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Augenadler Newbie
Anmeldungsdatum: 27.02.2003 Beiträge: 33 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 8.Jun 2006 8:46 Titel: Immobilienkauf mit Cash-Anteil !? Geht das? |
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Hallo Forum,
aus aktuellem Anlass eine Frage an die Spezialisten im Forum (natürlich rein hypothetisch):
Fakten:
Ich (Privatmann - keine Firma) beabsichtige den Kauf einer Wohnanlage mit 34 Wohnungen und möchte dort nach der Sanierung ein neues Bewirtschaftungskonzept ausprobieren. Finanzierung (100 %) wird gerade über die Hausbank fertiggestellt. Kaufpreis jetzt 1,5 mio, Ertrag derzeit 100 TEURO p.a. (Vorbesitzer muss verkaufen!).
Hypothetische Frage:
Finanzierung wurde ursprünglich mit 1,8 Mio kalkuliert und akzeptiert.
Wenn ich den Kaufpreis im Notarvertrag mit 1,6 - 1,7 Mio vereinbare und in einer "Nebenabrede" vom Verkäufer einen Cash-Anteil von 120 TEuro zurückerhalte (Ja, natürlich ohne Bücher), wie könnte man das von der Abwicklung darstellen. (Will ja nicht unbedingt beim NOTAR 120.000 Euro cash zählen und rumtragen).
Oder doch lieber als Beratungskosten mit einer Zweitfirma und auf Rechnung? Gerne auch weitere kreative (rein hypothetische) Vorschläge.
Beste Grüße |
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LagoPlaya Newbie
Anmeldungsdatum: 11.05.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Hümmerich
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Verfasst am: 8.Jun 2006 9:39 Titel: Kickback |
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Also so ganz einfach funktioniert das nicht,
weil zunächst Nebenabreden beim Immobilienkauf, sofern sie nicht
im Kaufvertrag stehen, nichtig sind und der Kaufvertrag bei Bekanntwerden
dieser Abreden m.W. ebenfalls nichtig wird. Auch die Vereinbarung einer Kaufpreisänderung (Reduzierung) in einer Nachtragsurkunde ist problematisch, weil der Notar gehalten ist, diese an die finanzierende Bank zu schicken. Die wird sich eh' schon wundern, wenn sie gerade ein Darlehen für 1,5 Mio strickt und jetzt im nachhinein das ganze auf 1,8 Mio angehoben werden soll. Auf den sogenannten, wie auch immer erfolgenden Cashrückfluss, der ja im Kaufpreis mitfinanziert wird, fallen auch Notargebühren, Grundbuchgebühren und Grunderwerbsteuer an. Beim Rückfluss via Rechnung haben wir dann zusätzlich Einkommens- oder Körperschaftsteuer,ggf. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu beachten !
Gruß
Lagoplaya |
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Augenadler Newbie
Anmeldungsdatum: 27.02.2003 Beiträge: 33 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 8.Jun 2006 9:48 Titel: Antwort Kickback |
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@Lagoplaya
da habe ich mich wohl noch nicht klar ausgedrückt. Meine Bank hat die KP-Finanzierung mit 1,8 Mio akzeptiert. Da der Verkäufer wohl unter Druck steht, habe ich letzte Woche den Preis auf 1,5 Mio neu verhandelt. Meine Bank ist davon nicht informiert.
Die Kalkulation bei einem KP von 1,8 Mio und dem Umbau ergibt immer noch eine Rendite von über 9 %.
"Hypothetisch" wollte ich mir mein "Verhandlungsgeschick" nur schon vorher auszahlen lassen. Aber eben so, dass wenige davon mitbekommen.
Ander kreative Vorschläge sind immer noch gern gelesen.
Beste Grüße, |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 8.Jun 2006 11:22 Titel: |
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Wenn,s andere lesen stehen anz schnell unverhofft in aller Hergottsfrühe einige ,mit allen Rechten ausgestatteten Damen und Herren vor Ihrer Wohnung und mit viel Glück kommen sie ggf. als Ersttäter evtl. mit Bewährung davon.
Ihre Aufforderung hier im Thread gleicht einer strafbewehrten Handlung !
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp |
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Augenadler Newbie
Anmeldungsdatum: 27.02.2003 Beiträge: 33 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 8.Jun 2006 11:37 Titel: |
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Hallo Herr Hopp,
da wird aber gleich mit vollen Geschützen geantwortet.
Wie kommt es denn, dass früher beim Immobilienkauf vom Bauträger ganz offen mit diesen "Rückzahlungen" geworben wurde??
War das auch alles illegal ???
Deshalb ja auch die Frage ans Forum und die Bitte um alternative Vorschläge.
Wie auch immer - andere reagieren schneller. Habe eben über einen Bekannten folgende Idee/Info bekommen (die vielleicht anderen User weiterhilft):
1. Finanzierungsvereinbarung mit der Bank über den Kaufpreis (jetzt aktuell 1,5 Mio) + Renovierung (850 TE) + Arbeitsaufwand Unternehmer ! (150 TE).
2. Gründung einer Projektgesellschaft für den Kauf der Immobilie
3. Auszahlung des Gesamtkredites an Projektgesellschaft
4. Projekt GmbH bezahlt an mich als GS und GF monatlich oder jährlich eine Aufwandsentschädigung / Gehalt = 150 TE abzgl. Steuern.
Würde mich aber trotzdem noch über weitere, kreative und alternative Ideen freuen - gerne auch steuersparendere Möglichkeiten.
Beste Grüße,
P.S.: Ist das mittlerweile die Natur des Forums oder die Erfahrung, dass man immer gleich an Illegales denkt. Ich dachte hier hilft man sich mit Informationen und Erfahrungen weiter? |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 8.Jun 2006 13:07 Titel: |
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War nicht gegen Sie persönlich gerichtet. Schaun,s einfach in die AO und in die entsprechenden steuerlichen Durchführungsverordnungen, dann müssen Sie selbst entscheiden was fürvSie legal ist oder nicht, immer auf Ihr Eingangsposting bezogen.
Auch die Bauträgergeschichten waren meistens, je nach vertraglicher Gestaltung illegal wenn steuerliche Aspekte ggü. dem Kunden verschwiegen wurden.
Ihre weiteren Ausführungen stehen auf einem ganz anderen Papier wie der von Ihnen eingebrachte Thread, u.a. da Sie ja als GF Ihr Einkommen entsprechend versteuern müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp |
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Rubikon2000 Newbie
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 7.Jul 2006 12:57 Titel: |
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Also CHASHBACK ist strafbar! Ich sprech da aus Erfahrung, schließlich durfte ich 3 Jahre lang darüber nachdenken (Knast)
Ich habe ähnlich wie hier, Wohnungen und Häuser gekauft und in der Regel zwischen 15-35% vom Kaufpreis zurück erhalten! Innerhalb eines Jahres wuchs somit mein Kontostand auf 3 MIO. Mark an.
Der Staatsanwalt wunderte sich nur, das ich alle diese Einnahmen sogar versteuert habe, logisch, denn ich brauchte ja immer neue Einkommenssteuerbescheide um weiter finanzieren zu können.
Ferner bescheißt man automatisch das Finanzamt, denn der Kaufpreis ist erhöht und somit auch die Abschreibung vom Objekt. Auch muss man die Bank über die Reduzierung des Kaufpreises informieren, da sonst der §263 StGb erfüllt ist. Sie verschaffen sich somit einen Vermögensvorteil unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und wenn Sie dann noch eine Firma einsetzen, dann sind Sie ruckzuck im gewerbsmäßigen Betrug und somit schnallst die Strafe auf bis zu 10 Jahre pro Fall.
Ich hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 22 Jahren bekommen, die dann durch Strafzusammenzug auf 3 Jahre und 9 Monate reduziert wurden. Es muss jeder selbst wissen, was er tut. Ich kann nur sagen, die Freiheit ist unbezahlbar und heute scheiß ich aufs Geld. Es macht wirklich nicht glücklich!!!
In diesem Sinne...
PS: Trotzdem ein Tip vom Profi, reden Sie mit den Handwerkern, erhöhen Sie deren Rechnung und lassen Sie sich CASH bezahlen. Handwerker arbeiten generell schwarz und wissen teilweise gar nicht, wo sie das Material verbuchen sollen. Buchen Sie es auf Ihre Baustelle und kassieren Sie die Differenz  |
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