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Mark Vornkahl Specialist
Anmeldungsdatum: 15.02.2002 Beiträge: 109 Wohnort: Verden (Aller)
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Verfasst am: 22.Jul 2002 10:58 Titel: Schutz bei Immobiliengeschäft |
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Die Verbraucherrechte sollen im Sommer gestärkt werden, das sieht zumindest das neue Gesetz vor. Damit gilt dann ein zweiwöchiges Widerrufsrecht des Verbrauchers bei allen Darlehensverträgen zur Finanzierung von Immobilien. Bisher war dies für derartige Geschäfte ausgeschlossen.
Allerdings können Banken bis Mitte 2005 davon abweichende Regelungen vorsehen, sofern es sich nicht um Haustürgeschäfte handelt. Dem Großkapital müssen wohl immer Zugeständnisse eingeräumt werden und wie es bei einem Wahlsieg der Opposition aussieht, steht wohl auch in den Sternen.
Euer xxxx |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1335 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 16.Feb 2003 22:36 Titel: Das 14tägige Rücktrittsrecht ist da |
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aber nur bei Verkauf vom Profi zum Privatmann-sprich also zum Beispiel ein Käufer kauft eine Eigentumswohnung vom Bauträger. Damit ist die Jahresendhektik bei manchen Firmen nun vorghelagert, denn nun enden dort die Geschäftsjahre am 16.12, weil der Kunde ja bis 30.12. widerrufen kann.
Gilt aber (bislang) nicht bei Verkäufen von privat an privat. _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 17.Feb 2003 9:50 Titel: |
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...also mal ganz analytisch.
Der Kunde kauft nach wie vor bis zum 31.12. beim Bauträger, weil der notarielle Kaufvertrag nix mit dem Darlehensvertrag zu tun hat. Ob er mit oder ohne Finanzierungsbestätigung kauft, ist Risko des Kunden, bzw. Beraterqualität.
Den Darlehensvertrag hat ganz praktisch jeder Kunde die letzten 10 Jahre sowieso um den 15.12. unter Dach und Fach haben müssen, aus banktechnischen Abwicklungen des Jahresendes, der Kontoabschlüsse und Bilanzierungsarbeiten. Die Hypothekenabteilungen waren praktisch ab da dicht, keine Anträge mehr zur Bewertung einer Zusage.
D.h. die angewandte Praxis wurde von den Gesetzgebern eingeholt, oder anders: nix Neues von der Abwicklungseite her, wohl aber von einem zusätzlichen Rechtsanspruch. |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 17.Feb 2003 10:50 Titel: Aber Hallo |
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Es 'sprach' der Fachmann und Experte!
Absolut richtig! |
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