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unterchef Newbie
Anmeldungsdatum: 29.08.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 4.Jul 2006 16:17 Titel: Scheidung-Hypothek |
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Guten Tag,
folgender Fall stellt sich zur Zeit innerhalb meiner Familie dar:
Meine Schwester und ihr Mann werden sich scheiden lassen.Sie besitzen zusammen ein Haus mit dem Verkehrswert von ca. 220.000.- Euro.
Um den Besitz für die beiden Kinder zu erhalten würde meine Schwester gerne ihren Mann mit 100.000.- Euro abfinden. Dies wäre der Betrag der ihm zusteht nach Abzug des Pfilchtteils der Kinder(laut Anwalt).
Der ältere Sohn der beiden hat bereits Familie und wäre bereit das Anwesen von seiner Mutter zu mieten, auch mit einem Mietvertrag über die volle Rückzahlungsdauer der Hypothek.
Angestrebt wird eine monatliche Belastung zwischen 500.- und 600.- Euro.
Meine Frage nun,wer kann evtl. bei der Vermittlung einer günstigen Hypothek behilflich sein bzw. weiß für dieses Szenario eine bessere Lösung.
Beste Grüße |
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LagoPlaya Newbie
Anmeldungsdatum: 11.05.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Hümmerich
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Verfasst am: 6.Jul 2006 9:05 Titel: Scheidung |
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Hallo unterchef,
bei der Suche nach einer günstigen Hypothek kann ich gerne
helfen. Ich gehe mal davon aus, dass das Haus bisher Ihrer Schwester
und ihrem zukünftigen Exmann je zu 1/2 gehört. Im Zuge der Scheidungsauseinandersetzung könnte doch auch der ältere Sohn mit seiner Frau das Haus erwerben. Der Erwerb wäre grunderwerbsteuerfrei und
man bräuchte kein Mietverhältnis aufbauen. Aus dem Erlös kann dann
der Exmann abgefunden werden.
Sie können mich für Näheres gerne unter [E-Mail anzeigen]
kontaktieren. Auf Anfrage senden ich Ihnen eine Selbstauskunft nebst
Unterlagenliste für die Finanzierung zu.
Gruß
M. Begert / lagoplaya |
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berger-finanz .

Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 263 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 6.Jul 2006 12:12 Titel: |
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Auch von mir ein Hallo an den "unterchef".
LagoPlaya hat ja schon einen guten Vorschlag gemacht.
Für den Fall, dass Sie ein zweites Angebot benötigen, biete ich Ihnen auch gern meine Hilfe an.
Auf meiner Homepage (siehe unten) können Sie gern Ihre Daten für eine Darlehensanfrage dirakt eingeben. Nach wenigen Stunden erhalten Sie eine Antwort, resp.vorher unterhalten wir uns noch einmal über mögliche Varianten am Telefon.
Grüße aus Regensburg
Dipl.-Ing. Horst Berger _________________ Kompliziert kann jeder – wir finanzieren einfach.
_________________________
www.berger-finanz.de
unabhängiger Finanz- u. Versicherungsmakler |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 292 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 6.Jul 2006 14:20 Titel: |
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Hallo,
bevor man das Haus verteilt, sollte man vielleicht ein paar grundsätzliche steuerliche Fragen klären:
Ein- oder Mehrfamilienhaus? Das ist wichtig für
> Spekulationssteuer? Ist oder war mal vermietet? Wenn ja, dann ist wahrscheinlich nur die Übertragung auf die Ehefrau sinnvoll.
Abzug des Pflichtteils der Kinder: Zur Absicherung des Mannes wäre ein notarieller Vertrag erforderlich. Kosten? Rentiert sich das wegen T€ 10? Stimmt die Rechnung des Anwalts? Verkehrswert 220, Anteil Ehefrau daran 1/2 = 110 Pflichtteil demnach nur T€ 10??
Mietvertrag Sohn: dieser ist dann sinnvoll, wenn durch ein Mietverhältnis steuerliche Verluste entstehen UND bei der Mutter genutzt werden können.
Kauf durch Sohn bringt nix, weil Eigenheimzulage nicht mehr gewährt wird.
Also: steuerliche Rahmenbedingungen klären und dann mit Kreditanbietern verhandeln.
Mal nebenbei: wäre denn der Mann mit der Lösung einverstanden? Und dem Preis?
Gruß
cob |
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LagoPlaya Newbie
Anmeldungsdatum: 11.05.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Hümmerich
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Verfasst am: 7.Jul 2006 8:31 Titel: |
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| Cob hat folgendes geschrieben:: |
Kauf durch Sohn bringt nix, weil Eigenheimzulage nicht mehr gewährt wird.
cob |
Bringt schon was, da i.d.R. Eigennutzer bevorzugt von den Banken
finanziert werden, was sich durchaus auch in den Konditionen bemerkbar macht. Und wie Sie selber sagten... die Vermietung bringt nur was,
wenn das ganze steuerlich relevant ist. |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 292 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 7.Jul 2006 11:06 Titel: |
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| LagoPlaya hat folgendes geschrieben:: |
Bringt schon was, da i.d.R. Eigennutzer bevorzugt von den Banken
finanziert werden, was sich durchaus auch in den Konditionen bemerkbar macht. |
Gut möglich, nur nicht im Rahmen der steuerlichen Fragen.
Gruß
Cob |
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unex Specialist
Anmeldungsdatum: 27.04.2006 Beiträge: 52 Wohnort: Viersen
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Verfasst am: 8.Jul 2006 13:44 Titel: |
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Hallo unterchef,
der Kauf der Immobilie vom Sohn ist nicht ganz durchdacht, denn aus Ihrem ersten Beitrag geht hervor das aus der Ehe 2 Kinder hervorgehen.
Somit müsste das 2 Kind sowie die Mutter ausgezahlt werden. Es sei denn die Mutter würde auf Ihre Hälfte des Hauses verzichten.
Wenn also der Sohn das Haus kauft dann muß er auch die 220.000,- €,abzüglich seines Pflichteils, auf den Tisch legen.
Besser wäre, wenn Ihre Schwester Ihren Mann ausbezahlt und das Haus behält. Ob der Sohn das Haus mietet ist in diesem Fall erstmal 2 Ranging, die Finanzierung für die Auszahlung des Mannes muß eh über Ihre Schwester laufen. Das will heißen das diese in der lage sein muß die Finanzierung zu bedienen.
Sollte die Schwester die Finanzierung nicht Tragen können, besteht die Möglichkeit das der Sohn der das Objekt mieten möchte, mit in die Finanzierung aufzunehmen. Nur dann ist es Möglich die Belastung auch in dem Rahmen zu erzielen wie in Ihrem ersten Beitrag.
Die Belastung bei einer Finanzierung in Höhe von 100.000,- € liegt bei 454,- € mit 1% Tilgung,
538,- € mit 2% Tilgung
oder Sie finanzieren über Fremdwährung mit einer Belastung von 466,- € mit 2,2% Tilgung.
Sollten Sie noch Fragen haben... Gewerblich - nur für Werbekunden möglich / Mod.
Bis dahin nur die Hoffnung nicht verlieren. |
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LagoPlaya Newbie
Anmeldungsdatum: 11.05.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Hümmerich
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Verfasst am: 10.Jul 2006 10:04 Titel: |
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| unex hat folgendes geschrieben:: |
Somit müsste das 2 Kind sowie die Mutter ausgezahlt werden. Es sei denn die Mutter würde auf Ihre Hälfte des Hauses verzichten.
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Mit der Mutter kann der Sohn ja auch ein nachrangig zu besicherndes Restkaufgeld zu moderaten Konditionen vereinbaren. Dann brauch sie nicht
auf ihre Hälfte des Erlöses verzichten und muss trotzdem nicht sofort ausgezahlt werden. Eine Vermietung oder auch nur Teilvermietung an
den Sohn wird i.d.R. von den Banken nicht so gern akzeptiert - mal von dem möglicherweise günstigen Beleihungsauslauf abgesehen. |
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unex Specialist
Anmeldungsdatum: 27.04.2006 Beiträge: 52 Wohnort: Viersen
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Verfasst am: 10.Jul 2006 11:13 Titel: |
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LagoPlaya hat folgendes Geschrieben
| Zitat: |
| Mit der Mutter kann der Sohn ja auch ein nachrangig zu besicherndes Restkaufgeld zu moderaten Konditionen vereinbaren. |
Das ist richtig.
Alternative Variante wäre:
1. Sie überschreibt mit Zustimmung des Ehemannes das Objekt auf Ihren Sohn.
2. Sie lässt sich eine Persönliche Grundschuld im 2 Rang eintragen.
3. Der Sohn nimmt ein Darlehen in Höhe der Auszahlung vom Vater und Bruder auf.
Da das Objekt aber einen höheren Verkehrswert hat, ist die Beleihung besser und der Zins günstiger. Wenn die Mutter dann igendwann Ihren Anteil ausgezahlt haben will, besteht die Möglichkeit einer Nachfinanzierung. Oder wenn der Sohn anfäöngt zu Spinnen, was oft genug passiert, hat Sie immer noch eien Grundschuld im Grundbuch stehen und somit auch einen Anspruch auf das Kapital.
Bei einer Finanzierung ist der 2 Rang nicht von großer Bedeutung für die zu finanzierenden Banken. |
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