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Schmierfink Newbie
Anmeldungsdatum: 01.02.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 22.Aug 2006 11:03 Titel: Rechte im Grundbuch |
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Hallo zusammen,
ich brauche einen kleinen Tipp vom Immobilien-Experten. Wir sind soweit: Nachdem wir eine Finanzierung auf die Beine gestellt haben, steht demnächst der Notartermin an. Wir kaufen das Haus, das wir bis jetzt gemietet haben. Nur: Im Grundbuch steht noch als Recht, dass die - verstorbenen - Eltern unseres Vermieters/Verkäufers Wohnrecht haben. Erlischt ein solches Recht mit dem Tod? Muss er das löschen lassen oder löscht sich das automatisch, wenn er die Sterbeurkunden mit zum Notar bringt? Oder kann - was ich mir so überhaupt nicht vorstellen kann (bin aber auch kein Jurist) - ein solches Recht vererbt werden????
Wer kennt sich damit aus?
Danke schon jetzt
Schmierfink |
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berger-finanz .

Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 263 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 22.Aug 2006 13:36 Titel: definitiv: NEIN! |
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NEIN! In all Ihren angesprochenen Punkten brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Die Grundbucheintragung ist vielleicht ein "Schönheitsfehler", den können Sie, müssen aber nicht, löschen lassen.
Das Wohnrecht kann nicht übertragen und nicht vererbt werden.
Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit des Menschen.
Für Ihre Frage gilt: Das Wohnrecht endet regelmäßig mit dem Tod des Berechtigten. Ist Ehegatten ein Wohnrecht eingeräumt worden, bspw. von den Kindern für ihre Eltern, so endet das Wohnrecht erst mit Tod des zuletzt Versterbenden.
Hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben. Schade, dass Sie Ihre Finanzierung schon in "Sack und Tüten haben" - vielleicht interessiert Sie trotzdem, wie Sie ggf. in ca. 20 Jahren schon fertig sein könnten? Siehe Homepage - "clever tilgen".
Grüße aus Regensburg _________________ Kompliziert kann jeder – wir finanzieren einfach.
_________________________
www.berger-finanz.de
unabhängiger Finanz- u. Versicherungsmakler |
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Schmierfink Newbie
Anmeldungsdatum: 01.02.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 22.Aug 2006 14:47 Titel: |
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Hallo Herr Berger,
na guck, da bin ich ja beruhigt. Aber: Ich selbst bin ziemlich froh, dass wir unsere Finanzierung schon haben. Und vor allem, dass die Bank bei ihren Konditionen geblieben ist. Immerhin hatte zwischen unserer Voranfrage und unserem Antrag eine kleine EZB-Zinserhöhung gelegen...
Aber wer weiß,
vielleicht können wir uns in neuen Jahren und ein paar Monaten ja unterhalten. Wenn die Zinsbindung ausläuft...
Grüße und "danke" für Ihre Info
Der Schmierfink |
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