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katerundmaus Insider
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 755 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 7.März 2007 13:24 Titel: Mietkaution verpfändbar? |
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ich habe letztens in einer Diskussion mitbekommen, dass Gläubiger auf die Mietkaution pfänden können. Ist das richtig?
Danke
katerundmaus |
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von Rothenfelde Newbie
Anmeldungsdatum: 11.10.2004 Beiträge: 35 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 7.März 2007 18:43 Titel: |
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Theoretisch geht das, der Vermieter wird ab dem Zeitpunkt zum Drittschuldner, ab dem er die Mietkaution zurückzahlen muss, also nach Beendigung des Mietverhältnisses und Erledigung aller daraus resultierenden Verbindlichkeiten.
Dem Vermieter kann von Seiten der Gläubiger ein Zahlungsverbot ausgesprochen werden.
Das macht in der Praxis jedoch so gut wie keinen Sinn, denn erstens muss der Mietvertrag gekündigt sein und zweitens die Mietkaution zur Rückzahlung fällig, der Gläubiger muss also sehr detailierte Hintegrundinformationen über die Verhältnisse des Schuldners haben, um das Zahlungsverbot und den Pfändungsauftrag in der richtigen Zeit zu platzieren. |
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katerundmaus Insider
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 755 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 9.März 2007 13:34 Titel: |
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das mag ja schon sein, aber wenn sogar Rentenansprüche bepfändet werden von Menschen, die noch sehr lange darauf warten müssen, warum nicht dann auch hier
zum Teil wird das ggf. auch als Druckmittel verwendet - und ausserdem habe ich auf jeden Fall die Möglichkeit, dieses Geld, das ja nun fest angelegt ist und nicht verloren geht (die misslichen Umstände gibt es natürlich immer, d.h. die Kaution muss aufgebraucht werden für Reparaturleisten oder der Mieter wohnt in der Wohnung sein Leben lang) -und somit hat der Gläubiger die Finger drauf
So stelle ich mir das mal vor. |
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von Rothenfelde Newbie
Anmeldungsdatum: 11.10.2004 Beiträge: 35 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 9.März 2007 13:54 Titel: |
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das stimmt nicht ganz, denn der Vermieter ist nur dann als Drittschuldner heranzuziehen, wenn die Kaution auch wirklich aktuell zur Rückzahlung ansteht.
Solange das Mietverhältnis besteht, schuldet der Vermieter dem Mieter die Kaution nicht und ist in so fern auch nicht Drittschuldner.
Eine ihm zugehende Vollstreckung mit einem Zahlungsverbot geht in so fern in Leere und bleibt nicht etwa bestehen, bis der Mieter irgendwann einmal auszieht und tatsächlich Anspruch auf die Kautionsrückzahlung besteht.
Die Masche mit der Rentenpfändung wird tatsächlich in den meisten Fällen als reines Druckmittel und zur Panikmache verwendet, denn vielmals ist der Zeitpunkt des Rentenbezuges so weit in der Zukunft, daß der Titel seine Gültigkeit verloren hat, zum Anderen sind die meisten in der Zukunft zu erwartenden Rentenzahlungen eh unterhalb der Pfändungsfreigrenze..... |
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