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Moral, und Geld, und und...

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bäumchen
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 24.Jan 2006 11:15    Titel: Moral, und Geld, und und... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,


Es geht um mehreres: Das Ziel ist langfristig unser wirtschaftliches Überleben in Deutschland

Wir sind zu zweit, mein Partner ist geschieden mit einem Kind.

Ich verdiene 950 EUR auf einer halben Stelle, aber das zählt nicht da ich in einer anderen Stadt arbeite und das Geld für Zugheimfahrten und die miete meines Mini-Appartments fast draufgeht. OK viel besser als die 450 EUR pro Monat vorher als ich noch studiert hab, und es ist ein Anfang.
Er verdient 1400 EUR minus 307 Eur für das Kind Unterhalt. Er hat aus der Scheidung 80.000 EUR Kapital gerettet (aus einem halben Haus).

Wir haben eine 70m² Mietwohnung die 650 EUR kalt und 850 EUR warm kostet. Da die Preise hier so hoch sind, gibt es nichts billigeres es sei denn man zieht sehr weit aufs Land (und dann steigen die Kosten fürs Auto).
Da ich nach dem beruflichen Auszug nichts mehr zur Miete zuschießen kann, haben wir uns mit einem Untermieter (Student in einem der drei Zimmer) über Wasser gehalten. Der geht jetzt aber auch wieder.

Da für uns abzüglich der Miete eh nicht mehr viel zum Leben blieb (Monatsende 0 oder im Minus) und wir schon maximal sparen (Aldi Essen, kein Weggehen, kein Urlaub, viel mit dem Rad statt mit Auto fahren etc.), müssen wir uns langfristig eine Lösung überlegen (Wir mussten sein Kapital zum monatlichen Leben anzapfen...). Wenn der Student raus ist, machen wir 300 EUR Schulden pro Monat...

Wir dachten daran mit seinem Kapital als Grundlage erneut ein Haus zu finanzieren- bzw. er alleine da ich nicht kreditwürdig bin und außerdem noch die andere Wohnung halten muss.

Der erste Schock kam dann bei der Bank, die dieses Existenzminimum von 750 EUR zugrundegelegt hatten, und ihm sagten dass er sowieso maximal 211 Euro kaltmiete haben DÜRFTE. Haha. Da hat er seit 20 Jahren einem normalen Job und wird behandelt wie Hartz 4.
DH, ein Baukredit von maximal 40,000 EUR. Macht mit Kapital und Grunderwerbssteuer eine Immobilie im Wert von 110-120.000 EUR aus.

Gut, haben wir uns gedacht dann suchen wir uns halt was in der Preisklasse, dann hätten wir immerhin mehr Geld zum Leben im Monat übrig.
Nach Längerem Suchen (seit letztem Sommer) haben wir festgestellt dass es zu dem Preis hauptsächlich unsanierte Fachwerkhäuser gibt, zusätzlich gilt fast immer: Gekauft wie gesehen, dH. bis man einen Gutachter organisiert hat der einem sagen kann ob das Haus über uns zusammenbröseln würde oder nicht hat der Makler es bereits anderweitig verkauft.
Oder es sind sehr, sehr kleine Häuser (so um die 60 m²); wenn wir dann mal Nachwuchs hätten müssten wir uns evtl später nochmal was anderes suchen, und wer weiß ob dann noch eine Umfinanzierung möglich wäre.

Dann haben wir uns angefangen über Zwangsversteigerungen zu informieren. Es müsste doch theoretisch möglich sein für 120,000 bis 150,000 eine Immobilie zu ersteigern, die einen Verkehrswert von 160-210000 EUR besitzt. Das wäre immerhin eine bessere Grundlage wo man sich nicht soviel Sorgen über evtl. Sanierungskosten und Leichen im Keller machen müsste, da es ja ein Sachverständigengutachten über jedes Haus gibt.

Meine Frage: Ist das realistisch oder werden diese Immobilien generell gleich oder höher dem Verkehrswert versteigert?
Kann man vorher erfahren ob da noch jemand drin wohnt, ist das die Regel? Ich würde ungerne dafür verantwortlich sein, das eine Familie ihr Heim verliert (so wie im Thread von sternchen, den ich gelesen habe)...
Oder sind dies in der Regel eher Objekte bei denen sich jemand verspekuliert hat und die schon freigestellt sind?
WIe muss die Finanzierung von der Bank aussehen (bezogen auf das Beispiel, in der eine Finanzierung "mit Vorbehalt" von der Bank nach Erteilung des Zuschlages zurückgezogen wurde), gibt es auch eine Finanzierungsangebot "Ohne Vorbehalt"?

Ist schon ein fieses Gefühl, wenn man sich unter die Aasgeier mischen muss um selbst wirtschaftlich bestehen zu können....Wir würden das auch nicht durchziehen können wenn die Schuldner was dagegen hätten...

Was denkt ihr?
Gruß Bäumchen
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immowelt - Immobilienportal
pfodi
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 76
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 24.Jan 2006 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bäumchen.

Aus welcher Ecke von D kommen Sie ?

Mieten wie in München und Löhne wie in MecPomm, das passt
nicht so richtig zusammen.

Gruss pfodi
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achneee
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 24.Jan 2006 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Verehrtes Bäumchen,

setzen sie sich doch einmal mit mir in Verbindung!

Gruß,

achneee
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 9:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@bäumchen

Bevor Sie sich mit dem Erwerb eines Objekts aus der Zwangsversteigerung anfreunden, sollten Sie sich genau über dieses Thema detaiierte Informationen besorgen. Hier sind nicht unerhebliche Fallstricke zu beachten.

Grundsätzlich ist es möglich, ein Objekt bereits im ersten Termin für 50% vom Verkehrswert zu ersteigern. Lassen Sie sich keinen Quatsch erzählen von im ersten 70% im zweiten 50% usw... Blödsinn! Diese Leute haben keine Ahnung.

Also nochmal: Im ersten Termin = geringstes zuschlagsfähiges Gebot 50%. Jetzt kommts: Auf Antrag des Gläubigers kann der Zuschlag versagt werden, wenn 70% nicht erreicht werden - bedeutet, daß dann der Termin "geplatzt" ist! Lassen Sie sich also nix erzählen, vor allem nicht von den Gläubigerbanken, daß Sie mindestens einen Betrag x bieten müssten. Wo die Versteigerung schlußendlich hinläuft entscheidet nämlich nicht der Gläubiger, sondern das Versteigerungsgericht. Überlegen Sie, ob Sie nicht einen Folgetermin wahrnehmen. Je nach Stand des Verfahrens könnten die Grenzen gefallen sein und damit ein Schnäppchen recht wahrscheinlich.

Sie sollten sich mehrere Objekte anschauen und auch in die engere Wahl nehmen. Versuchen Sie die Objekte zu besichtigen (nicht ganz einfach und stressfrei). Setzen Sie sich für die Versteigerung ein Limit - gehen Sie nicht darüber. Beachten Sie genau, ob in dem Termin Anmeldungen von Mietern o.ä. vorgenommen werden. Lassen Sie sich aber nicht zu sehr "erschrecken". Lassen Sie sich von einem Profi beraten.

Denken Sie daran, Versteigerungen sind "Minutenentscheidungen". Wenn Sie dort einen Fehler machen - Pech gehabt!

Ihre Skrupel in Ehren - aber in Deutschland gibt es mittlerweile (Folgetermine mitgezählt) ca. 90.000 Zwangsversteigerungen. Und in den meisten Fällen sind damit "Schicksale" verbunden. Trotzdem ist die ZV ein legitimes Mittel zur Schuldenregulierung.

Bezüglich "unwiderrufliche" Finanzierungsbestätigung lässt sich sagen, daß der "Normalsterbliche" diese immer nur unter Vorbehalt erhält. Es sei denn, das Objekt wäre bereits von der Bank geprüft und das Limit würde festgeschrieben. Und selbst in diesem Fall wird noch sicherheitshalber eine Schufa gezogen. Könnte ja zwischenzeitlich was passiert sein. Ist ja auch verständlich, wie soll eine Bank wissen, in welcher Höhe Kapital benötigt wird (Gebotshöhe) und ob das Objekt einer nachträglichen Taxierung stand hält (Neubewertung).

grüße
gundel
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bäumchen
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen und danke für die Antworten erstmal,

@pfodi
Ja, mir wäre es auch andersrum lieber
Zur Erklärung:
Er ist Angestellter im öffentlichen Dienst bei der Stadt als Handwerker, der Schauplatz ist das Rhein-Main Gebiet (eine größere Stadt) daher die teuren Mieten. Ohne den Unterhalt wäre das Gehalt ja auch völlig in Ordnung, aber ich denke das Problem kennen viele Ex-Männer mit Kind hier.
Den Job wechseln möchte er nicht da dieser doch relativ sicher ist, verglichen mit der freien Wirtschaft wo er herkommt.

Ich bin derzeit wissenschaftliche Mitarbeiterin im Land Niedersachsen auf einer halben BAT/II Stelle, dH. 50% des Tages arbeiten, 50% promovieren (dafür kriegt man ja nichts ), frisch vom Studium daher auch die niedrige Lohnstufe, und seeehr froh über die Stelle, dafür zieht man eben auch mal nach Niedersachsen


Gundel hat folgendes geschrieben::

Hier sind nicht unerhebliche Fallstricke zu beachten.


Ja, das hab ich inzwischen auch festgestellt. Aber ich schlage mich lieber mit Fallstricken herum als den Kopf in den Sand zu stecken . Wir probieren halt inzwischen alles. Es ist halt so blöd dass die Zeit drängt, darüber hinaus sind wir beide den ganzen März über beruflich im Ausland, das heißt entweder der Februar klappt noch oder erst wieder im April...

Gundel hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich ist es möglich, ein Objekt bereits im ersten Termin für 50% vom Verkehrswert zu ersteigern. Lassen Sie sich keinen Quatsch erzählen von im ersten 70% im zweiten 50% usw... Blödsinn! Diese Leute haben keine Ahnung.


Naja. Wenn da jemand drinsitzt der einfach immer mehr bietet, haben wir sowieso keine Chance mehr, 50% hin oder her. Ebay kann ich inzwischen ganz gut, aber das ist dann doch nochmal ein anderes Kaliber...brrr...

So wie ich das verstanden habe, gibt es ab 50% das OK des Gerichtes, es sei denn die Bank oder der Gläubiger sagt nein, dann müsten es über 70% sein.
Aber wie ist das Timing? Zum Beispiel, das Höchstgebot liegt bei 53% nach der halben Stunde. Dann legt die Bank Widerspruch ein, und der Zuschlag wird verweigert. Dann gibt es direkt einen nächsten Termin bei dem diese Grenzen fallen?
Oder: Höchstgebot bei 53%, die Bank sagt nein, und man kann im selben Termin dann noch 71% bieten?


Gundel hat folgendes geschrieben::
Lassen Sie sich also nix erzählen, vor allem nicht von den Gläubigerbanken, daß Sie mindestens einen Betrag x bieten müssten.


Hm. Wann oder wie will mir denn das einer von denen erzählen? Man sieht sich doch das erste Mal im Gerichtssaal. Das Gebotslimit bespricht man doch vorher mit der Bank wegen der Finanzierung. Und das Mindestgebot...keine Ahnung wo das herkommt. Leider erfährt man nicht vorher wieviel Schulden noch auf dem Objekt sind.

Beispiel: Es sind noch 200.000 EUR Hypotheken auf einem Objekt mit einem Verkehrswert von 210.000 EUR. Das erfährt man erst wenn man da sitzt, und dann ist ja auch noch die Sache mit dem Bargebot zu beachten, zB. 10.000 EUR (irgendwelche anderen Forderungen?).
Dann bekommt man gesagt, Mindestgebot sei 10,000 EUR und zu zahlen wären dann 210.000 EUR, womit das Mindestgebot bei 100% liegen würde.
Oder habe ich das falsch verstanden?

Gundel hat folgendes geschrieben::
Überlegen Sie, ob Sie nicht einen Folgetermin wahrnehmen. Je nach Stand des Verfahrens könnten die Grenzen gefallen sein und damit ein Schnäppchen recht wahrscheinlich.


Tja...eigentlich wollen wir kein Schnäppchen...Mir wäre Termin 1 lieber. Mein Partner war gestern auf dem Gericht weil er sich mal so ein Gutachten anschauen wollte, und er meinte da wären ganz komische Gestalten rumgelaufen. ALso Profis die damit Geld verdienen, die hätten alle nach zweiten Terminen gefragt. Ich weiß nicht wie ich das ausdrücken soll; zB es wäre ein Verkehrswert = 210.000 EUR Objekt, dann wären 70% 147.000 EUR, und das könnten wir finanzieren und das wäre auch voll in Ordnung.

Gundel hat folgendes geschrieben::
Sie sollten sich mehrere Objekte anschauen und auch in die engere Wahl nehmen. Versuchen Sie die Objekte zu besichtigen (nicht ganz einfach und stressfrei).


Ich glaube das ist der einzige Weg... es ist eben Poker, das kann nicht beim ersten Mal klappen. Wir haben uns jetzt einen Versteigerungskalender bestellt (kein Abo! Nur einmalig), und haben auch vor bei anderen Terminen einfach mal zuzuschauen was da so passiert, wieviele Leute kommen...

Gundel hat folgendes geschrieben::
Beachten Sie genau, ob in dem Termin Anmeldungen von Mietern o.ä. vorgenommen werden. Lassen Sie sich aber nicht zu sehr "erschrecken". Lassen Sie sich von einem Profi beraten.


Erfährt man das in dem Termin oder vorher? Ich habe gelesen, dass im 1. Termin "bestehende Rechte" übernommen werden, sind damit Mieter gemeint? Weiterhin sollen diese bestehenden Rechte im zweiten Termin nicht mehr übernommen werden.
--> und was ist ein Profi? Darüber wird ja hier im Forum heiß diskutiert


Gundel hat folgendes geschrieben::
Ihre Skrupel in Ehren - aber in Deutschland gibt es mittlerweile (Folgetermine mitgezählt) ca. 90.000 Zwangsversteigerungen. Und in den meisten Fällen sind damit "Schicksale" verbunden. Trotzdem ist die ZV ein legitimes Mittel zur Schuldenregulierung.


Ich glaube das machen wir situationsabhängig. Wenn uns jemand schon nicht besichtigen lässt, dann würden wir das auch nicht weiter verfolgen. Ebenso wenn die weinende Oma im Gericht sitzt.
Was dann halt irgendwie gemein ist, wenn wir dann rausgehen würden würden sich die anderen "Profis" freuen und das Objekt eben noch billiger ersteigern können. Such is life, und die A**löcher gewinnen immer.

Gundel hat folgendes geschrieben::
Bezüglich "unwiderrufliche" Finanzierungsbestätigung lässt sich sagen, daß der "Normalsterbliche" diese immer nur unter Vorbehalt erhält. Es sei denn, das Objekt wäre bereits von der Bank geprüft und das Limit würde festgeschrieben. Und selbst in diesem Fall wird noch sicherheitshalber eine Schufa gezogen. Könnte ja zwischenzeitlich was passiert sein. Ist ja auch verständlich, wie soll eine Bank wissen, in welcher Höhe Kapital benötigt wird (Gebotshöhe) und ob das Objekt einer nachträglichen Taxierung stand hält (Neubewertung).


Hm ja. Dafür gibt es ja das Gutachten, das man der Bank vorlegen kann. Die wollen ja immer wissen um welches Objekt es geht (Auszug aus dem Grundbuch, Flurstück, umbauter Raum, Mängel, etc.). Ich weiss dass manche jetzt die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, aber was ist Schufa?? (ich informiere mich darüber, versprochen!!). Da finde ich es auch nicht schlecht, dass es einen aktuellen Verkehrswert über das Objekt gibt. Was genau bedeutet "Limit festschreiben", das hört sich gut an...


Danke schonmal im Voraus,
bäumchen
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luckie
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 106
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

@ bäumchen
Punkt 1
DH, ein Baukredit von maximal 40,000 EUR. Macht mit Kapital und Grunderwerbssteuer eine Immobilie im Wert von 110-120.000 EUR aus.
das war vorheriges Jahr seitdem gibt es keine Eigenheimzulage mehr => Fragen Sie lieber nochmal nach, ob die Bank immer noch bei der Summe bleibt.
Punkt 2
Da für uns abzüglich der Miete eh nicht mehr viel zum Leben blieb (Monatsende 0 oder im Minus) und wir schon maximal sparen (Aldi Essen, kein Weggehen, kein Urlaub, viel mit dem Rad statt mit Auto fahren etc.), müssen wir uns langfristig eine Lösung überlegen (Wir mussten sein Kapital zum monatlichen Leben anzapfen...). Wenn der Student raus ist, machen wir 300 EUR Schulden pro Monat
a. Rechnen Sie die Monate aus die Sie nach studieren und multiplizieren das mit den € 300 und legen das Geld zuzüglich € 10.000 auf einen Geldmarktfond an den Rest in mittelfristigen Rentenpapier keine Fonds oder auch ein Teil in einem Bausparvertrag ( die € 300 würde ich nicht nicht als Schulden sehen sonder als Anlage oder Investtition für die Zukunft.
Wie es bei Immobilien auf Lage,Lage,Lage ankommt kommt es in der Wirtschaft - ob Privat oder Gewerblich - auf Liqudität, Liqudität,Liqudität an
. Zur Zeit haben Sie diese .
Extrem gefragt : wollen Sie Ihr Studium aufgeben und putzen gehen, wenn bei Ihrem Haus die Heizung kaputt geht und Sie von der Bank kein Geld bekommen ? Warten Sie lieber bis Sie Ihr Studium beendet haben und in einem Haushalt leben können und die Finanzierung mit Lebensunterhalt von einem Gehalt bezahlt werden kann. (Kinderwunsch).
Dann vermindert die Wahrscheinlichkeit das Sie hier nach Hilfe wegen drohender Zwangsversteigerung rufen.

MfG

Luckie
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luckie
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 106
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzung zum Geldmarkfonds
Entnahmeplan über € 300,- p.m. vereinbaren



MfG


Luckie
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bäumchen
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo luckie,

ich glaube Sie haben da was mißverstanden

Als erstes: ICH will überhaupt nichts finanzieren. ICH hab weder Kapital noch sonst irgendwas. Mein Freund ist derjenige welcher (Kapital & festes Einkommen). Ob und wie ich mich finanziell beteiligen werde, können wir später miteinander evtl vertraglich regeln. Ich organisiere lediglich die ganze Sache mit.

Das ist auch ein Grund wieso nur eine "billige" Immobilie in Frage kommt: Was bringt uns eine teuer finanzierte "Villa auf mallorca", wenn einer von uns später mal ohne Job dasteht. Daher rechnen wir mich & mein potentielles Einkommen schonmal nicht mit.

Zitat:


DH, ein Baukredit von maximal 40,000 EUR. Macht mit Kapital und Grunderwerbssteuer eine Immobilie im Wert von 110-120.000 EUR aus.
das war vorheriges Jahr seitdem gibt es keine Eigenheimzulage mehr => Fragen Sie lieber nochmal nach, ob die Bank immer noch bei der Summe bleibt.


Mein Freund kriegt sowieso keine EHZ, da er schon zwei Häuser gebaut hatte (leider durch Scheidung verloren). Insofern ja, die Bank bleibt dabei. 80.000 sind ja schon da.

Zitat:

Punkt 2
Wenn der Student raus ist, machen wir 300 EUR Schulden pro Monat

a. Rechnen Sie die Monate aus die Sie nach studieren und multiplizieren das mit den € 300 und legen das Geld zuzüglich € 10.000 auf einen Geldmarktfond an den Rest in mittelfristigen Rentenpapier keine Fonds oder auch ein Teil in einem Bausparvertrag ( die € 300 würde ich nicht nicht als Schulden sehen sonder als Anlage oder Investtition für die Zukunft.


Ich studiere nicht mehr, ich habe eine halbe Stelle und promoviere nebenbei. Da ich außerdem keine Minusbeträge anlegen kann (das wäre ja super!!), verstehe ich den Sinn dieser Aussage nicht so ganz. Vielleicht würden Sie mir das nochmal erklären.
[/quote]

Es gibt keine Möglichkeit die mir sonst einfällt, wie unser Geld nach Abzug der Miete mehr statt weniger werden könnte. Es gibt kein Geld was wir investieren können.

Gruß,
bäumchen
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luckie
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 106
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Oder es sind sehr, sehr kleine Häuser (so um die 60 m²); wenn wir dann mal Nachwuchs hätten müssten wir uns evtl später nochmal was anderes suchen, und wer weiß ob dann noch eine Umfinanzierung möglich wäre.

Zitat:
Wir sind zu zweit, mein Partner ist geschieden mit einem Kind

Zitat:
Als erstes: ICH will überhaupt nichts finanzieren. ICH hab weder Kapital noch sonst irgendwas. Mein Freund ist derjenige welcher (Kapital & festes Einkommen). Ob und wie ich mich finanziell beteiligen werde, können wir später miteinander evtl vertraglich regeln. Ich organisiere lediglich die ganze Sache mit



wiederspricht sich und bisher haben Sie immer von wir und uns gesprochen.

Zitat:
Er hat aus der Scheidung 80.000 EUR Kapital gerettet (aus einem halben Haus).

Zitat:
Es gibt kein Geld was wir investieren können.


Und die T€ 80 können angelegt werden. Einmal für ein Haus, oder um darüber Zinserträge zu erzielen bis Sie Frau Dr. mit entsprechendem Einkommen sind und dann erst ein Haus kaufen. Wobei Sie dann vieleicht etwas weniger Kapital haben aber mehr Einkommen. Wenn Sie es getrennt von Ihrem Lebenspartner betrachten wollen überspringen Sie einfach das mit dem Putzen und gehen direkt zur Zwangsversteigerung bei einer defekten Heizung => wieder extrem ausgedrückt.

Ergo warten sie, auch wenn Ihr Partner etwas von seinem Kapital angreifen muß. Denn zur Zeit wollen Sie eine Immobilie für die gemeinsame Zukunft
Zitat:
Oder es sind sehr, sehr kleine Häuser (so um die 60 m²); wenn wir dann mal Nachwuchs hätten müssten wir uns evtl später nochmal was anderes suchen, und wer weiß ob dann noch eine Umfinanzierung möglich wäre.

mit einem höhren Risiko erwerben als wenn sie warten. Sie wissen auch nicht, in welcher Stadt ihre berufliche Zukunft liegt.


MfG


Luckie
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bäumchen
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

@luckie

Gut wenn Sie es so betrachten: Es handelt sich um ein emotionales "Wir" aber um ein finanzielles und rechtliches "ich".

Klar, mit dem Investieren hätten sie schon recht, das haben wir uns auch schon überlegt.
Nur wer garantiert mir dass das investierte Geld auch was abwirft? So viel verstehe ich nämlich nicht vom Aktien und Kapitalmarkt. ich investiere in Rindergehacktes und dann kommt BSE zurück. So oder ähnliche Horrorvisionen gibt es da ja schon ab und zu.

Ich dachte, es sei sicherer, in ein Haus zu ziehen und damit von monatlich 850 Euro warm auf 3-400 Euro warm zu kommen. Die übrigbleibenden rund 400 Euro monatlich, oder lassen Sie es 300 sein, kann man dann ja sparen oder anlegen oder was weiß ich.

Sagen wir mal, wir bleiben dort wo wir sind und vergessen das mit dem Haus: Dann legen wir die 80TE an, und das was die Investition abwirft investieren wir darin, unsere Miete bezahlen zu können (wie gesagt, ist 300 Eur zu teuer).
So kommt man doch nie auf einen grünen Zweig, oder?

Und meine berufliche Zukunft könnte wirklich auf Fidschi oder in Bulgarien liegen, aber dann könnten wir das Objekt eben behalten und vermieten.

Gegen Krankheit und Hartz 4 ist keine Art von Kapitalanlage sicher, ob es sich dabei um eine Immobilie oder Rinderhackfleischaktienanteile handelt, oder?

Zu der kaputten Heizung: Dafür möchten wir ja kein Haus ohne Gutachten haben, um vor solchen Leichen im Keller geschützt zu sein.
Wie gesagt, ein Eurograb das einem über dem Kopf zusammenbröselt bringt nichts.

Gruß
bäumchen
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@bäumchen
Nachdem ich mit dem Zusammenschlagen der Hände über dem Kopf fertig geworden bin, jetzt meine Antwort

1. zu den Fallstricken
Hier müssen Sie sich beraten lassen. Und zwar von jemandem der sich auskennt in der Branche (kann z.B. Anwalt, Makler, Unternehmensberater o.ä. sein). Setzen Sie sich vor allem nicht selbst unter Druck (Zeitabläufe etc.).

2. Das Verfahren / Die Grenzen
Nochmals: Sie sollten sich beraten lassen. Unabhängig davon können Sie für billig Geld im Buchhandel Bücher über das Thema erhalten. Kostet nicht viel, ist leicht verständlich, gibt Ihnen einen Einblick in die Materie, schützt vor Fehlern. Aber nun zu den Grenzen. Gebote können in der sog. Bietzeit (30 min) abgegeben werden. Oftmals wird bei Abgabe eines Gebots eine 10% ige Sicherheitsleistung vom Gläubiger gefordert (entspricht 10% vom Verkehrswert!!!). Diese Sicherheitsleistung wird vom Rechtspfleger entgegengenommen und dann wird das Gebot zugelassen. Nach der Bietzeit haben die Bieter die Möglichkeit, sich gegenseitig so lange "hoch zu bieten" bis schlußendlich ein Höchstgebot feststeht. Danach wird über den Zuschlag entschieden. Wenn das Gebot über 50% liegt, ist es vom Amts wegen zuschlagfähig, der Gläubiger hat aber die Möglichkeit den Zuschlag versagen zu lassen, wenn er durch ein Gebot über 70% besser befriedigt wäre. Bedeutet, wenn über den Zuschlag entschieden wird ist die Bietzeit beendet. Es sind (theoretisch) keine höheren Gebote möglich. Das Gebot steht also in der abgegebenen Höhe und der Gläubiger muß entscheiden, ob er den Zuschlag will oder nicht. Theoretisch kann aber auch ein Verfahren bei einem Gebot über 70% "gekippt" werden, dies ist dann der Fall, wenn der Gläubiger auch mit 70% nicht zufrieden wäre. Dann kann er das Verfahren einstellen lassen (Er betreibt dann später erneut). Der Zeitablauf zwischen den Terminen liegt je nach Arbeitsbelastung der Gerichte bei ca. 6 Monaten. Das oben gesagte gilt für den 1. Termin bzw. auch für den 2. Termin, dort aber nur dann, wenn im 1. Termin kein Gebot abgegeben wurde. Wurde ein Gebot im ersten Termin abgegeben, sind die Wertgrenzen schon im zweiten Termin gefallen. Ansonsten fallen sie ab dem 3. Termin.

3. Zum Verhalten von Gläubigerbanken
Sollte eine Gläubigerbank mit Ihnen Kontakt bekommen (Besichtigung, Informationsgespräch u.ä.) müssen Sie davon ausgehen, daß die Bank versuchen wird, Sie zu einem hohen Gebot zu motivieren. Das kann soweit gehen, daß die Gläubigerbank Ihnen das Haus "in die Hand verspricht" wenn Sie eine Ausbietungsgarantie für 70 - X % abgeben. Lassen Sie sich nicht dazu nötigen. Legen Sie Ihre eigenen Grenzen fest und halten Sie diese geheim.

Anhand Ihres Beispiels ersehe ich, daß Sie für eine ausgefuchste Gläubigerbank ein begehrtes Opfer wären sorry.
Grundsätzlich ist für Sie als Bieter einzig und alleine der vom Amtsgericht festgesetzte Verkehrswert maßgeblich. Ob, wie in Ihrem Beispiel 200.000 oder 600.000 Euro auf dem Objekt lasten ist egal. Denn nur vom Verkehrswert werden die o.a. Grenzen ermittelt. Für Sie ist auch die Berechnung des Bargebots relativ ohne Bedeutung. Wenn Sie das Objekt lastenfrei in der ZV übernehmen können, zahlen Sie nur den Betrag, den Sie auch tatsächlich geboten haben. Aufpassen sollten Sie nur dann, wenn Rechte in Abt. II bzw. III des Grundbuchs bestehen bleiben. In Abt. II könnten dies Leitungsrechte, Durchfahrtsrechte (relativ unproblematisch) aber auch Wohnrechte oder Nießbrauch sein (aufpassen!). In Abt. III könnten dann Rechte bestehen bleiben, wenn nicht aus der besten (ersten) Rangstelle vollstreckt wird. Dann kann es u.U. sein, daß Sie dieses Recht übernehmen müssen und diesen Betrag Ihrem Gebot gedanklich hinzurechnen müssen. z.B. bestehen bleiben 100.000.-, Ihre Grenze liegt bei 140.000.- , Sie bieten also max. 40.000.-. Wenn aus der besten Rangstelle vollsteckt wird (die Regel) haben Sie eigentlich keine Probleme mit bestehenbleibenden Rechten.

4. zum Schnäppchen
Normalerweise geht man auf eine ZV um eine "Schnäppchen" zu machen. Traumimmobilien kauft man selten in der ZV, die kauft man beim Makler. Und manchmal spart man Geld, wenn man Geduld hat und in Folgeterminen bietet.

5. Erfahrung sammeln
Vielleicht ist es gar nicht so schlecht, wenn Sie sich mal etwas "Gerichtsluft" um die Ohren wehen lassen und sich einfach mal eine ZV anschauen.

6. Mieterrechte
Denken Sie daran: Kauf bricht Miete nicht! D.h. Sie müssen bestehende Mietverhältnisse übernehmen. Allerdings haben Sie bei der ZV ein Sonderkündigungsrecht (gesetzliche Fristen). Oftmals werden deswegen von "Mietern" Anträge in Form der Mietmodernisierung oder des verlorenen Baukostenzuschusses gestellt. Dies in erster Linie eigentlich nur, um die Versteigerung des Objekts zu vereiteln. Zwar ist an 80% dieser Anträge nichts dran (unsubstantiiert), leider müssten Sie sich aber auf dem Zivilrechtswege mit diesen Mietern auseinandersetzen, da ansonsten die Mieter im Objekt bleibt und seinen "Investitionen" abwohnt.

7. Die weinende Oma
Oftmals auch ein probates Mittel um auf der Mitleidsmasche die Versteigerung zu vereiteln. Sollten Sie sich dies nicht antun wollen, empfehle ich einen abgezockten Profi als Bietbevollmächtigten in den Termin (in Ihrem Auftrag) zu schicken. Spart Ihnen Streß und Nerven. Tja, das Leben ist hart.....

8. Die Finanzierung
Bitte beachten Sie, daß bei Versteigerungen normalerweise der Verkehrswert des Amtsgerichts und nicht irgendeine Phantasiebewertung Gültigkeit besitzt. Allerdings finanzieren Banken oftmals nur im Rahmen des tatsächlichen Erwerbs. Beispiel: Verkehrswert 200.000.- Zuschlag bei 140.000.- Beleihung der Bank 70% von 140.000 Euro. Also richtet sich die Beleihungsgrenze der Bank oftmals nach dem Gebot und nicht nach dem Verkehrswert. Vorher abklären! Limit festschreiben bedeutet, daß Sie im obigen Beispiel sich ein maximales Limit von z.B. 140.000 setzen und eben nicht darüber gehen. Auch wenn andere wie wild bieten. cool bleiben!.

Und Schufa..... da sollten Sie besser mal ganz schnell nachschauen!!!

Ich habe versucht, diese Problematik recht knapp und verständlich abzuhandeln. Oftmals ist es aber wesentlich komplexer.

grüße
gundel
Nach oben
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bäumchen
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Gundel hat folgendes geschrieben::
Anhand Ihres Beispiels ersehe ich, daß Sie für eine ausgefuchste Gläubigerbank ein begehrtes Opfer wären sorry.


Ja, da haben Sie wahrscheinlich recht. Aber ich arbeite ja dran


Zitat:
Rechte in Abt. II bzw. III des Grundbuchs bestehen bleiben. In Abt. II könnten dies Leitungsrechte, Durchfahrtsrechte (relativ unproblematisch) aber auch Wohnrechte oder Nießbrauch sein (aufpassen!). In Abt. III könnten dann Rechte bestehen bleiben, wenn nicht aus der besten (ersten) Rangstelle vollstreckt wird. Dann kann es u.U. sein, daß Sie dieses Recht übernehmen müssen und diesen Betrag Ihrem Gebot gedanklich hinzurechnen müssen. z.B. bestehen bleiben 100.000.-, Ihre Grenze liegt bei 140.000.- , Sie bieten also max. 40.000.-. Wenn aus der besten Rangstelle vollsteckt wird (die Regel) haben Sie eigentlich keine Probleme mit bestehenbleibenden Rechten.


Hm ich denke, "Rechte in Abt. II bzw. III des Grundbuchs" könnte statt Hypothek das sein was ich mit meinem Beispiel gemeint hatte... Man übernimmt irgendwelche Rechte in Form eines Schuldbetrages?? Irre, was es alles gibt. Gut Sie haben mich überzeugt ich muss mir mal Literatur zulegen. Hätten Sie einen Tipp?
Und was ist mit Erbpachtgrundstücken?


Zitat:
Und Schufa..... da sollten Sie besser mal ganz schnell nachschauen!!!


Ja, hab ich jetzt gemacht. Lustige Sache das, wie damals bei der Stasi
Kann man erfahren wieviele Punkte man da hat? Ähnlich wie bei Flensburg?

Vielen Dank nochmal für die Tipps
bäumchen
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luckie
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 106
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ bäumchen

Zitat:
Nur wer garantiert mir dass das investierte Geld auch was abwirft? So viel verstehe ich nämlich nicht vom Aktien und Kapitalmarkt. ich investiere in Rindergehacktes und dann kommt BSE zurück. So oder ähnliche Horrorvisionen gibt es da ja schon ab und zu.


Ich habe von Rentenpapieren mit fester Laufzeit ( Laufeit bis Sie Promoviert haben => kein Kursrisiko) und Geldmarkfonds Risikoklasse 1 gesprochen. Kein Bänker wird Ihnen etwas anders als Risikoklasse 1 (geringstes Risiko) anbieten. Das WPHG (Wertpapierhandelsgesetz) schützt Sie. Allenfalls wird er versuchen Ihnen Fonds zu verkaufen wegen höherer Provisionen
Zitat:
Ich dachte, es sei sicherer, in ein Haus zu ziehen und damit von monatlich 850 Euro warm auf 3-400 Euro warm zu kommen. Die übrigbleibenden rund 400 Euro monatlich, oder lassen Sie es 300 sein, kann man dann ja sparen oder anlegen oder was weiß ich.

€ 400,- fürs Haus plus der bisherigen € 300,- fehlenden ergibt für mich € 750,- d.h. gegen bisher € 850,-
Ergo es bleibt sehr Eng nur das jetzt nichts mehr passieren darf


MfG

Luckie
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

bei der Schufa können Sie selbstverständlich Ihre Eintragungen überprüfen. Dies geht mittlerweile auch per Mail über die Homepage. Machmal steht da Erstaunliches und Erschreckendes drin.

Literaturtip ist nicht ganz einfach. Gehen Sie am Besten in eine Fachbuchhandlung und prüfen Sie die einzelnen "Werke". Es gibt relativ preisgünstige Taschenbuchausgaben. Suchen Sie sich das aus, welches für Sie am leichtesten verständlich ist.

Bei der Erbpacht werden Sie nur in die "Pächtersituation" wechseln. Dies hat normalerweise nichts mit dem eigentlichen Haus zu tun. Wenn Sie spezifische Probleme mit diesem "Sonderfall" haben, sollten Sie sich vielleicht einmal mit dem Versteigerungsgericht oder auch mit dem Verpächter in Verbindung setzen.

grüße
gundel
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jandietz
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 17:20    Titel: ...welche Freude! Antworten mit Zitat

...mit freude sehe ich die hohe Hilfsbereitschaft, die hier geboten wird.

Liebe Gundel, ich bin mal wieder erstaunt, wie profihaft Sie die ganze Sache angehen, allerdings sehe ich auch die noch recht unbedarften Nachfragen des netten Users bäumchen (Frage: wie kommen Sie auf diesen Namen, muß mir glaube ich auch noch ein -chen anhängen, scheint ja Wunder zu wirken, schützt jedenfalls vor bissigen Comments ;o) ).

Der beste Tipp zum Thema Zwang kam von Gundel, nähmlich den der Gerichtsluftschnupperei...nur so gehts. Wenn Sie Zeit haben, die Termine sind halt Werktags, gehen Sie hin. Sprechen Sie mit den Bankern, sind auch nur Menschen. Die Objekte in der Zwangsverwaltung werden auch online Angeboten (www.zwangsversteigerung.de), stöbern Sie mal ein wenig rum.
Sie sollten sich auch einen Überblick über die Preise in der Region auf dem ersten Markt machen. Sicher surfen sie auch im Scout rum, suchen Sie sich vor Ort einen Makler, der hat Zugriff zu den Internen Daten im Scout, und kann Ihnen helfen. Wenn Sie ein Objekt im Zwang gefunden haben, sprechen Sie mit dem Betreuer, oft sind die Telefonnummern angegeben...vielleicht versuchen Sie, ohne sich ganz und gar nackig zu machen (geben Sie als Eigenkapital mal nur die Hälfte an!), bei der bank, nach dem Gespräch mit dem Betreuer, mal ein Finanzierungsangebot zu bekommen, dann weiss der Betreuer bescheid und kann Ihnen vielleicht noch ein internes Angebot machen...Mal ein bisschen Pokern, machen die Banken ja auch!

Infos in dem Bereich sind einfach das wichtigste...und nur Ihre Infos sind die genauen...immer drauf achten ...selber schlau werden!

Verlassen Sie sich bitte nicht auf Gutachten! Je nach Interessenlage werden diese mal so und mal so ausfallen...
Wie Gundel schon sagt, liegt der Beleihungsauslauf meisst nur bei ca 70-80% von dem erstellten Gutachten...muß man auch beachten!
Schnappen Sie sich einen Bekannnten, der sich mit dem Häuslebau auskennt...wichtig sind die Sanitären-, Heizungs- und Elektrischenanlagen, hier kommen die größten Posten zusammen. Und die Baujahre nicht vergessen...jedes hatte da so seine Mankos- 70er Jahre die Flachdächer z.B.

Was die Literatur angeht, sorry, es gibt natürlich welche aber forschen Sie bitte viel im Internet, dazu ist das ja schliesslich entwickelt worden...über google mal Schlagworte probieren, meisstens kommt man doch an zu erstaunlichen Ergebnissen...TIP: WIKIPEDIA...man kann sich hier von Schlagwort zu Schlagwort hangeln und sich Nächte um die Ohren kloppen...

Und was die kleinen Häusschen angeht: Checken Sie die Erweiterungsmöglichkeiten, Ihr Mann ist Handwerker und wird die richtigen Kollegen kennen, die Ihre Muskelhypothek im Bedarfsfall steigern....wenn die kleinen Erdlinge über Sie kommen...

...wollte mal mit dazu senfen...Fragen immer gerne!

...ach so, hatte ich noch vergessen: Erbpacht, der Sonderfall kann von verschiedenen Seiten betrachtet werden:


Kapitalanleger kaufen beispielsweise bei Erbpachtobjekten nur den vermietbaren Wohnraum...schöne Sache!
Achten Sie hier immer auf die Laufzeiten, wenn Sie Pech haben und die Erbpacht wird nicht verlängert (bei städtischen Liegenschaft, muß auch der Erbpachtgeber immer mit zum Kauf zustimmen!), kann es passieren, dass Sie nach Ablauf das Grundstück zum Kauf angeboten wird, ist dann kein Kleingeld mehr vorhanden und das Grundstück wird anderweitig veräussert, kann Essig sen mit der ganzen Pracht!

Tip: Wikipedia!
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jandietz
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2006 17:28    Titel: ...welche Freude! Antworten mit Zitat

...mit freude sehe ich die hohe Hilfsbereitschaft, die hier geboten wird.

Liebe Gundel, ich bin mal wieder erstaunt, wie profihaft Sie die ganze Sache angehen, allerdings sehe ich auch die noch recht unbedarften Nachfragen des netten Users bäumchen (Frage: wie kommen Sie auf diesen Namen, muß mir glaube ich auch noch ein -chen anhängen, scheint ja Wunder zu wirken, schützt jedenfalls vor bissigen Comments ;o) ).

Der beste Tipp zum Thema Zwang kam von Gundel, nähmlich den der Gerichtsluftschnupperei...nur so gehts. Wenn Sie Zeit haben, die Termine sind halt Werktags, gehen Sie hin. Sprechen Sie mit den Bankern, sind auch nur Menschen. Die Objekte in der Zwangsverwaltung werden auch online Angeboten (www.zwangsversteigerung.de), stöbern Sie mal ein wenig rum.
Sie sollten sich auch einen Überblick über die Preise in der Region auf dem ersten Markt machen. Sicher surfen sie auch im Scout rum, suchen Sie sich vor Ort einen Makler, der hat Zugriff zu den Internen Daten im Scout, und kann Ihnen helfen. Wenn Sie ein Objekt im Zwang gefunden haben, sprechen Sie mit dem Betreuer, oft sind die Telefonnummern angegeben...vielleicht versuchen Sie, ohne sich ganz und gar nackig zu machen (geben Sie als Eigenkapital mal nur die Hälfte an!), bei der bank, nach dem Gespräch mit dem Betreuer, mal ein Finanzierungsangebot zu bekommen, dann weiss der Betreuer bescheid und kann Ihnen vielleicht noch ein internes Angebot machen...Mal ein bisschen Pokern, machen die Banken ja auch!

Infos in dem Bereich sind einfach das wichtigste...und nur Ihre Infos sind die genauen...immer drauf achten ...selber schlau werden!

Verlassen Sie sich bitte nicht auf Gutachten! Je nach Interessenlage werden diese mal so und mal so ausfallen...
Wie Gundel schon sagt, liegt der Beleihungsauslauf meisst nur bei ca 70-80% von dem erstellten Gutachten...muß man auch beachten!
Schnappen Sie sich einen Bekannnten, der sich mit dem Häuslebau auskennt...wichtig sind die Sanitären-, Heizungs- und Elektrischenanlagen, hier kommen die größten Posten zusammen. Und die Baujahre nicht vergessen...jedes hatte da so seine Mankos- 70er Jahre die Flachdächer z.B.

Was die Literatur angeht, sorry, es gibt natürlich welche aber forschen Sie bitte viel im Internet, dazu ist das ja schliesslich entwickelt worden...über google mal Schlagworte probieren, meisstens kommt man doch an zu erstaunlichen Ergebnissen...TIP: WIKIPEDIA...man kann sich hier von Schlagwort zu Schlagwort hangeln und sich Nächte um die Ohren kloppen...

Und was die kleinen Häusschen angeht: Checken Sie die Erweiterungsmöglichkeiten, Ihr Mann ist Handwerker und wird die richtigen Kollegen kennen, die Ihre Muskelhypothek im Bedarfsfall steigern....wenn die kleinen Erdlinge über Sie kommen...

...wollte mal mit dazu senfen...Fragen immer gerne!

...ach so, hatte ich noch vergessen: Erbpacht, der Sonderfall kann von verschiedenen Seiten betrachtet werden:


Kapitalanleger kaufen beispielsweise bei Erbpachtobjekten nur den vermietbaren Wohnraum...schöne Sache!
Achten Sie hier immer auf die Laufzeiten, wenn Sie Pech haben und die Erbpacht wird nicht verlängert (bei städtischen Liegenschaft, muß auch der Erbpachtgeber immer mit zum Kauf zustimmen!), kann es passieren, dass Sie nach Ablauf das Grundstück zum Kauf angeboten wird, ist dann kein Kleingeld mehr vorhanden und das Grundstück wird anderweitig veräussert, kann Essig sen mit der ganzen Pracht!

Tip: Wikipedia!
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2006 8:46    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

wie jedem, auch Ihnen gerne behilflich - jandietzchen

grüße
gundel
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bäumchen
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2006 9:27    Titel: Antworten mit Zitat

@Jandietzchen
Finanzen kommen bei mir von der Beliebtheit her direkt nach Zahnarzt und Bauchweh, daher kenne ich mich auch überhaupt nicht aus, und daher dachte ich dass ich im Zuge dessen mal Welpenschutz in Anspruch nehmen dürfte, um dem Vorwurf "Sie müssen wohl total blöd sein, wenn Sie so dumme Fragen stellen" ein wenig vorzugreifen. Rein ethopsychologisch also.

@luckie
Sie sind sehr hartnäckig, aber ich denke ich kann noch gegenrechnen:

Zitat:
€ 400,- fürs Haus plus der bisherigen € 300,- fehlenden ergibt für mich € 750,- d.h. gegen bisher € 850,-
Ergo es bleibt sehr Eng nur das jetzt nichts mehr passieren darf


Also hier nochmal mein Gedankengang

1) Rechnung mit Wohnung

1400 Gehalt minus 307 für Sohn = 1093 Nettolohn.
1093-850 Miete Wohnung = 243 Euro
243-150 Auto, Telefon, GEZ, etc = 93 Euro Leben im Monat

Das ist zu wenig, es müssten mindestens 200 Euro dasein für eine Person plus Kind das am Wochenende auch versorgt werden möchte.
Zuzüglich von Kosten die einen ab und zu mal überfallen, wie Autoreparaturen, Nebenkostennachzahlungen, undsoweiter fehlen im Schnitt 300 Euro um nicht tiefer reinzurutschen. Diese fehlenden Euros lassen sich ebenfalls nicht anlegen

(80.000 auf der Bank, aber nur als Sparkonto. Diese könnte man anlegen, aber 300 Euro im Monat würde die Anlage sicherlich nicht bringen, und der Gewinn würde dann direkt wieder zum Leben verwendet werden müssen.)

2) Rechnung mit Haus

1093 Netto
-280 Kaltmiete Rückzahlung an Bank (bei einem 60.000 Kredit etwa, das ist 20.000 mehr als wir eingeplant hatten.)
-150 Nebenkosten
663 Euro
663 - 150 Auto, GEZ, Telefon... = 513 übrig

Wenn ich davon ausgehe dass mein Partner 300 Euro pro Monat verbraucht, bleiben also noch 213 übrig.

(dann ist erstmal nichts mehr auf der Bank, aber ~200 * 12 = 2400 im Jahr, und das kann man dann ja anlegen. )

Machen Sie mir eine bessere Rechnung, dann bin ich gerne bereit darüber nochmal nachzudenken. Risikoklasse 1 hört sich zumindest nicht sooo schrecklich an.

@jandietzchen

Danke für den WIkipedia Tipp, kennen Sie Flying Spaghetti Monsterism?

Die Idee mit den Erweiterungen ist auf jeden Fall im Hinterkopf, nur hängt das ja vom Baufenster und von den Nachbarn ab. Wir hätten sogar schon beinahe ein nettes & erweiterbares Haus gehabt (70m², BJ 1995, 260m²Grundstück), bis heraus kam dass es einen Gerichtsstreit mit dem Nachbarn gibt, der sich von der Terrassenbepflanzung gestört fühlte, und desweiteren bereits einen Anbau verweigert hatte. Verrückte Welt...
Manpower ist auf jeden Fall da, und als Handwerker hat man ja so seine Connections. Der Freundeskreis hilft sich ständig gegenseitig mit kleinen Reparaturen aus und hat gute Tipps. Habe gestern wegen luckies Szenario mit der kaputten Heizung gefragt...das würden wir auch selbst wieder hinkriegen können.

Problematisch ist es, wenn die Bausubstanz marode ist, ich glaube das wäre das Aus.
Man kann auch Gutachter mieten, das kostet dann 350 Euro zzgl. 30% des Betrages den der Gutachter den Makler runterhandelt. Wir hatten überlegt dass wir das im falle eines Nicht-Zwangsversteigerten Objektes auf jeden Fall in Anspruch nehmen.

Makler kennen wir auch zwei, vielleicht haben die ja schonmal Versteigerungen mit gemacht.

Gruß an alle,
bäumchen
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luckie
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 106
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2006 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

@ bäumchen

Zitat:
2) Rechnung mit Haus


1093 Netto
-280 Kaltmiete Rückzahlung an Bank (bei einem 60.000 Kredit etwa, das ist 20.000 mehr als wir eingeplant hatten.)
-150 Nebenkosten
663 Euro


+ € 650,.
http://www.nrwbank.de/pdf/dt/pdf_Wfa_Vord_Eigentum_Selbstauskunft_2005_ausf.pdf
Wfa= Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes NRW
Rest € 13 Ergo Auto verkaufen
€ 150,- Nebenkosten entsprechen 60 qm Wohnfäche bei aktuell anzusetzenden mind. € 2,5 je qm [im Moment zahlen Sie 2,85 für Ihre Wohnung] das wollten Sie doch nicht
Zitat:
Oder es sind sehr, sehr kleine Häuser (so um die 60 m²); wenn wir dann mal Nachwuchs hätten müssten wir uns evtl später nochmal was anderes suchen, und wer weiß ob dann noch eine Umfinanzierung möglich wäre

Ergo Sie können sich es schön rechnen und werde vielleicht auch Glück haben das nichts passiert. Es Ist Ihre Entscheidung nur das Risiko sollte Ihnen Bewußt sein .


MfG

Luckie
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jandietz
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2006 14:20    Titel: ....spannende Sache! Antworten mit Zitat

na bäumchen, das ist ja hoch interessant...allerdings sollten Sie sich im Moment doch lieber mal mit den Finanzen beschäftigen, auch wenn diese Sie drücken wie Zahnweh-allerdings: wer fleissig putzt, muß sich da ja auch koine Sorgen machen, gelle?

mit freundlichem...
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