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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 4.Jul 2005 14:51 Titel: MIETAUSFÄLLE! |
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Während wir am Wochenende auf dem Rasen bei nem lecker Pilsken den rhetorischen Orgasmen von Oskar L. aus S. gelauscht haben, stellte sich plötzlich eine Frage.
Gibt es einen Markt für folgendes Produkt:
„Mietausfallversicherung“
(Die Anführungszeichen stehen, weil der Begriff Versicherung etwas problematisch werden könnte)
Der Vermieter zahlt vier Monatsmieten (könnte bei Aufteilern auch im Verkaufspreis enthalten sein) und monatlich 2 % der Miete ein. Dafür bekommt er Mietausfälle durch Nichtzahlen, Leerstand usw. ersetzt. Versicherbar ist swohl die Netto- wie die Bruttomiete. Für den Fall des Zahlungsverzuges tritt der Vermieter seine Rechte ab und gestattet auch bei Leerstand die Vermietung durch die „Versicherung“.
Falls er nach zehn Jahren die Versicherung nicht in Anspruch genommen hat, wird er kostenfrei weiter versichert – solange er will.
Voraussetzung für ein derartiges Produkt wäre, daß sich rund 1.000 Mieteinheiten (egal ob gewerblich oder Wohnen) anschließen würden.
Wie sehen Sie die Chancen für ein derartiges Produkt – zunächst D, A und (deutschspr. CH)?
Nun mal eifriges diskutieren! |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 5.Jul 2005 20:39 Titel: Mietausfallversicherung |
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Werter Moderator Möller.
In Anbetracht der stetig steigenden Zahl von sog. Mietnomaden und der hohen Zahl der Arbeitslosen scheint mir eine derartige Versicherung eigentlich schon fast ein Muß für jeden Vermieter /Vermietungsgesellschaft zu sein.
Wären Ihre vorgeschlagenen 4 Monatsmieten ein einmaliger Beitrag ?
Wie wäre denn dann die Laufzeit Ihres Angebotes ?
Die laufenden zusätzlichen 2 % Beitrag von der Miete, wären die als Verwaltungskosten zu verstehen ?
Könnte man wegen der bei einer „Versicherung „ in Deutschland anfallenden Versicherungssteuer auch ein anderes Konstrukt wählen bzw. gestalten.?
Wie oft würde die „Versicherung „ im Fall des Falles während der Laufzeit einspringen ?
Kann der V-Nehmer über die Beiträge die Höhe der Leistung bestimmen ?
Bestünde bei gewerblichen Vermietern /Vermietergesellschafter die Möglichkeit einer Risikominimierung mittels Einstandsbeiträgen und adäquaten monatlichen oder Jahresbeiträgen ?
Ließe sich ein Modell auch für Renovierungsbedarf oder um es mal salopp auszudrücken so eine Art Renovierungsversicherung berechnen, die man z.B. über die Miete finanziert. Z. B. mit weiteren 2 % und einem Einmalbetrag der sich nach der WFL richtet ?
Ich denke, dass bei akzeptablen Lösungen und in Anbetracht der Leerstände ein großer Markt dafür vorhanden wäre, zumal so eine „Versicherung „ doch sicherlich auch bei der Finanzierung oder als Steuersparmodell für jeden Anleger interessant sein müsste. da somit auch eine Vermietrendite garantiert wird, die eine Finanzierung sicherer stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 5.Jul 2005 20:42 Titel: Mietausfallversicherung |
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Werter Moderator Möller.
In Anbetracht der stetig steigenden Zahl von sog. Mietnomaden und der hohen Zahl der Arbeitslosen scheint mir eine derartige Versicherung eigentlich schon fast ein Muß für jeden Vermieter /Vermietungsgesellschaft zu sein.
Wären Ihre vorgeschlagenen 4 Monatsmieten ein einmaliger Beitrag ?
Wie wäre denn dann die Laufzeit Ihres Angebotes ?
Die laufenden zusätzlichen 2 % Beitrag von der Miete, wären die als Verwaltungskosten zu verstehen ?
Könnte man wegen der bei einer „Versicherung „ in Deutschland anfallenden Versicherungssteuer auch ein anderes Konstrukt wählen bzw. gestalten.?
Wie oft würde die „Versicherung „ im Fall des Falles während der Laufzeit einspringen ?
Kann der V-Nehmer über die Beiträge die Höhe der Leistung bestimmen ?
Bestünde bei gewerblichen Vermietern /Vermietergesellschafter die Möglichkeit einer Risikominimierung mittels Einstandsbeiträgen und adäquaten monatlichen oder Jahresbeiträgen ?
Ließe sich ein Modell auch für Renovierungsbedarf oder um es mal salopp auszudrücken so eine Art Renovierungsversicherung berechnen, die man z.B. über die Miete finanziert. Z. B. mit weiteren 2 % und einem Einmalbetrag der sich nach der WFL richtet ?
Ich denke, dass bei akzeptablen Lösungen und in Anbetracht der Leerstände ein großer Markt dafür vorhanden wäre, zumal so eine „Versicherung „ doch sicherlich auch bei der Finanzierung oder als Steuersparmodell für jeden Anleger interessant sein müsste. da somit auch eine Vermietrendite garantiert wird, die eine Finanzierung sicherer stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 6.Jul 2005 12:27 Titel: |
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Na dann wollen wir mal nett antworten:
| Zitat: |
Wären Ihre vorgeschlagenen 4 Monatsmieten ein einmaliger Beitrag ?
Wie wäre denn dann die Laufzeit Ihres Angebotes ?
Die laufenden zusätzlichen 2 % Beitrag von der Miete, wären die als Verwaltungskosten zu verstehen ? |
Die vier Monatsmieten sind bei Vertragsabschluß zu zahlen. Von da an ist das Objekt gegen Mietausfall „versichert“. Voraussetzung: Es ist vermietet. Die zwei Prozent der Miete monatlich sind die laufende „Versicherungsprämie“. Die Laufzeit beläuft sich auf zehn Jahre. Nach zehn Jahren schadensfreien Verlauf bleibt die „Versicherung“ beitragsfrei bestehen, bis sie gekpndigt wird oder der Eigentümer das Objekt verkauft. Natürlich kann auch jederzeit zum Ende eines Quartals gekündigt werden – damit entfällt aber der Mietausfallschutz.
| Zitat: |
| Könnte man wegen der bei einer „Versicherung „ in Deutschland anfallenden Versicherungssteuer auch ein anderes Konstrukt wählen bzw. gestalten.? |
Nicht nur wegen der deutschen Versicherungssteuer müßte ein ausländisches Konstrukt gewählt. Die Überlegungen laufen im Moment in Richtung Miet- bzw. Immobilien-Factoring.
| Zitat: |
| Wie oft würde die „Versicherung „ im Fall des Falles während der Laufzeit einspringen? |
Bei jedem Leerstand oder Mietausfall, der nicht vorsätzlich durch den Vermieter entstanden ist. Wer also seinen Bruder einziehen läßt, von dem er weiß, daß der bereits drei EV abgelegt hat – der geht natürlich leer aus.
| Zitat: |
| Kann der V-Nehmer über die Beiträge die Höhe der Leistung bestimmen ? |
Ja – er kann entweder die Nettomiete schützen lassen (4 Nettomonatsmieten plus 2 % monatlich) oder die Bruttomiete inkl. Nebenkosten (4 Bruttomieten plus 2 % monatlich – mit Anpassung an gestiegene Nebenkosten)
| Zitat: |
| Bestünde bei gewerblichen Vermietern /Vermietergesellschafter die Möglichkeit einer Risikominimierung mittels Einstandsbeiträgen und adäquaten monatlichen oder Jahresbeiträgen ? |
Ob privat oder gewerblich vermietet wird, ist nebensächlich. Es gelten die gleichen Bedingungen. Ausgenommen sind Spezialimmobilien. Als bspw. Karstadt könnte seine Kaufhäuser nicht an eine Immo-Tochter ausgliedern, dann anmieten und dann den Mietausfall schützen lassen. Auch Spezialproduktionsanlagen (Zementindustrie, Automobilindustrie bspw.) lassen sich so nicht schützen. Büroflächen, Praxen, Ladenlokale, Lagerhallen dagegen sind problemlos.
| Zitat: |
| Ließe sich ein Modell auch für Renovierungsbedarf oder um es mal salopp auszudrücken so eine Art Renovierungsversicherung berechnen, die man z.B. über die Miete finanziert. Z. B. mit weiteren 2 % und einem Einmalbetrag der sich nach der WFL richtet ? |
Nö – denn der Aufwand mit der Bestandsaufnahme der einzelnen Immobilie verbunden wäre, ist viel zu hoch. Und nen bißchen Verantwortung sollte der Immobilienbesitzer schon noch selbst tragen.
Vorstellbar - und im Moment auch angedacht - wäre aber, dieses Produkt exklusive bei / über GoMoPa anzubieten. |
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10plus10in12 Newbie
Anmeldungsdatum: 14.05.2005 Beiträge: 17 Wohnort: Mülheim/Ruhr
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Verfasst am: 7.Jul 2005 0:45 Titel: |
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Was ist daran neu oder besonderes?
Die A+M bietet eine Mietausfallversicherung im Rahmen der allgemeinen Gebäudeversicherung gegen geringen Aufpreis an. |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 7.Jul 2005 13:14 Titel: |
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Ja, ja - die Mietausfallversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung:
Versichert ist der Mietausfall durch versicherte Schäden - also bspw. Brand, Wasser usw. - aber nicht durch Nichtzahlen des Mieters.
Das ist der kleine, aber feine Unterschied. |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 7.Jul 2005 13:25 Titel: |
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Die Idee ist nicht schlecht, ich denke aber, dass so eine Versicherung
nicht allzu lange überleben würde.
Der Mietausfall würde nur ersetzt, wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt oder auch, wenn die Hütte leer steht?
Sollte Zweites ebenfalls in Betracht kommen, kann das schon mal ein
teurer Spass werden.
Habe ich eine Hütte in übelster, unvermietbarer Lage, schnappe ich mir ein
paar Studenten, denen ich die Buden teuer vermiete.
Dann lasse ich die auf eigene Kosten ein halbes Jahr wohnen und dann
ziehen alle aus. Bumm, der Super-GAU ist eingetreten, da kann ein Kunde
schon mal gewaltige Löcher reissen.
Kann klappen, kann aber auch sehr teuer werden, ich denke, die
"Betrüger", wenn man sie denn mal so nennen will, springen automatisch
sofort in's Boot und lassen sich ihre Leerstand-Buden finanzieren.
Dazu kann ich natürlich, bei zb. Ladenlokalen eine utopische Miete
in den fingierten Mietvertrag einsetzen, dann wird's richtig teuer...
Gruß Werner Callies |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 7.Jul 2005 13:26 Titel: |
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Nachtrag: ausschliesslich reduziert auf "Nichtzahlen des Mieters"
kann sowas gut klappen. |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 7.Jul 2005 13:45 Titel: |
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@werner callies
Ich wußte ja gar nicht, welche kriminelle Energie im nördlichen Ruhrgebiet ansässig ist, kann ja noch von Ihnen lernen. (hier sollte ein Smiley stehen)
Na, mal Spaß beiseite.
Gilt sowohl für Nichtzahlen wie auch Leerstand. Natürlich sind Sicherungsmechanismen eingebaut.
1.Mietzins muß sich am Mietspiegel orientieren – Ausnahmen sind nachvollziehbar zu begründen
2.Bei Leerstand greift ein Vermietungs- und Andienungsrecht
Und im übrigen: Verträge in bestimmten Städten (wie Marl) oder bestimmten Vermietern, die bspw. mit Vornamen Werner heißen und deren Nachname mit C. beginnt, können natürlich abgelehnt werden (hier sollte ein Smiley stehen) |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 7.Jul 2005 14:16 Titel: |
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Und ich habe mich schon ob des schnöden Mammons gefreut...
(hier steht ein Smiley!)
Geht ganz einfach: einen Doppelpunkt (wahlweise ein Semikolon, wenn er zwinkern soll),
ein Bindestrich, und dann eine "Klammer zu" (wenn er lachen soll, ansonsten "Klammer auf".
also
: - ) [natürlich ohne Leerzeichen] für diesen
; - ) für den
oder auch : - ( für
Oki?
Gaunergrüße aus der Nachbarschaft,
Werner Callies |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 7.Jul 2005 15:24 Titel: |
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@ Werner Callies
| Zitat: |
| Und ich habe mich schon ob des schnöden Mammons gefreut... |
Na, da hätte ich doch einen Tipp - direkt bei Ihnen in der Nachbarschaft:
http://www.gomopa.net/foren/topic/100922/wilder-hemmungsloser-sex-auf-1600-qm.htm
... und das mit Mietausfallsicherung ... - die Lizenz zum Gelddrucken
Was macht eigentlich das Flugfeld in Marl? Noch in Betrieb? Da gab es doch mal so Schließungsabsichten. |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 7.Jul 2005 15:53 Titel: |
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Man schwankt zwischen Schließung und Erweiterung, immer ein Hin und Her.
Was schlussendlich dabei raus kommt? lassen wir uns mal überraschen.
Gruß Werner Callies |
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prominator Newbie
Anmeldungsdatum: 01.07.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 26.Jul 2005 17:11 Titel: Gibts doch schon! ot |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 26.Jul 2005 17:16 Titel: Mietausfälle |
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Und wo gibts das schon ??
Ihr erster Beitrag hier bei Gomopa ist wirklich sehenswert
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp |
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