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caligula Insider
Anmeldungsdatum: 06.12.2003 Beiträge: 884 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 16.Jun 2004 19:59 Titel: Schrottimmobilien und Erwerbermodelle |
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Heute gelesen:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat gestern über die so genannten Schrottimmobilien verhandelt (Az.: C-350/03). In dem Streit geht es für viele Tausend Anleger um die Altersvorsorge oder sogar um die Existenz. Für die Banken stehen Kredite in zweistelliger Milliardenhöhe auf dem Spiel. Das Urteil könnte noch dieses Jahr verkündet werden.
Hintergrund sind die in den 90er-Jahren beliebten steuersparenden Anlegermodelle. Nach den Worten der Vermittler sollte sich dabei der kreditfinanzierte Kauf einer Immobilie allein durch Steuerersparnisse und Mieteinnahmen rechnen. Nach Angaben von Verbraucheranwälten war die "Schrottimmobilie" in vielen Fällen aber nur halb so viel wert wie die vermittelte Kreditsumme. Die versprochenen Mieteinnahmen blieben aus und auch die Steuerersparnisse waren insbesondere bei Geringverdienern niedriger als erhofft. Beim Europäischen Gerichtshof geht es nun um die Frage, unter welchen Umständen sich Verbraucher aus Verträgen lösen können, bei denen sie im Paket eine solche überteuerte Immobilie gekauft und gleichzeitig einen entsprechenden Kredit abgeschlossen haben. Für ähnliche kreditfinanzierte Steuersparmodelle mit geschlossenen Immobilienfonds hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Ausstieg bereits erleichtert.
Allein die HypoVereinsbank soll bis 1999 rund 108 000 Verträge mit einem Volumen von 13,6 Milliarden Euro abgeschlossen haben. Weitere 200 000 Verträge vermuten Verbraucherzentralen bei der Commerzbank und anderen Banken und Bausparkassen. Auf der anderen Seite dürfte auch bei den Verbrauchern der Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe liegen. Nach Schätzung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen sind mindestens 300 000, möglicherweise eine Million Menschen Opfer der so genannten Erwerbermodelle geworden (FAZ).
Zu den hohen Verlusten der Anleger mit den gefürchteten "Geschlossenen Immobilienfonds" und mit den "Schrottimmobilien" vieler Banken, Bankentöchter und Vertriebe siehe vor allem http://f25.parsimony.net/forum62454/messages/18709.htm ... oder unter dem Suchbegriff "Erwerbermodelle" ... sehr gut recherchiert und mit vielen weiterführenden Links und Infos http://www.immobilienbetrug.de/ ... auch zum "Dreiländerfonds" (DLF), der vor allem von der Keilerorganisation AWD massiv verkauft worden war, gibt es eine recht knackige Geschädigtenseite http://www.dlf-opfer.org/ ...
C. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 18.Jun 2004 7:11 Titel: |
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BGH urteilt anlegerfreundlich -
Europa-Gericht verhandelt Schrottimmobilien
Die Abwehrfront der Banken bröckelt:
Nach einem anlegerfreundlichen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Montag begann am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die mit Spannung erwartete Verhandlung über so genannte Schrottimmobilien (Az: C-350/03).
| Zitat: |
Dienstag, 15. Juni
Große Kammer
09.30 : Mündliche Verhandlung C-350/03 Schulte
Umwelt und Verbraucher
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Bochum - Auslegung des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABl. L 372, S. 31) - Kaufvertrag über eine Immobilie im Rahmen eines durch ein Hypothekendarlehen finanzierten Investitionsplans |
In dem Streit geht es für tausende Familien um die Altersvorsorge oder gar die Existenz. Für die Banken stehen Kredite in zweistelliger Milliardenhöhe auf dem Spiel.
In Luxemburg wird darüber gestritten, unter welchen Umständen sich Verbraucher aus Verträgen lösen können, bei denen sie quasi im Paket eine überteuerte Wohnung gekauft erworben haben und hierfür gleichzeitig einen entsprechenden Kredit abgeschlossen haben Nach Schätzungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in Berlin sind bundesweit mindestens 300 000, möglicherweise aber auch bis zu einer Million Menschen den Vermittlern solcher "Schrottimmobilien" ins Netz gegangen. Allein die Hypo Vereinsbank hatte laut einem eigenen Investoren-Rundbrief bis Anfang 1999 etwa 108 000 Verträge mit einem Volumen von umgerechnet 13,6 Mrd. Euro abgeschlossen. Zusätzlich weit über 200 000 Verträge vermuten Verbraucherzentralen bei der Commerzbank und anderen Banken und Bausparkassen.
| Zitat: |
EuGH verhandelt über "Schrottimmobilien
Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Verhandlung über so genannte Schrottimmobilien begonnen. In dem milliardenschweren Streit mit bundesweit Tausenden Klägern geht es um die Frage, unter welchen Umständen sich Verbraucher aus Verträgen lösen können, bei denen sie im Paket eine überteuerte Immobilie gekauft und gleichzeitig einen entsprechenden Kredit abgeschlossen haben (Az: C-350/03). Das Urteil könnte noch dieses Jahr verkündet werden.
Verkäufer warben mit überzogenen Versprechen
Nach Angaben von Verbraucheranwälten waren die "Schrottimmobilien" in vielen Fällen nur halb so viel wert wie die vermittelte Kreditsumme. Die versprochenen Mieteinnahmen blieben aus und auch die Steuereinnahmen waren insbesondere bei Geringverdienern niedriger als erhofft. Nach Schätzungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in Berlin sind bundesweit mindestens 300.000, möglicherweise aber auch bis zu einer Million Menschen betroffen. (Az: C-350/03)
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar aus dem Ruhrgebiet 1992 als Kapitalanlage eine Eigentumswohnung zum Preis von umgerechnet gut 46.000 Euro gekauft. Zur Finanzierung nahm es gleichzeitig einen Kredit über fast 54.000 Euro auf. Die Tilgung, so wurde versprochen, sollte sich allein durch Mieteinkünfte und Steuerersparnisse tragen. Weil sich diese Versprechung nicht erfüllte, stellte das Paar 2002 die Zahlungen ein und kündigte den Kredit. Daraufhin betrieb die Deutsche Bausparkasse Badenia AG in Karlsruhe die Zwangsvollstreckung und sofortige Rückzahlung.
Bundesregierung unterstützt Bausparkassen
Die Bundesregierung unterstützte in Luxemburg die Position der Bausparkasse: Die Betroffenen hätten die Verträge frei unterschrieben und müssten daher auch die Folgen tragen. Dagegen schlug sich die Europäische Kommission auf die Seite der Verbraucher. Danach sollen Verbraucher der Bank allenfalls den tatsächlichen Wert der jeweiligen Immobilie zurückzahlen müssen, wenn sie den in ihrer Wohnung abgeschlossenen Kreditvertrag kündigen. Italien und insbesondere auch Frankreich gingen in ihren verbraucherfreundlichen Stellungnahmen sogar noch weiter. |
BGH: Verträge können als Haustürgeschäfte widerrufen werden
Nach einem Urteil des Elften Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2002 können Betroffene in solchen Fällen den Kredit nach den Regeln des Haustürwiderrufsgesetzes widerrufen. Als Folge müssten sie danach den Kredit auf einen Schlag zurückzahlen, blieben aber auf den Immobilien sitzen. Nach Überzeugung des Landgerichts Bochum, das den Streit dem EuGH vorgelegt hat, wird dadurch der Verbraucherschutz unterlaufen.
http://www.welt.de/data/2004/06/16/291965.html
Weitere Links zum Thema:
Schrottimmobilien - Anleger können klagen
Der (Alb-) Traum von Steuersparimmobilien
Schrottimmobilie gekauft? Es gibt Hoffnung! |
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 18.Jun 2004 7:46 Titel: .......................... |
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| Zitat: |
| Die Bundesregierung unterstützte in Luxemburg die Position der Bausparkasse: Die Betroffenen hätten die Verträge frei unterschrieben und müssten daher auch die Folgen tragen. Dagegen schlug sich die Europäische Kommission auf die Seite der Verbraucher. Danach sollen Verbraucher der Bank allenfalls den tatsächlichen Wert der jeweiligen Immobilie zurückzahlen müssen, wenn sie den in ihrer Wohnung abgeschlossenen Kreditvertrag kündigen. Italien und insbesondere auch Frankreich gingen in ihren verbraucherfreundlichen Stellungnahmen sogar noch weiter |
Die Bundesregierung als Interessenvertreter der Bausparkassen und nicht dem Wohl des Volkes verpflichtet?
Soviel zur Gruppe der Volks-ver(Treter).
Mit den besten Wünschen an das Volk, das sich so etwas bieten läßt, sei es aus Unwissenheit oder Gleichgültigkeit. |
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