Zu klären war die Frage, ob dem Immobilienmakler auch dann eine Provision zusteht, wenn ein Immobilienkauf beziehungsweise der Abschluss eines Mietvertrags über das Internet zu Stande gekommen ist. Die Amtsrichter aus Brühl urteilten, dass der Mittler Anspruch auf den Maklerlohn habe. Ein gesonderter Maklervertrag müsse zu diesem Zweck nicht geschlossen werden, erläuterten die Juristen. Es genüge, dass der Kauf- oder Mietinteressent mit dem Makler übers Internet Kontakt aufgenommen habe
(AZ: 28 C 20/03)
http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.