Anmeldungsdatum: 15.02.2002 Beiträge: 109 Wohnort: Verden (Aller)
Verfasst am: 2.Jun 2003 9:51 Titel: Mängel an der Immobilie
Verkäufer muss aufklären = Vertrag darf angefochten werden
Wer seine Immobilie verkauft, muss den Käufer vollständig auf bestehende Mängel und Belästigungen am Gebäude hinweisen. Zwar kann der Verkäufer im Kaufvertrag eine Gewährleistung vollständig ausschliessen - dies gilt jedoch nicht für Mängel, die ihm bekannt sind, wie die Quelle Bausparkasse in Fürth unter Verweis auf das OLG Bamberg berichtet.
Ein unzureichend angelegter Abwasserkanal im Keller sorgte für unangenehme Gerüche und Schimmelbefall.
Nach Ansicht der Richter hatten die Ex-Besitzer diesen Mangel arglistig verschwiegen.
Die Kaufverträge dürfen nach der Entscheidung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden (Az.: 4 U 196/01 und Az.: 3 U 165/01)
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