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Schrottimmobilien - Anleger können klagen

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 10.Dez 2007 6:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
OLG Brandenburg: Rücktritt vom Kauf einer «Schrottimmobilie» bei evident falschen Angaben des Kreditvermittlers zu Mieteinnahmen

Der Käufer einer so genannten «Schrottimmobilie» hat bei deutlich erkennbar unrichtigen Angaben des Kreditvermittlers – beispielsweise zu den zu erwartenden Miteinnahmen – einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Der Käufer müsse den für die Immobilie aufgenommenen Kredit dann nicht zurückzahlen, der Bank aber die Immobilie übertragen, erklärte das Gericht (Urteil vom 07.11.2007, Az.: 3 U 100/06).

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 15.Jan 2008 9:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ansprüche sind nicht verjährt, BGH entscheidet anlegerfreundlich

In einer sensationellen neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind die Ansprüche der Allwo – Anleger bis heute nicht verjährt. Somit haben nun viele geschädigte Erwerber einer Allwo – Immobilie die Möglichkeit, die Allwo auf Schadenersatz zu verklagen. Dies bedeutet, dass der Wohnungskauf und die Darlehensverträge mit der BADENIA Bausparkasse rückgängig gemacht werden können. Die neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes bedeutet eine letzte Chance für viele Allwo – Anleger mit einer BADENIA – Finanzierung.

Der Bundesgerichtshof hat ein klares Wort gesprochen, zugunsten der Anleger

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!

Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 28.Feb 2008 9:06    Titel: Antworten mit Zitat

BGH: Schadensersatz wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung bei «Schrottimmobilien» auch bei Haustürsituation nur bei Anbahnung

Pressemitteilung des BGH Urteil vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06

Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HaustürWG kommt auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation nicht bei dem Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen hat. Dies hat der Bundesgerichtshof am 26.02.2008 (Az.: XI ZR 74/06) entschieden. Der Schadensersatzanspruch eines Immobilienkäufers setze aber voraus, dass die finanzierende Bank ein Verschulden treffe und dass der Kapitalanleger seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung bei ordnungsgemäßer Belehrung über sein Widerrufsrecht auch tatsächlich widerrufen hätte.

****
Buchtip: >> ab März erhältlich
Dr. Walter Späth, Schrottimmobilien, 1. Auflage, 2008

Schrottimmobilien: Anlegerschutz nach aktueller Rechtsprechung, Anlegerschutz beim Immobilienerwerb, Staatshaftung
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 12.März 2008 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ausgabe 10/08 'kapital-markt intern'

Schrottimmobiliengeschädigte stöhnen weiter unter den mit EuGH-Ignoranz urteilenden Karlsruher Richter:
– Der XI. Zivilsenat des BGH hat seinem Namen als Bankenschutzsenat wieder einmal alle Ehre gemacht. Die Konsequenz, mit der der Senat, unter Vorsitz des regelmäßig auf Bankenveranstaltungen referierenden Vorsitzenden Gerd Nobbe, die Anlegerschutzrechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur unterbliebenen Widerrufsbelehrung u. E. aushebelt, ist schon auffällig. In dem am 26. Februar entschiedenen Fall (Az.: XI ZR 74/06) hat der BGH bereits vor einigen Jahren die Entscheidung des OLG Bremen zugunsten des Anlegers einkassiert und an das OLG zurückverwiesen.
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