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Kickback-Modell mit 13% Kickback

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Fesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 89
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2003 9:46    Titel: Kickback-Modell mit 13% Kickback Antworten mit Zitat

Hallo,

habe folgendes Angebot zu machen:

ETWs im niedersächsischen Papenburg in Citylage (Meyer-Werft).
Baujahr 1971, Komplettsanierung in 2002.
Wohnungsgrössen zwischen 60m² und 75 m² (--> gut vermietbar)
Kaufpreise bei unter 1.250,- Euro pro m²
Mietpreise: durchschnittlich 5, Euro/m² - voll vermietet (entspricht also einer ca.-Verzinsung von 5,5% und trägt sich somit fast selbst)
Kickback: 13% auf den Kaufpreis. Nebenkosten werden voll übernommen.
Abtretung direkt vom Notaranderkonto.
Bankeingewertet durch Deutsche Bank AG.
Grundpfandrechtlicher Kredit wird NICHT in die Schufa eingetragen.
Finanzierbar ab ca. 1.400,- Euro; netto ledig.

Ist meines Erachtens ein Kickback-Modell, das gut im Rahmen liegt. Objekt ist soweit auch in Ordnung, Lage ist ok, Mieterstruktur ist in Ordnung. Miete ist realistisch und nicht überzogen. Hausverwaltung ist vor Ort. Sicherheit gegeben durch Abtretung. Keine Vermittlungskosten.

Bei Interesse oder Fragen bin ich erreichbar unter 08 00 - 3 000 222 oder per PN

Fesser
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immowelt - Immobilienportal
Fata Mogana
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.02.2002
Beiträge: 31
Wohnort: Landhaus bei Bordeaux (F)

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2003 11:24    Titel: nanu? Antworten mit Zitat

13% kickback? das ist doch wohl etwas arg dürftig, mein lieber herr fesser. und keine vermittlungskosten? wie großzügig. dafür innenprovision von 10% - oder gar mehr? gestatten sie, dass ich lächle, mein lieber herr fesser.
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Fesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 89
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2003 9:29    Titel: Antworten mit Zitat

13% Bar-Kickback + 5,5% Nebenkostenübernahme = 18,5%

Ich kann auch 20 - 25% raustun, nur dann bin ich eben wieder in der Schiene, dass das Objekt entweder Schrott ist oder sich überhaupt nicht trägt... Natürlich kann ich den Kaufpreis auch von 1.250 auf 1.500 setzen...Was meinen Sie, was ich da an %% raustun kann, liebe FM.

Um den Punkt geht es ja gerade: Dass ich hier ein VERNÜNFTIGES Objekt habe und keinen Mist. Die 13% (18,5%) sind lediglich ein kleiner Anreiz...
Sie müssen die Euros ja nicht nehmen...

Fesser
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Rolf Neuendorf
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.03.2003
Beiträge: 77
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 8.März 2003 19:47    Titel: Kick-Back-Modelle Antworten mit Zitat

Hallo! Noch immer laufen Kick-Back-Modelle, klar. Immer mehr Leute brauchen Geld, immer mehr Vertriebe und "Bauträger" suchen dumme Leute. Selbst wenn die Abwicklung wirklich funktionieren sollte: Zwei Dinge sind grundsätzlich zu beachten: 1. Wenn eine Kick-Back-Zahlung vereinbart und ausbezahlt wird, als Honorar, als Entschädigung, als Wertminderung/Schadenersatz und die finanzierende Bank wird vom Kreditnehmer darüber nicht sofort informiert, dann ist das schlicht und ergreifend Kreditbetrug. 2. Wenn bei der Steuererklärung für die Gebäude-AfA der Kaufpreis inclusive des Kick-Back-Betrages angegeben wird, dann ist das schlicht und ergreifend Steuerbetrug....

Dass sich die Kick-Back-Modelle zu 99% sowieso nicht rechnen ist das Eine, dass auf jeden Fall § 263 uff. StGB greift (und damit der Kreditnehmer vom Initiator/Vermittler erpressbar ist, das andere.

Finger weg also. Es gibt bessere Möglichkeiten, Geld zu erhalten wenn die Bonität noch stimmt: Subventionen - durch solide Immobilien, ganz ohne Betrug.

Mit besten Wünschen
Rolf Neuendorf
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immosite
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 106
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 5.Sep 2003 8:44    Titel: wenn`s passt, wo liegt der Betrug? Antworten mit Zitat

Ein Kickback-Modell pauschal als Betrug abzutun, geht doch wohl zu weit!

Beispiel: A verkauft dem B eine Immobilie mit einer Mieteinnahme von EUR 172.000 netto p.a. für 2,15 Mio Euro (Rendite 8 %).
Vor dem eigentlichen Notariat tritt er dem Makler M den Anteil des eingehenden Kaufpreises, der über 1,7 Mio. Euro liegt, ab. In der Abtretungsvereinbarung verpflichtet sich M, von dem bei ihm auf diese Weise eingehenden Betrag von 450.000 Euro, die Kosten des Vertrages (Notar/Gericht 1,5 % = 32.250 Euro; Grunderwerbssteuer 3,5 % = 75.250 Euro; Kreditvermittlung 2 % = 43.000 Euro) zu begleichen und 200.000 Euro an den B zu überweisen. 99.500 Euro verbleiben ihm selbst als Provision.
A hat den Preis, den er wollte.
B hat 200.000 Euro und die Immobilie mit 8 % Rendite, d.h. bei angenommenen Kreditkosten von 5 % p.a. verbleiben ihm 3 % Rendite p.a. (= 64.500 Euro) und das Häuschen trägt sich selbst. Die 200.000 Euro mit Verstand angelegt - und die Hütte ist nach 10 Jahren bezahlt ...

Honi soit qui mal y pense ...

P.S. sollte jemand meinen, die 200.000 Euro und die verbleibenden 3 % Rendite p.a. seien zu wenig - dann ist dem nicht zu helfen, der den Hals nicht vollkriegt ... ...
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Malorny
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.10.2003
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2003 9:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe als neuer User gerade das Angebot von Herrn Fesser,

kann seine Angaben nur bestätigen. Bin auch der Meinung dass sein Angebot top ist. Bevorzugte Lage, umfassende Sanierung, gesicherte Vermietung durch kompetente Hausverwaltung.

In Kürze ist mit einer Baugenehmigung für das Papenburger Objekt zu rechnen, (Aufstockung für 2 Wohnungen mit großer Dachterasse und Fahrstuhl) = Aufwertung der Wohnanlage, und das alles für die schmalen Preise.

Kick-back ist nicht gleich Betrug, ist eine Frage der Darstellung
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Taccer
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.10.2003
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2003 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

@ Rolf Neuendorf

kreditbetrug liegt definitiv nur dann vor, wenn der kunde mit der absicht, die bank zu schädigen einen kredit aufnimmt.das ist bei einen cash-back geschäft grundsätzlich nicht der fall, beweislast liegt bei der bank und wenn das objekt sich trägt hat sie es enorm schwer, überhaupt einen ansatz zu finden

fließt aus einer kaufpreisabwicklung ein bestimmter betrag x zum kunden zurück, egal von wem, handelt es sich nicht um kreditbetrug, das ist ein ammenmärchen,

vorsicht: zahlt der käufer während der vertragsabwicklung einen betrag an den käufer aus, ist dies mitteilungspflichtig dem notar gegenüber und der muß die finanzierende bank anschreiben, da dies eine vertragsveränderung darstellt,

also lösung: 1. warten bis die umschreibung im grundbuch erfolgt ist,
oder 2. sich vom vertrieb/makler auszahlen lassen ( vorsicht MwSt) problematik.


p.s. das war mein erstes posting hier im board, bitte nicht gleich auf mich stürzen
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