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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 27.Feb 2005 8:27 Titel: Kick-Back-Urteil gegen Südwestbank |
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Kick-Back-Urteil gegen Südwestbank:
240.000 Euro Schadensersatz
Die Richter des Neunten Zivilsenats am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart haben die Südwestbank AG zu einer Zahlung von 240.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Das Geld geht nach Mitteilung der Anwaltskanzlei Tilp an eine Frau, die sich von der Bank und einem Dritten betrogen fühlte und geklagt hatte.
Ihre Anwältin, die Tübinger Anlagerechtsexpertin Dr. Petra Dietenmaier von der Kanzlei Tilp, spricht in diesem Zusammenhang von "Schmiergeldern". Die Südwestbank AG hatte nach Angaben der Kanzlei dem Bevollmächtigten ihrer Kundin so genannten Kick-Back-Zahlungen gewährt. Nach Ansicht der Anwältin bergen diese Zahlungen die Gefahr, dass der Bevollmächtigte möglichst viele Geschäfte tätigt, um Gebühren zu schinden. Gegenüber der Klägerin seien die Geldflüsse zwischen Bank und Bevollmächtigtem während der dreijährigen Geschäftsbeziehung verschwiegen worden. An genau dieser Stelle hatten die Richter angesetzt: Die Verheimlichung von Kick-Backs sei eine „schwerwiegende Treuwidrigkeit“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Es ist darüber hinaus sogar von Betrug und Vermögensschädigung in Bezug auf die Anlageverwaltung die Rede“, erklärt Dr. Dietenmaier. Wüssten Anleger nämlich von derlei Abreden, würden sie niemals die Geschäfte tätigen lassen, ist sie sich sicher. Deshalb sei der komplette Schaden aus den Geschäften von der Bank zu ersetzen.
Dass im Fall der Südwestbank AG die Kick-Backs nicht dem handelnden Bevollmächtigten sondern einer externen Firma zugeflossen seien, änderte nach Ansicht der Richter nichts an der Rechtslage. Besonders freue sich Dr. Dietenmaier über die zugesprochenen Zinsen: „In der Summe von 240.000 Euro sind rund 50.000 Euro Zinsen enthalten“. Das entspräche einem Zinssatz von knapp fünf Prozent per anno. Erfahrungsgemäß versuchten die Beklagten, so die Anwältin, einer Verzinsung der Schadenssumme zu entgehen. Das Argument: Das Geld hätte auch anderweitig sehr spekulativ und damit verlustbringend angelegt worden sein können. Die Richter des OLG Stuttgart seien dieser Argumentation aber aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gefolgt.
Aus ihrer Erfahrung heraus wisse Rechtanwältin, dass illegal verschwiegene Kick-Back-Zahlungen kein Einzelfall sind: „Gerade im Private Banking fließen oftmals Provisionen zu Lasten der Anleger“,sagt Dr. Dietenmaier. Sie hoffe, dass das von ihr erstrittene Urteil dazu beitrage, diese Praxis abzuschaffen.
| Zitat: |
Quelle: FONDS professionell
Rechtsanwalt Andreas W. Tilp
+49 (0)7121 / 9090921
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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