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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 21.Jul 2003 6:42 Titel: Schwarze Schafe unter Maklern erkennen |
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Berlin - Sabine Röver weiß, wann "die Alarmglocken läuten". Die Vorsitzende des "Vereins zum Schutz der Haus- und Wohnungskäufer" will windigen Maklern das Geschäft versalzen, mit denen sie ahnungslose Immobilienkäufer über den Tisch ziehen wollen.
Wohnung oder Haus zu kaufen, ist für die meisten kein Alltag. Folglich sind die Profis im Vorteil, die jeden Trick und jeden Kniff kennen. Christian Michaelis von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg formuliert vorsichtig: "Makler wissen, wie sie ihre Interessen wahren." Weniger feinsinnig fasst Sabine Röver zusammen: "Wie anderswo gibt es auch in dieser Branche schwarze Schafe, und immer wieder versuchen unseriöse Vermittler, mit psychologischen Tricks Kunden zu überreden."
Das weiß auch Andreas Boening vom Ring Deutscher Makler (RDM), der größten deutschen Maklervereinigung: "Ein RDM-Makler ist verpflichtet, potenziellen Käufern immer den marktgerechten Preis zu nennen." Anderenfalls drohen Sanktionen, von Ermahnung bis Rauswurf aus dem RDM. Und: "Ein seriöser Makler wird nichts einwenden, wenn sein Kunde einen Anwalt und Sachverständigen einbezieht."
Ein beliebter Trick: Zeitdruck erzeugen. "Wenn ein Makler behauptet, das Angebot gilt nur noch heute, ist Vorsicht geboten", sagt Röver. Unter Zeitdruck trifft man schnell Entscheidungen, die man später vielleicht bereut. Auch bei Sprüchen wie "Das mach ich nur für Sie, ich will Ihnen helfen" sollte der Kunde vorsichtig werden, rät die Vereinsvorsitzende. "Insbesondere, wenn der Makler immer wieder an das Vertrauen appelliert, heißt es: Notbremse ziehen." Der Makler sei Geschäftsmann und kein alter Freund.
Kaum zu glauben, aber immer wieder entscheiden sich Immobilienkäufer anhand von Fotos. Doch "der Makler kann einem die schönsten Fotos zeigen, vom wunderbaren Umfeld der Immobilie schwärmen - das muss nicht der Realität entsprechen. Mit Fotografien kann man wunderbar tricksen", sagt Röver. Also: Objekt unbedingt persönlich ansehen.
Teils bekommt man beim Makler eine Liste von Kunden, die bereits ein Objekt gekauft haben. Sabine Röver macht das misstrauisch. "Es gibt immer wieder Fälle, wo der Makler dem Referenzgeber für seine Aussage eine Prämie bezahlt."
In den Verträgen muss alles klar und konkret geregelt sein, und der Maklerkunde tut gut daran, jeden Punkt penibel zu kontrollieren. "Wir haben der Aussage der Maklerin vertraut", dieser Satz ist vor Gericht nichts wert. |
Quelle: http://www.welt.de/data/2003/07/19/136545.html
Tipp: Nutzen Sie den Service der "Empfehlungsliste" von GM&P
Testen Sie den Makler vorher auf seine Seriosität. |
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Badman Specialist
Anmeldungsdatum: 16.03.2003 Beiträge: 242 Wohnort: Hanau
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Verfasst am: 27.Jul 2003 22:42 Titel: Maklerprovisionen |
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So erkennen Sie, daß Sie über den Tisch gezogen werden :
1. Der Makler hat keine Erlaubnis nach §34 c MabV (Ausnahme
Gelegenheitsmakler dann die Hälfte der regulären Provision)
2. Der Makler hat keinerlei Vermittlungsauftrag des Eigentümers
3. Der Makler verlangt eine Provisionshöhe die 2 Netto-Monatsmieten bei
der Vermietung einer Wohnimmobilie übersteigt.
4. Der Makler verlangt Geld, obwohl kein erfolgreiches
Vermittlungsgeschäft Zustande gekommen ist.( Ausnahme : Zuvor
individuell vereinbarte Gebührenauslage oder ähnliches bis zu einem Betrag von ca. 150EURO)
Es gibt noch viel mehr Gründe warum Sie zu einem seriösen Makler gehen sollten, dieses sind nur wenige. |
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Pelikano Newbie
Anmeldungsdatum: 30.04.2004 Beiträge: 3
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Verfasst am: 30.Apr 2004 16:07 Titel: Frage zu schwarzen Schafen |
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Muss ich einem Makler, der keinen Auftrag vom Eigentümer oder mir hat, eine Provision in irgendeiner Höhe zahlen ? Er versuchte eine Differenz von ca. 12000 EURo für sich selber rauszuhandeln. Nach dem dies mir und dem Verkäufer bekannt wurde haben wir auf seine weiteren Dienste verzichtet. Ich habe ihn zur Rede gestellt und eine Zahlung verweigert.
Er meinte ich wäre zur Zahlung verpflichtet, schließlich hat er ja auch einen Notartermin vereinbart und Anzeigen aufgegeben.
Für ein kurze Auskunft und Hilfe wäre ich dankbar.
mfg
Pelikano |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1360 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 30.Apr 2004 20:41 Titel: Nun |
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lieber Pelikano, so einfach ist das gar nicht zu beantworten. Das hängt nämlich vom Einzelfall ab. Gerne gebe ich Ihnen einige Hilfestellungen oder aber Sie posten die ganze Story hier. Ein Vertrag kann auch mündlich zustande kommen oder durch konkludentes Verhalten. Hat Ihnen also der Makler z.B. aufgrund Ihrer Rückmeldung ein Exposee zugesandt und Sie haben dann einen Besichtigungstermin vereinbart im Wissen um die Maklerdienste, dann haben Sie quasi durch Ihr Verhalten einen Vertrag geschlossen, wenn auch nicht unterschrieben. Ebenso verhält es sich beim Eigentümer: Er hat dem Makler Informationen gegeben (woher hätte der denn wissen sollen, daß es verkauft wird), hat das Haus besichtigt, hat sogar einen Notartermin vereinbart... und der Eigentümer hat sich nicht gewehrt? Konkludentes Verhalten, Vertrag zustandegekommen! Das jetzt mal ins Blaue reingesprochen, da ich die Umstände ja nicht genau kenne. Sie können die näheren Umstände jedoch gerne hier schreiben, dann kriegen Sie auch eine detaillierte Stellungnahme.... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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Pelikano Newbie
Anmeldungsdatum: 30.04.2004 Beiträge: 3
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Verfasst am: 1.Mai 2004 16:59 Titel: Hier also die ganze Story |
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Hallo Schwabenpower
Hier also die ganze Story:
Durch ein Inserat des Maklers aufmerksam geworden haben wir uns bei diesem tel. gemeldet. Aber nur über Handy, Festnetz gab’s nicht. Macht nichts, dachten dann übers Handy. Kurze Beschreibung des Objektes folgte. Interessant, dachten und haben einen Besichtigungstermin vereinbart. Die Adresse war nicht zu bekommen, statt dessen nur eine vage Lagebeschreibung. Wir waren schon zufrieden daß der Ort stimmte. Wir haben uns dann im Ort durchgefragt und dadurch schon mehr Infos zum Objekt erhalten als vom Makler. Makler kommt auch und wir sehen uns das Objekt an, soweit so gut. Einige der Informationen die vom Makler kamen, stellten sich hinterher als nicht vollständig oder sogar falsch raus. Bis dahin kamen noch keine wirklichen Zweifel. Reden konnte der gut. Dann kamen Bemerkungen, die oben unter der Rubrik laufen 'Wie erkenne ich schwarze Schafe'.
Da wären noch andere Interessenten und er könne uns gut leiden und würde uns das Grundstück gönnen und auch gerne zu kommen lassen usw. Fein dachten wir steigert unsere Chancen. Ein oder zwei Tage später ruft mich der Eigentümer an. Er hätte vom Makler unterschiedliche Aussagen zum Verkaufserlös bekommen, seiner Frau wurden XXXX E und ihm 1000 E weniger genannt. Das hat er uns im Verlauf des Gespräches anvertraut. Der Kaufpreis der uns genannt wurde und auch in der Zeitung ausgeschrieben war lautete XXXX E. Differenz 11.000 E. Darauf hin angesprochen meinte der Makler es sei eine Erbengemeinschaft, die sich nicht einig wäre, und er würde das klären, wir sollen unter keinen Umständen mit dem Eigentümer telefonieren, sonst würde die bis dahin erzielte Einigkeit der Erben wieder zerstört. Am nächsten Tag habe den Eigentümer trotzdem angerufen, weil keine Rückmeldung vom Makler kam. Da hieß es er hätte weder angerufen noch mit den anderen Erben gesprochen, er kennt diese nicht mal persönlich. Er als ältester hat die Verhandlungsvollmachten für alle anderen. Schwarzgeld sei bei ihm nicht drin und er vermutet, daß der Makler sich das Geld selber einschieben wolle. So sehe ich das mittlerweile auch. Dann kam es zu dem Gespräch zwischen mir und dem Makler wo ich ihm sagte, er ist draußen aus dem Geschäft. Wir haben kein Expose von Ihm erhalten oder sonstiges. Er hat uns irgendwann mal einen alten Bauplan und einen älteren Grundbuchauszug gebracht. Eine Besichtigung hat er mit uns durchgeführt, die anderen haben wir mit dem Eigentümer unternommen. Daher meine Frage ob ich so einem Makler überhaupt etwas zahlen soll. Für mich hört sich das ganze nach Betrug und Steuerhinterziehung an. |
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immosite Specialist
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 106 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 27.Jun 2004 12:02 Titel: Schwarze Schafe unter Kaufinteressenten erkennen ... |
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@Pelikano -
Haben Sie mal über Ihr eigenes Verhalten nachgedacht?
Zweifelsfrei erhielten Sie den Objektnachweis (Nachweis einer konkreten Kaufgelegenheit) vom Makler - indem Sie sich auf eine MAKLER-Annonce meldeten + eine Besichtigung vereinbarten - WOMIT BEREITS DIE PROVISIONSPFLICHT ENTSTANDEN IST (vorausges. natürlich, der Makler war als solcher von Anfang an erkennbar + hat auf die Prov.pfl. hingew.)
Sie haben dann mit dem Makler das Objekt besichtigt, erhielten weitere Infos - dass die nicht alle korrekt waren, dafür kann ein Makler oft nichts, deshalb steht in den meisten AGBs auch drin, dass die Angaben VERKÄUFER-Angaben sind z:B. ob ein Grundstück 899 oder 902 m² hat - ohne entsprechende Vollmacht ist nämlich "auch" einem Makler die Grundbucheinsicht kaum möglich und von daher z.B. die Angabe über die Grundstücksgrösse kaum nachprüfbar ...
Und dann geschah das "Furchtbare" - der Verkäufer wies darauf hin, dass die vom Makler erhaltene Angabe, was denn zu erzielen sei, um 1.000 Euro divergierte - was denn? sollte es statt z.B. 110.000 Euro nur 109.000 Euro geben - das ist natürlich ein dramatischer Unterschied ...
Und dann war der Preis in der Zeitung um 11.000 Euro weniger ... klar, wahrscheinlich hat der Herr Verkäufer gemerkt, uh, da ist ja `n Kunde !!! nun aber ganz schnell mit dem alten Preis ankommen und versuchen, den Makler auszubooten - ... ...
Und deswegen erhalten von mir private Grundstückskäufer grundsätzlich erst dann Besichtigungstermine und konkrete Unterlagen NACH Unterschrift unter mein Nachweis- u. Provisionsbestätigungsformular ...
- wie garstig vom bösen Makler, oder? |
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Pelikano Newbie
Anmeldungsdatum: 30.04.2004 Beiträge: 3
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Verfasst am: 30.Jun 2004 11:05 Titel: |
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wie garstig vom bösen Makler, oder?
Nee, gar nicht. Ist eine korrekte Sache bei der man weiss was, los ist.
Die Differenz, von 1000 EUR, die der Käufer beanstandet hat, war nur die unterschiedliche Aussage des Maklers innerhalb von 10 min., einmal zur Frau des Verkäufers, einmal an den Verkäufer selber. Die Preisdifferenz von 10.000 Euro wurde auch nicht vom Verkäufer festgelegt, sondern vom Makler. Weil ja einer aus der Erbengemeinschaft Schwarzgeld haben wollte. Gibs bei mir nicht, habe ich gesagt und erst ab da war dien Rede von Maklerprovision. Bis dahin war immer die Rede von inkl. ohne feste Angabe der Höhe.
Das die Inanspruchenahme eines Maklers kostenpflichtig ist, ist schon klar, sogar uns "bösen Käufern". aber wenn jemand Käufer und Verkäufer gegeneinander ausspielt, Preise frei erfindet, nach einer Aussprache dem Verkäufer erklärt, das wir das Geld sowieso nicht zusammen bekommen und trotz des von UNS bestellten Notartermins noch Kunden im Objekt rumführt, mit dem Hinweis, erst wenn protokolliert ist ist das Ding verkauft, dann Entschuldigung ist das nicht das Verhalten eines Maklers der eigentlich meine Interessen verteten sollte.
Die Grundstücksgrösse hat uns auch nicht interssiert, aber vorhandene Bauschäden hätten uns schon interessiert. Über die sollte ein Makler meiner Meinung schon Bescheid wissen , denn er konnte uns diese ja auch als Frostschäden verkaufen.
usw.....
Daher meine Frage nach der Verpflichtung einer Zahlung. |
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iko2000 Newbie
Anmeldungsdatum: 29.08.2003 Beiträge: 4
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Verfasst am: 19.Aug 2004 10:49 Titel: So erkennen Sie, daß Sie über den Tisch gezogen werden : |
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1. Der Makler hat keine Erlaubnis nach §34 c MabV (Ausnahme Gelegenheitsmakler dann die Hälfte der regulären Provision)
So ein Quatsch: Es ist der § 34 c GeWo Gewerbeordnung und nicht die Makler und Bauträger Verordnung !
Aber auch Gelegenheitsmakler brauchen diese Genehmigung! 1/2 der Provision ist ein Ammenmärchen |
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Badman Specialist
Anmeldungsdatum: 16.03.2003 Beiträge: 242 Wohnort: Hanau
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Verfasst am: 27.Sep 2004 19:26 Titel: Wollen Sie schwarze Schaafe sehen ? |
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Wollen Sie schwarze Schaafe aus der Immobilienwirtschaft LIVE sehen ?
Dann gehen Sie zur Deutschen Bank AG !
Für Brechreiz, plötzlichen Herztod, Kontoauflösung Aufgrund Falschberatung wird keinerlei Haftung übernommen !!! |
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N immo consult Newbie
Anmeldungsdatum: 25.06.2005 Beiträge: 3 Wohnort: München
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Verfasst am: 25.Jun 2005 21:52 Titel: |
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Ich denke dass eine Einschätzung der Seriosität eines Maklers nicht so einfach auf ein paar Punkte beschränkt werden kann wie hier zum Teil dargestellt.
Um den "§ 34c GewO" zu erhalten benötigt der Makler lediglich geordnete Vermögensverhältnisse und ein leeres Vorstrafenregister. Über fachliche Qualifikation o.ä. sagt das jedoch nichts aus. Meine Mutter würde den 34c ohne Weiteres bekommen und hat keine Ahnung von Immobilien.
Die Provisionshöhe ist zumindest beim Kauf lokal unterschiedlich, beispielsweise kann es einem in Hamburg auch passieren, dass ein seriöser Makler mit einer Provisionsforderung von 6% ankommt und in München mit 3%.
Selbst RDM-Mitglieder (bzw. IVD) sind nicht automatisch weiße Schafe. Insbesondere wenn man bedenkt, dass der RDM selbst "Maklerseminare" anbietet und an 2 Wochenenden aus einer Hausfrau einen Immobilienmakler züchtet. Ob damit dem Berufsstand wirklich geholfen wird halte ich für fraglich.
Lernen Sie also am besten den Makler persönlich kennen, fragen Sie ihn nach seinen Qualifikationen (IHK-Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, IHK-Fachwirt, DIA-Immobilienwirt, Immobilienökonom der ebs o.ä.) und seiner bisherigen Tätigkeit. Einen 100%igen Schutz gibt es trotz allem nicht. |
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