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Mündliche Mietvertragskündigung

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Baumanager
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 38
Wohnort: Glauchau

BeitragVerfasst am: 2.Dez 2007 10:58    Titel: Mündliche Mietvertragskündigung Antworten mit Zitat

Guten Tag,
meine Frau und ich sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses.
Vor einigen Tagen hat eine Mietpartei ein Gespräch mit uns
geführt. Darin haben Sie uns mitgeteilt das Sie den Mietvertrag
kündigen möchten und ab wann dies möglich wäre.
Wir haben Ihnen mitgeteilt das wir mit einer Kündigung
zum 31.01.2008 einverstanden wären. Bis heute liegt uns jedoch keine
schriftliche Kündigung vor. Hätten aber ab dem 01.02.2008
einen Nachmieter. Ist diese mündliche angekündigte Kündigung
eine verbindliche Kündigung oder müsen wir auf eineschriftliche
Kündigung warten?
Euch allen einen schönen 1. Advent!

Baumanager
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1378
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 2.Dez 2007 13:56    Titel: Hallo Baumanager Antworten mit Zitat

nun, die Lösung auf Ihre FRage steht ja sicherlich in dem von Ihnen geschlossenen Mietvertrag. Üblicherweise wird dort vereinbart, daß eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Hintergrund ist der, dass in einem Gerspräch oftmals lose Gedanken gesponnen werden. In einem Brief kommt aber eine wohlüberlegte Willensbildung zum Ausdruck. Deshalb: sprechen Sie mit Ihrem Mieter und lassen sich die Kündigung schriftlich geben......
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bitkacker
Specialist


Anmeldungsdatum: 04.03.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2008 23:21    Titel: Das BGB spricht hier klar von der Schriftform Antworten mit Zitat

Hallo!

Im BGB wird die schriftform explizit zum Ausdruck gebracht. Ich kenne Kündigungen nur schriftlicht. Besonders in einen Dauerschuldverhältnis.

Grüße
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