mit. Wir erstatten Ihnen, ohne Wenn und Aber, die Bewertungsgebühr. Mit der Geld-zurück-Garantie kehren wir das Risiko um, vom Kunden zum Anbieter.


Na bitte ...
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Roderich Hopp
* Ehrenmitglied *


Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 947
Wohnort: Dorum-Mulsum

BeitragVerfasst am: 27.Feb 2005 13:17    Titel: Online. Antworten mit Zitat

Schätzung bleibt Schätzung ob Wertschätzung wie hier mit einer nicht merh zeitgemäßen Software ( die Beispielrechnung entrang mir ein nur müdes Lächeln )..
In einem anderen Thread habe ich dazu geschrieben, dass ich eine detaillierte Kostenberechnung anhand er Bauakte, und ggf.Vor-Ort _Besichtigung, unter / bei

- Berücksichtigung der eingesetzten Materialien
- des Zustandes der Bausubstanz
- der Art der Immobilie (z.B EFH" 2 gesch. o.1 1/1 g ) mit ELWhg, usw. )
- Grundstücksgröße / und Lage
Baujahr
,daraus erweiternd Verkehrswertberechnung ......
Kostet zwar etwas aber der Kunde weiß bei Verhandlungen mit Banken, Maklern, Interessenten genau welchen Preis er für sein Objekt verlangen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp

PS.Für das was da geboten wird, höchsten 19. 99 Euro ****
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 27.Feb 2005 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Hopp,

melde mich wie befohlen ...

Jeder 'normale' Bürger verwechselt, so wie die o.a. Page aufgebaut ist die Wörter: Gutachten und Schätzung! That's can be the trick - wie der Franzose sagen würde.

Das diese Wertschätzungen das Papier nicht wert sein könnten, auf dem sie stehen, dass ist eine ganz andere Sache. Aber so eine 'Schätzung' macht sich gut beim Immobilienverkauf und da steht nicht drauf: Mich gibts im Internet 'fürn Apel und 'n Ei ...'

Die AGB's sagen klar aus, dass sich auf

Zitat:
... Grundlage der Anwenderangaben sowie aus Bau- und Bodenwerten und/oder Ertragswerten errechnet sich der Richtwert einer Wertschätzung.


Es wird darauf hingewiesen, dass

Zitat:
... zugrunde gelegt sind die Durchschnittswerte die zu Bewertungszwecken im System hinterlegt sind. Es können nur Standardimmobilien bewertet werden. Grundbucheintragungen, Denkmalschutz, Sanierungsgebiete und andere Besonderheiten können nicht in die Wertschätzung einfließen.


Und weiter:

Zitat:
Je nach Vorortlage, Marktsituation, Ausstattung und individuellen Wertperspektiven können Abweichungen entstehen. Besonders bei Objekten, welche im Wert nicht innerhalb der Bandbreite zwischen 75.000 bis 800.000 Euro liegen, sind aufgrund fehlender Vergleichswerte, Differenzen nicht auszuschließen.


Sowie:

Die Barzel GmbH überprüft nicht die Objektdaten und nimmt Immobilien nicht in Augenschein. Die Werte berücksichtigen gebrauchte Immobilien in mängelfreiem Zustand und ohne rechtliche Beschränkungen. Die Immobilien-Wertschätzung kann dem Benutzer als Anhaltspunkt dienen, ersetzt aber kein Gutachten z. B. beim Kauf oder einer Baufinanzierung.

Rein formaljuristisch ist der Barzel GmbH bestimmt kein Fehler vorzuwerfen. Es kommt drauf an, was der Käufer solch einer Schätzung damit vor hat ...

Schönen Sonntag!
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Roderich Hopp
* Ehrenmitglied *


Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 947
Wohnort: Dorum-Mulsum

BeitragVerfasst am: 27.Feb 2005 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

@ Herr Maurischat !

Meld mich auf Befehl zurück ** ( ich gaube in unserem Alter sollten wir uns auf Kdos wie z.B. mit 2 Flaschen Roten zur Stelle beschränken, und mal bei Gelegenheit testen, ob die Puste und unser Leibesumfang es noch gestatten, die Grasnarbe so zu kitzeln, dass der Hintern auf der Hindernissbahn nicht im Stacheldraht hängenbleibt **
Ansonsten sieht man an diesem Unternehmen wie man mit einer Mogelpackung durchs Leben kommt, sprich anständig Kohle macht.
Wünsche allseits noch einen wunderschönen Abend nach einem schönen sonnigen Wintertag. (Zumindest hier an der Küste )
Mit freundlichen Grüßen
RoderichHopp
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