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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 5.Sep 2003 14:53 Titel: Schrottimmobilie gekauft? Es gibt Hoffnung! |
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Hoffnung für geprellte Schrottimmobilien-Geschädigte?
Wie die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) in ihrer Ausgabe vom 02.08.2003 berichtet, hat das Landgericht Bochum am 31.07.2003 eine Klage gegen ein Kreditinstitut an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt (Az.: 1 O 795/02). Damit, so die RNZ stelle sich das Bochumer Gericht gegen die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Anfang der 90er-Jahre wurden rund 300.000 Personen von "Drückerkolonnen" bei Hausbesuchen Immobilien vermittelt. Wesentlichste Argumente der Verkäufer, so der Autor des Berichts, waren die Altersvorsorge und Inanspruchnahme von staatlichen Vergünstigungen und Steuervorteilen. Die Objekte würden von einer Bank finanziert und seien von dieser geprüft. "Die meisten Kredite wurden kurze Zeit später am Wohnzimmertisch unterzeichnet. Viele haben auf diese Weise einen Kredit erhalten, ohne jemals eine Bank betreten oder von dieser beraten worden zu sein".
Allerdings wurden die Wohnungen mit Wissen der Banken weit über deren Marktwert verkauft und entgegen aller Vorschriften "kritiklos finanziert". "Die Wohnungen lassen sich aber nur schlecht vermieten, noch schwerer verkaufen und in manchen Fällen nicht einmal bei einer Versteigerung verwerten". Wegen ausbleibender oder nur geringen Mieteinahmen können viele Kunden ihre Kredite nicht mehr bedienen und stehen vor dem finanziellen Ruin.
Da die Kreditverträge zu Hause abgeschlossen wurden, gilt, so eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2001, das Haustürwiderrufsrecht. Die Kunden, so der EuGH "seien aus allen vertraglichen Pflichten zu entlassen". Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin in einer Entscheidung vom 12.11.2002 zwar bestätigt, dass die Verträge widerrufen werden können, die Darlehen jedoch trotzdem verzinst zurückzuzahlen seien: "Das vom EuGH eingeräumte Widerrufsrecht wurde vom BGH wirtschaftlich auf Null reduziert."
Die Richter des Bochumer Landgerichts sehen in dieser Entscheidung eine Mißachtung und Umgehung der Vorgaben des EuGH. Nach Ansicht des Gerichts sind die damals geschlossenen Geschäfte als Einheit zu sehen, da die Banken einen entscheidenden Einfluss auf die konkrete Vertragsgestaltung gehabt hätten. "Die Drücker haben alles bis zur Unterschriftsreife vorbereitet, was sonst ein Bankmitarbeiter erledigt hätte". Deshalb könne die Bank von ihrem Kunden nur das zurückverlangen, was dieser tatsächlich erhalten hat - die überteuerte Immobilie.
Sollte der EuGH in diesem Verfahren nun zu dem Schluss kommen, dass der Kunde, der seinen Kreditvertrag widerrufen hat nur die "Schrottimmobilie" zurückgeben muss, so kämen auf die Kreditwirtschaft schwere Zeiten zu |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1456 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 5.Sep 2003 15:35 Titel: Ein ganz heißes Eisen |
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schlummert da noch in den Bilanzen einiger Großbanken. Besonders stark involviert in diese Drückerkolonenkreditvermittler soll die Hypovereinsbank gewesen sein. Also Leute aufgepaßt, da brennt noch das ein oder andere Bömbchen (nicht nur im Irak....) _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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