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Mieter darf Balkon nutzen wie seine Wohnung

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5917

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2006 11:42    Titel: Mieter darf Balkon nutzen wie seine Wohnung Antworten mit Zitat

Mieter dürfen ihren Balkon im Prinzip genauso nutzen wie den Rest ihrer Wohnung. Grenzen gibt es nur dort, wo die Interessen des Vermieters oder der anderen Mieter beeinträchtigt werden, berichtet der Immobilienverband Deutschland (IVD).

So kann es dem Mieter beispielsweise nicht verboten werden, auf dem Balkon zu rauchen - auch dann nicht, wenn dies nicht rauchende Nachbarn stört. Ebenfalls meist erlaubt ist es, hin und wieder auf dem Balkon zu grillen. Dies allerdings mit Einschränkungen. Die Rauchentwicklung sollte dabei unter Kontrolle gehalten werden. Am besten funktioniert das mit einem Gas- oder Elektrogrill, und das Grillgut sollte in Aluminiumschalen zubereitet werden. Außerdem ist auf das Einhalten der Nachtruhe zu achten. Radio hören oder gar laute Partys feiern - das ist ab 22 Uhr auf dem Balkon passé.

Keine Probleme bekommen Mieter, wenn sie Möbel in ihrer Wunschfarbe, einen Wäscheständer oder einen Sonnenschirm auf dem Balkon aufstellen. In der Regel ebenfalls erlaubt: das Aufstellen von Blumenkästen und Blumentöpfen. Dabei ist allerdings immer zum Schutz der Passanten auf Standfestigkeit zu achten, damit auch bei starkem Wind nichts herabstürzt.

Zudem weist der IVD darauf hin, dass bei Blumenkästen, die auf der Außenseite der Brüstung angebracht werden, manchmal die Erlaubnis des Vermieters notwendig ist. Denn vielen Hauseigentümern ist eine einheitliche Fassadengestaltung wichtig, die Blumenkästen müssen zum Haus passen. Auch wenn wegen eines üppigen Bewuchses Pflanzenteile ständig auf die Terrasse des darunter wohnenden Mieters fallen, kann ein Rückschnitt der Pflanzen gefordert werden.

Bei größeren Veränderungen - immer dann, wenn ein Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist - muss der Mieter generell den Vermieter um Erlaubnis fragen. Dies betrifft beispielsweise das Anbringen einer größeren Markise, ein Rankgitter, eine fest montierte Wäschestange oder das Anschrauben einer Sat-Schüssel.

Neben Rechten hat der Mieter auch Pflichten. So ist er für die Reinigung des Balkons zuständig. Dies betrifft auch das Reinigen des Abflusssiebs. Nur wenn der Mieter extreme Verschmutzungen - zum Beispiel durch Tauben - nicht selbst zu verantworten hat, muss der Vermieter diese Arbeiten erledigen.
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