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Mal ne Insider-Info

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sgbt
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.02.2003
Beiträge: 24
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 10.März 2003 23:27    Titel: Mal ne Insider-Info Antworten mit Zitat

Ich halte gerade das neue Werbeprospekt der Firma Genotec eG
in meinen Händen. Die Gründer dieser Firma sind direkte Bekannte von
mir, doch hege ich rege Zeifel an dem angepriesenem Konzept.

Die Firma macht sich den bisher unentdecken Paragraphen
"§17 EigZulG" zu Nutze. Das sei alles mit der "Regierung" abgeklärt und
hätte alles seine Richtigkeit.

Ein kleines Rechenbeispiel hierzu:

(aus dem Prospekt)

Genossenschaftsanteil : 6.000,- Euro (den zeichnet man)

Grundförderung 3% : 1.440,- Euro ( Bei voller Nutzungdauer von 8Jahren)

Kinderzulage(2Kinder) : 4.096,- Euro
------------------------
Zu erwartender Gesamtrückfluss: 11.536,-- Euro
===========

Das währe der Weg, wenn man nur an der Kapitalvermehrung interessiert ist.

Man kann aber auch das Geld stehen lassen und sich auf die Liste setzen lassen, dass man ein günstiges Darlehen über die "eG" bekommt um sein Haus zu bauen! Das Ziel dieser Organisation sei es, Deutschlands größter Baufinanzierer zu werden.

Die Genossenschafts Ziel / Wohnbauförderung:
(Arbeitet mit dem Geld in den Bereichen)
-Erwerb und Veräußerung von Immoblilien
-Vermietung und Verwaltung von Immoblien
-Anlage von festverzinslichen Wertpapieren

Hier habe ich auch meine Bedenken, denn eine Genossenschaft, darf ja nur begrenzt mit dem Geld arbeiten, bzw. Kosten decken. In den oben genannten Punkten, kann es insbesondere in der Verwaltun von Immobilien zu einer Kostenexplosion kommen.

Ich habe nun meine Bedenken, was es mit der Sache der Baufinanzierung auf sich hat, denn da sehe ich, dass es sehr viel böses Blut im nachhinein
geben kann, denn man stelle sich vor, ich zahle 7 -8 Jahre meine Eigenheimzulage und evtl. freiwillig von mir auf meinen gezeichneten Anteil ein, in der Hoffung eine gute Finanzierung zu bekommen.
Jetzt machen das aber im besten Fall viele Menschen und da Frage ich mich, ob es da nicht zu ärgerlichen Wartezeiten kommen kann!
Denn wenn sich viele vertrösten lassen müssten, würde ja irgend einem mal der Kragen platzen.

Wie gesagt, es handelt sich hier um eine Insider-Info und soll hier nur
als Diskussionsansatz dienen. Denn ich möchte wissen, ob ich mit meiner Skepsis alleine da stehe oder ob Ihr mit diesem Konzept auch Probleme habt.

Weitere Details die ich bekomme, werde ich sofort posten.



SGBT
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immowelt - Immobilienportal
Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 11.März 2003 7:23    Titel: Insiderinfo? Antworten mit Zitat

Eine Insiderinfo trägt eine Information, die nur heissen könnte:

Das beschriebene System, die Finanzierung ist Spitze und funtioniert...

Das obige ist eine Frage mit einem verbundenen Beispiel. Aber um darauf wiederum antworten zu können, enthält die Frage zu wenig Informationen...

Obendrein noch in der falschen Rubrik, denn die Sparte Finanzierungen wäre wohl angebrachter gewesen. Na, dann schauen wir mal was andere User dazu schreiben...
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 11.März 2003 9:09    Titel: Antworten mit Zitat

nun, diese eG verfährt nach dem Mechanismus von Bausparkassen. Nimmt Teilzahlungen rein und vergibt uf der anderen Seite Komplett-Darlehen.
Wenn das BaFin und das Genossenschaftsgesetz und das Bausparkassengesetz das decken, sowie auch das Bankengsetz mit dem Einlagenvorschriften, dürfte es rechtstechnisch o.k sein.
Ob es deswegen wirtschaftlich durchführbar und für die Bauwilligen zu kalulierbaren Darlehensansprüchen kommt ist eine ganz andere Frage.
Wie schwierig das schon für die etablierten Bspk. ist, sieht man ja immer wieder an den unterschiedlichen "Zuteilungszeiten", welche nichts anderes darstellen, verkürzt gesagt, als die Eigenkapitalquote um eine Ausreichung von aktuell gewünschen Darlehen sicherzustellen. Oder wie in der Vergangenheit, z.B. bei der BHW schon mal in den 80igern, zuwenig Ansparprogramme verkauft, zuviele Bauwillige, extreme Probleme mit dem Bauspargesetz und Bundesamt.
Sicherlich ist es so, daß diese junge eG. sich noch auf andere Instrumente der Kapitalisierung einlassen muß, z.B. Genußscheine, Beteiligungen, etc.
um nicht nur von den einzahlbaren Sparanteilen ihre BauFi-Darlehen ausreichen zu können.
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 408
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 11.März 2003 19:23    Titel: zu erwartender gesamtrückfluss? gibts so was? Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 17 EigZulG Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage einmal für die Anschaffung von Geschäftsanteilen in Höhe von mindestens 5.113 Euro an einer nach dem 01.01.1995 in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft (Genossenschaftsanteile) in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, daß die Satzung der Genossenschaft unwiderruflich den Genossenschaftsmitgliedern, die Förderung erhalten, das vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihnen zu Wohnzwecken genutzten Wohnung für den Fall einräumt, daß die Mehrheit der in einem Objekt wohnenden Genossenschaftsmitglieder der Begründung von Wohnungseigentum und Veräußerung der Wohnungen schriftlich zugestimmt hat. Bemessungsgrundlage ist die geleistete Einlage. Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 3 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.227 Euro für jedes Jahr, in dem der Anspruchsberechtigte die Genossenschaftsanteile inne hat. Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das die Voraussetzungen des § 9 Abs. 5 Satz 1 und 2 vorliegen, jährlich 256 Euro; haben beide Elternteile zugleich für ein Kind Anspruch auf die Kinderzulage, ist bei jedem die Kinderzulage zur Hälfte anzusetzen. Die Summe der Fördergrundbeträge und der Kinderzulagen darf die Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit dem Jahr der Anschaffung der Genossenschaftsanteile. Im übrigen sind die § 1, § 3, § 5, § 7, § 10 bis § 16 entsprechend anzuwenden.
http://www.steuernetz.de/gesetze/eigzulg/20001219/p17kfab01012002.html

aber gesamtrückfluss? der ist im gesetz nicht vorgesehen. und nur dann da, wenn sich jemand findet, der dir deinen genossenschaftsanteil abkauft. hierfür lockt dann allerdings keine steuervergünstigung und keine eigenheimzulage mehr. es wird also schwer werden, nen dummen zu finden.
etwas netter drückt es die EuraNova Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Bielefeld - aus:
Zitat:
Chancen und Risiken

Mit dem Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft sind Chancen und Risiken verbunden, da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt. Gegenstand des Unternehmens ist die Erzielung von Mieteinnahmen, sowie von Erlösen aus der Veräußerung von Objekten.

1. Chancen

a) Die staatliche Förderung durch die Eigenheimzulage gem. § 17 führt zu einer staatlich garantierten Rendite von bis zu 12,5 %. Durch Ausschüttungen der Genossenschaft erhöht sich die Rendite entsprechend.

b) Die Beteiligung ist zeitlich befristet. Nach 8 Jahren kann jeder kündigen mit einer Frist von 2 Jahren. Das Abfindungsguthaben wird durch Gutachten ermittelt. Für die Entwicklung sind folgende Faktoren maßgebend:

- Wertsteigerung der Immobilien durch Inflation,
- Tilgung der Fremdmittel,
- Bildung von Rücklagen durch nicht ausgeschüttete Gewinne.
- Investitionszulage

Die EuraNova ist so ausgestattet, dass nach 8 Jahren mit der Veräußerung
eines Teils der Wohnungen sämtliche Einlagen zurückgezahlt werden können.

2. Risiken

a) Der Gesellschaftszweck betrifft die Vermietung von Wohnraum. Leerstände können das Ergebnis der Genossenschaft beeinflussen, nicht jedoch die steuerliche Förderung. Durch die geringe Fremdfinanzierung ist sichergestellt, dass auch bei einem Leerstand von 30 % die Annuitäten der Fremdmittel noch bedient werden können. Darüber hinaus besteht eine Mietgarantie für die Dauer von 5 Jahren, so dass auch das Ausschüttungsergebnis sichergestellt ist.

b) Durch die grundlegende Sanierung der Mehrfamilienhäuser sind alle verschleißanfälligen Teile erneuert worden, so dass mit Kosten in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist.

c) Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich verändern. Aufgrund des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 14.04.02 ist dies jedoch nicht zu erwarten, da die neuen Regelungen zu § 17 ab 2002 anzuwenden sind. Darüber hinaus besteht Bestandsschutz, wie bisher auch bei anderen Entscheidungen.

d) Da sich nicht alle Objekte bereits im Bestand der Genossenschaft befinden, können Fehler bei der Auswahl passieren. Durch die Auswahl der handelnden Personen im Vorstand und Aufsichtsrat und deren Kontrolle ist ausreichend Sachverstand vorhanden, da alle handelnden Personen am Immobilienmarkt Erfahrung besitzen.

e) Bei nachhaltigen Wertminderungen der Immobilie kann eine Verminderung des Auseinandersetzungsguthabens nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der dargestellten Rahmenbedingungen ist dies jedoch nicht zu erwarten.
http://www.euranova.de/haupt_unserangebot.htm#_Toc18395257

jetzt hast du ein zeitproblem. denn das eigenheimzulagengesetz in der oben beschriebenen fassung gilt nur noch, bis das steuerabbauvergünstigungsgesetz im bundesrat verabschiedet ist. wenn es durchfällt, noch etwas länger. zu bedenken ist auch, dass du einen eventuellen gewinn aus der veräußerung eines genossenschaftsanteils sehr wahrscheinlich versteuern musst.

vor einer investition würde ich das problem auf jeden fall mal mit deinem hausbänker besprechen. meiner meinung nach ist das ganze nur dann interessant, wenn du über kurz oder lang selbst bewohner einer eg-wohnung werden willst.
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 11.März 2003 19:46    Titel: Donner - Donner - Donnerwetter Antworten mit Zitat

Mensch el-condor, wo du doch ich bist, lt. Spilker und ich du, was sind wir doch clever...

Danke und nochmals Danke für dein Wissen, welches du beisteuerst. Wahrscheinlich können das viele garnicht so richtig werten..

Ich bin stolz und finde es schön, solche User zu haben!

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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 408
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 12.März 2003 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

jetzt klopf dir/mir mal nicht selber auf die schulter:

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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 12.März 2003 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

und wer auf dem Foto ist "el Condor"???
Doch nich`etwa ......., oder doch???
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Schulze Immobilien
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.08.2003
Beiträge: 54
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2003 12:10    Titel: §17 EhZuGs. Antworten mit Zitat

Interessant ist es doch vorallem für diejenigen Mitbürger, die mindestens 2 Kinder im Kindergartenalter haben, in einer Mietwohnung leben und wissen, dass sie sich nie eine Wohnung oder Haus kaufen werden. Die haben nämlich bei diesem System die Möglichkeit ihre Eigenheimzulage trotzdem zuerhalten, ohne in der Wohnung wohnen zu müssen.
Ändern wird sich das mit der neuen Gesetzesvorlage aber dahingehend, dass der Genosse dann selber in der Wohnung wohnen muss.

Mirko Schulze
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EyeNet
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 21.Okt 2003 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

noch ne Genossenschaft - mit Sitz in Bayern - die den §17 EigZulG anbietet - investieren aber nur in lastenfreie Bestandsimmobilien....
also sollte hier zumindest der Wert des eingesetzten Kapitals vorhanden bleiben - die Rendite kommt ja als Direktauszahlung vom Finanzamt.

hier der link: www.vitadomo.de

viel Spass beim lesen ( macht nen guten Eindruck da alle Hintergundinfos über die GenO veröffentlicht sind )
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Et
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Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 467
Wohnort: Bad Homburg

BeitragVerfasst am: 27.Apr 2004 8:21    Titel: Gier fraß wieder einmal Hirn! Antworten mit Zitat

QUELLE: http://www.zeit.de/2004/18/G-Wobau

In die Falle gefördert – Auszug aus DIE ZEIT 22.04.2004 Nr.18

Mit neu gegründeten Baugenossenschaften machten dubiose Anbieter jahrelang hohe Gewinne – dank staatlicher Subventionen
Das Kölner Massenblatt Express machte seine Leser mit den bekannt großen Lettern mobil. „Staatliches Finanzpräsent für alle Familien“, lockte die Schlagzeile Ende vergangenen Jahres.
„Von den Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung bis hin zum Totalverlust erfuhren die Kunden leider fast nie“, beklagen Verbraucherschützer wie Geldexperte Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schon seit mehreren Jahren. Meist wurde verdrängt, dass gerade nicht die bereits etablierten, über Jahrzehnte erfolgreich wirtschaftenden Baugenossenschaften gefördert wurden, sondern ausschließlich Neugründungen.
Wie spekulativ dieses Investment war, könnten auch bald jene Jäger der Genossenschaftszulagen merken, die sich in der Jahresschlusspanik 2003 noch zur Mitgliedschaft überreden ließen.
Nach acht Jahren alles verloren
Wurde das Gesellschaftsvermögen durch hohe Vertriebsprovisionen, eine teure Verwaltung oder waghalsige Bauvorhaben vergeigt, ist am Ende sogar möglicherweise alles verloren – auch die Fördergelder.
Ein Urteil half den Geschäftemachern
Der erste Eingriff des Gesetzgebers in die Geschäftemacherei mit den Genossenschaften war aber nur von vorübergehender Wirkung: Für den BMF-Erlass bot das maßgebliche Zulagengesetz gar keine Grundlage – knapp zwei Jahre später erklärte der Bundesfinanzhof den Erlass daher für rechtswidrig (Az. IX R 55/00). Prompt lief die Anwerbemaschinerie wieder auf vollen Touren. Nach dem „traumhaften Urteil“ (so die Vermittler-Zeitschrift Performance) schossen neue Wohnungsgenossenschaften erneut wie „Pilze aus dem Boden“. Noch offensiver wurde nun für die Geldanlage mit „Renditekick für Genossen“ (Impulse) geworben. Mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar hat der Gesetzgeber damit nun endgültig Schluss gemacht – die bereits geworbenen Mitglieder sitzen jetzt in der Falle.
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