Vielleicht ein wenig off-topic, aber es könnte ja sein, dass sich hier jemand auskennt.
Ein Mandant erwirbt duch notariellen Vertrag ein Gebäude zu 1,- €. Gleichzeitig wird ein Erbaupachtvertrag notariell abgeschlossen. Jahrespacht z.B. 5.000 ,- €.
Der Notar fragt nun, in welcher Höhe die Investition geplant ist, damit er die Gebührenrechnung entsprechend verfassen kann.
Ist das rechtens?
M.E. müssten doch der Kapitalisierte Wert der Erbpacht den Gegenstandswert ausmachen und fertig (oder der Verkehrswert des Grundstücks zum jetzigen Zeitpunkt!
Was geht den Notar die Investitionssumme an?
Für einen Tip bzw. eine Rechtsgrundlage für oder gegen diese Gegenstandswertermittlung wäre ich sehr dankbar.
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