| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
szmarco Newbie
Anmeldungsdatum: 17.10.2005 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 17.Okt 2005 9:08 Titel: Rechtswirksamkeit von Quellenschutzvereinbarungen Immobilien |
|
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin neu hier und bitte um Hilfe. Ich bin dabei mich im Immobilien-Makler-bereich weiter zuentwickeln und habe ein Problem.
Vor einiger Zeit habe ich ein Praktikum (über die Agentur für Arbeit) bei einem Immobilienmakler absolviert und muste eine Quellenschutzvereinbarung unterschreiben. Nach dem Praktikum kam es zu keiner Einstellung oder weiteren Bschäftigung. Ich habe auch nicht vor diese Quellenschutzvereinbarung zu verletzen, möchte aber in dieser Branche meine Zukunft aufbauen. Ich habe KEINE Bescheinigung nach § 34c. Wie sieht die Rechtssprechung aus, wenn ich jetzt bei einem anderen Makler tätig werden will, oder mich selbstständig machen möchte? Ich bin zwar noch in der Lernphase, aber mit Begeisterung dabei!
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Marco |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|