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hyfi Newbie
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 33 Wohnort: Mittweida (Sachsen)
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Verfasst am: 2.Dez 2005 21:03 Titel: Stolperstein bei einer Zwangsversteigerung |
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Na hallo,
mal angenommen, gestern wäre eine Kundin zu mir gekommen und würde mich vor folgende Situation stellen:
Sie wohnte bis vor kurzem zur Miete in einem Einfamilienhaus. Der Eigentümer ist jetzt insolvent und demzufolge hat die Bank eine Hausversteigerung angestrebt. Die Mieterin wollte auch mit bieten und hat dafür von der Bank eine Finanzierungszusage erhalten.
Nun hat sie das Haus ersteigert.
Jetzt aber machte die Bank einen Rückzieher und verwies auf einen Schufa-Eintrag der Kundin. Das heißt, die Finanzierung ist geplatzt. Ihr Ansinnen war nun, bei mir eine Möglichkeit der Finanzierung zu finden.
Gut, zaubern kann ich auch nicht (btw, wenn jemand einen Finanzierung zu etwa 135% bei einem kleinen negativen Schufaeintrag ohne Eigenkapital herbeizaubern könnte: [E-Mail anzeigen]), mich interessiert aber auch die rechtliche Situation.
Mieterin ist sie ja jetzt nicht mehr. Immerhin geht doch mit dem Zuschlag das Eigentum am Haus auf sie über. Bezahlen kann Sie aber auch nicht. Also ... ja, was passiert denn nun? Versteigert das Gericht das Haus dann einfach noch mal? Können sie ja eigentlich auch nicht, weil ja das Gericht am Grundstück keine Grundschuld od. ähnl. hat.
Rausschmeissen kann das Gericht sie ja auch nicht aus ihrem Eigentum - und Miete zahlen muss sie auch nicht mehr, oder?
Wie seht ihr die Situation? Schon irgendwie komisch ... |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 5.Dez 2005 9:45 Titel: |
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hallo,
dumme Sache für die "Kundin". Hätte Sie sich mal besser vorher über die Konsequenzen informiert.
Was Sie im Moment fragen geht in den Bereich "Rechtsberatung" hinein. Diese werde ich nicht vornehmen, sondern nur ein Beispiel aufzeigen, ich lasse deswegen auch alle einschlägigen Paragraphen und Entscheidungen weg!!!
Grundsätzlich kann (fast) jeder bei einer Versteigerung mitbieten. Oftmals wird allerdings vom Gläubiger die Stellung der 10% Sicherheitsleistung gefordert.
In meinem Beispiel wurden diese von dem Ersteigerer, Herrn S..., dem Amtsgericht nachgewiesen.
Herr S hat das höchste Gebot abgegeben, der Zuschlag wurde auch sofort im Termin erteilt.
Nunmehr wurde Herrn S allerdings die (vorbehaltliche) Zusage seiner Bank entzogen - damit entfiel die Möglichkeit, bis zum Verteilungstermin zu zahlen. Sicherheitshalber hatte Herr S zumindest die Grunderwerbsteuer bezahlt.
Die Zeit zwischen Zuschlags- und Verteilungstermin wollte Herr S nutzen, eine Schadensbegrenzung vorzunehmen. Eine Kontaktaufnahme mit der Gläubigerbank war negativ. Herr S wollte erreichen, daß entweder die Gläubigerbank ihm eine Finanzierung macht oder eine "freie" Rückzahlungsvereinbarung geschlossen wird, um ihm die Möglichkeit des Verkaufs o.ä. zu ermöglichen. Die Bank lehnt wie gesagt ab, die Begründung: Zuschlag ist Zuschlag, da kann man nix machen!! (ist ja auch so).
Es kam zum Verteilungstermin - Herr S konnte nicht zahlen. Das Versteigerungsgericht stellte fest, daß im Verteilungstermin nicht bezahlt wurde, das Eigentum aber mit Zuschlag übergegangen ist. Damit wurde ein neues Grundbuch gebildet: Als Eigentümer wurde Herr S eingetragen, in Abt. III wurden, abzüglich der 10% Sicherheitsleistung, der noch fehlende Restkaufpreis als Zwangssicherungshypothek zugunsten der Bank eingetragen. Damit wurde S zwar Eigentümer, allerdings hat die Bank die Möglichkeit aus den Zwangssicherungshypotheken die nochmalige Zwangsversteigerung (Wiederversteigerung) zu beantragen.
Parallel dazu bestand für die Bank die Möglichkeit, gegen Herrn S auch anderweitig mit Zwangsmaßnahmen vorzugehen. Herrn S wurden Gehalt und Konto gepfändet, er wurde sogar zur EV gezwungen. Irgendwann, ein halbes Jahr später wurde auch die Immobilie dann zu einem weit geringeren Wert versteigert. Damit war die Bank also immer noch nicht befriedigt - die Folge waren weitere Zwangsmaßnahmen.
Herr S ist damit ruiniert......sagt man doch so.....
Drum prüfe wer sich ewig bindet!! - auch beim Haus....
Ich hoffe, daß dieses oberflächlich dargestellte Beispiel etwas hilft. Manchmal hilft auch das Lesen zwischen den Zeilen.....
grüße
gundel |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 5.Dez 2005 9:51 Titel: |
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hoppla,
ich vergaß: Ein verbreiteter Irrglaube: Gegner ist nicht das Amtsgericht - sondern der Gläubiger.
Ein "Rausschmiß" ist normalerweise nicht möglich - allerdings gibt es auch Ausnahmen!!! (Bei Zwangsverwaltung aufpassen - gibt's in Ausnahmefällen auch beim "eigengenutzten Eigentum")
Als Eigentümer muß ich "normalerweise" keine Nutzungsentschädigung leisten (s.o)
Je nach Fall sind allerdings sehr unterschiedliche Dinge möglich - s. obiges Posting.
Vielleicht mal mit einem Anwalt reden, der sich in diesem Spezialgebiet auskennt.
grüße
gundel |
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hyfi Newbie
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 33 Wohnort: Mittweida (Sachsen)
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Verfasst am: 5.Dez 2005 12:01 Titel: |
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Jo, weil's in die Rechtsberatung reingeht, isses natürlich auch nur ein hypothetischer Fall!
Tja, dass geht dann wohl ziemlich schlecht für die gute Frau aus ... Also ich könnt' bei solchen Aussichten nicht mehr schlafen. Stellt sich die Frage, ob ich ihr dass jetzt so sage oder sie lieber weiter ruhig schlafen lass' ... |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 5.Dez 2005 12:23 Titel: |
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hallo,
tja, das mit dem Schlafen ist so eine Sache, sie wird spätestens dann aufwachen, wenn der Gerichtsvollzieher an der Tür läutet. Und vor allem soll sie die Finger von irgendwelchen dubiosen Finanzierungsvermittlungen lassen. Genau auf solche Situationen haben sich "gewisse"(nlose) Profis spezialisiert!!!!!!! Finger weg!!!
Sie soll sich in dieser Sache dringend anwaltschaftlich beraten lassen und evt. versuchen, mit der Gläubigerbank eine verträgliche Lösung auszuhandeln.
grüße
gundel |
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hyfi Newbie
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 33 Wohnort: Mittweida (Sachsen)
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Verfasst am: 5.Dez 2005 12:27 Titel: |
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| Jipp, das habsch ihr auch geraten ... nur die Reihenfolge war andersrum. Ich hab ihr gesagt, schnellstens zum Anwalt und zweitens Füße still halten bei irgendwelchen Kredithaien. |
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