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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 23.Feb 2007 15:14 Titel: Mietzahlung: Auch wenn der Mieter die Wohnung nicht bezieht |
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In diesem Fall hatte der Vermieter ursprünglich an zwei Mieter vermietet. Aus persönlichen Gründen war jedoch nur ein Mieter eingezogen. Nach einiger Zeit geriet dieser Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug. Obwohl der Vermieter aus diesem Grund fristlos kündigte, zog der Mieter erst ein halbes Jahr später aus. Da auch für die Zeit nach der Kündigung keine Mietzahlung durch den ausgezogenen Mieter zu erwarten war, verklagte der Vermieter den anderen, nicht eingezogenen Mieter.
Mit Erfolg! Der Mitmieter konnte sich nicht darauf berufen, dass er keine Möglichkeit gehabt habe, den anderen Mieter zur Räumung der Wohnung zu bewegen. Mitmieter können vom Vermieter jeweils auf Zahlung der gesamten ausstehenden Miete in Anspruch genommen werden. Dem verklagten Mieter war es nach Meinung der Richter nämlich zumutbar, seinen Mitmieter notfalls mit einer Klage zur Räumung der Wohnung zu bewegen (KG Berlin, Az. 8 U 111/05).
Quelle: Immobilien-Berater |
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