Vermittelt ein Makler einer ortsfremden Familie mit zwei kleinen Kindern eine Wohnung in einem sozialen Brennpunkt, obwohl selbst Ortskundige die Gegend wegen der hohen Kriminalitätsrate meiden, kann der Makler die Provision getrost vergessen.
Das Landgericht Heidelberg hat jedenfalls die entsprechende Zahlungsklage eines Maklers abgewiesen.
Als der Familienvater das neue Zuhause erstmals in Augenschein nahm, war er entsetzt. Er hatte den Makler dazu beauftragt, für ihn und seine Familie ein Haus bis zu einer monatlichen Miete von 2 000 Euro anzumieten.
Dafür habe er auch erwarten dürfen, eine schönes Zuhause in einem guten Wohngebiet zu erhalten, versetzten sich die Richter in die Lage des Familienvaters.
Ein Makler schulde eben nicht nur die Weitergabe einer Immobilienadresse, sondern müsse auswärtige Interessenten auch über Problemgebiete informieren (Az.: 2 S 46/05).
Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 582 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
Verfasst am: 1.Okt 2006 9:48 Titel:
Dieses Urteil finde ich gerecht!
Eine schöne Orfeige für diesen unseriösen Kollegen!
Recht so! _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
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