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namenlosw40 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.09.2005 Beiträge: 34
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Verfasst am: 13.Jun 2008 17:59 Titel: Schufaauskunft nach Mietvertragsabschluß ???? |
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Wir haben uns ein Haus zur Miete gesucht und auch was passendes gefunden. Den Mietvertrag haben wir dann auch bei dem Vermieter zu Hause ausfüllt und die erst Warmmiete gleich in bar da gelassen. Mietbeginn soll der 01.08.2008 sein.
Als der Vermieter uns nun den Mietvertrag zugeschickt hat, waren da noch einige handschriftliche Klauseln zugefügt welche die Kleinreparaturen im Haus betrafen. Darunter stand dann noch das jeder Mieter innerhalb 5 Tagen eine Schufa Auskunft ohne jegliche negative Einträge vor zu legen hat.
Unsere Schufa ist aber nicht leider nicht ohne derartige Einträge, da wir in der Privaten Insolvenz sind.
Wie sollten wir uns jetzt am besten verhalten ? Im Prinzip hat der Vermieter ja den völlig falschen Weg gewählt. Er macht den Abschluß eines Mietvertrages von einer positiven Schufa abhängig, läßt uns aber schon den Vertrag unterschreiben und vereinnahmt auch schon die erste Miete. Wenn wir ihm jetzt sagen das die Schufa negativ ist wird er uns als Mieter sicher nicht nehmen, nur was ist dann mit der bereits gezahlten Miete. Im Prinzip ist es ja in dem Moment nicht unser Verschulden das der Vertrag nicht zustande gekommen ist. Denn hätten wir vorher gewußt das er die Schufa Auskunft haben will, hätten wir den Vertrag nicht unterschrieben, weil wir uns ja denken konnten das die Auskunft negativ ist. Das wird wohl dann alles beim Anwalt landen.
Oder hat jemand eine Idee wie wir da wieder raus kommen ? |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1456 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 14.Jun 2008 13:42 Titel: Nun |
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das ist nicht ganz einfach. Ist der Mietvertrag vom Vermieter schon unterschrieben? _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 317 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 14.Jun 2008 16:38 Titel: |
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Ich gehe mal davon aus, Sie haben eine Quittung über die Mietzahlung!
Haben Sie ein Anschreiben des Vermieters zum nun erhaltenen Mietvertrag? Mit Hinweis auf die Änderungen? Dann haben Sie gar keine Probleme! Auch nicht, wenn Sie die Frage von Schwabenpower verneinen.
Der Fehler lag nicht nur in der Vorgehensweise des Vermieters, sondern vor allem darin, dass Sie nicht mit dem von beiden Seiten unterzeichneten Mietvertrag das Haus des Vermieters verlassen haben.
Wahrscheinlich ist ein sofortiges Gespräch mit dem Vermieter das Beste. Sie bringen Ihr Argument vor, dass er die Voraussetzungen doch gleich hätte formulieren können (dann hätten Sie die Miete gar nicht bezahlt und auch den Vertrag nicht unterschrieben), und stellen ihn vor die Wahl, Sie als Mieter zu akzeptieren (hilfreich wäre, wenn Sie Bestätigungen Ihrer letzten Vermieter über pünktliche Mietzahlungen vorlegen könnten) oder die Vorauszahlung zu erstatten
SIE haben jetzt das Beweisproblem des Inhalts des Mietvertrages so, wie Sie ihn unterschrieben haben, also vor den Nachträgen.
Ein Rechtsstreit dürfte zu langwierig und teuer sein. Und der Vermieter würde Ihnen (im Hinblick auf die Schufa) sicherlich auch nicht die Schlüssel übergeben, so dass Sie sich sowieso eine andere Bleibe suchen müssten. Dann können Sie aber auch auf einen teuren Streit mit ungewissem Ausgang verzichten.
Gruß
Cob |
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