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Time-Sharing: Wie man vorgehen sollte!

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 30.Okt 2002 17:09    Titel: Time-Sharing: Wie man vorgehen sollte! Antworten mit Zitat

Time-Sharing: Geteilte Zeit, volles Leid

So sehr sich auch seriöse Timesharing-Firmen bemühen: Betrüger prägen nach wie vor das Bild der Szene. Die Liste der Opfer wird von Jahr zu Jahr länger.

Wir brauchen Tiger - keine Lämmer. So beschreibt ein Timesharing-Vermittler seinen Verkaufs-Leitfaden. Was dabei herauskommt, wenn Verkäufer nach Lektüre solcher Leitfäden glauben, sie könnten innerhalb von zehn Jahren bestimmt mehr als drei Millionen DM verdienen, müssen dann Verbraucher ausbaden.

In Deutschland locken die Bauernfänger ihre Opfer mit angeblichen Gewinnen bei Preisausschreiben in ihre Verkaufsräume. In den Urlaubszentren unter südlicher Sonne machen Drückerkolonnen die Strandpromenaden unsicher. Besonders begehrte Opfer sind dabei bleichgesichtige Neuankömmlinge. Denn wenn diese nach zwei oder drei Wochen Urlaub wieder zu Hause ihre Koffer auspacken, ist die Widerrufsfrist vorbei.

Als Lockangebot dienen häufig Rubbellose. Jedes Los gewinnt, oft die Einladung zu einer Party, inklusive Taxi-Transfer und Gratis-Drinks. Dort angekommen, bearbeitet dann in lockerer Atmosphäre eine der Rhetorik-Kanonen des Vermittlers den Gast möglichst so lange, bis er unterschreibt und verliert. Und zwar zwischen 3 000 und 20 000 Euro. So viel kostet das Recht, die Urlaubsimmobilie für eine Woche im Jahr zu nutzen, je nach Lage und Ausstattung von Ferienanlage und Wohnung sowie der vereinbarten Urlaubszeit.

Nutzungsrechte für Urlaubsmöglichkeiten

Verkauft werden, ob ehrlich oder betrügerisch, drei verschiedene Grundformen. Vereinsähnlich organisiert, erwirbt der Timesharer seine Nutzungsrechte für eine bestimmte Zeit. Bei den auf Aktien basierenden Systemen werden Anrechte quasi an Stelle von Dividenden ausgegeben. Je mehr Aktien, desto größer sind die Urlaubsmöglichkeiten. Ein Punktesystem funktioniert ähnlich. Ein höherer Einsatz bringt mehr Punkte. Und die sind in der Hauptsaison am schnellsten weg.

Die in vielen europäischen Ländern nach EU-Richtlinie verabschiedeten Timesharing-Gesetze haben den Betrügern nicht das Handwerk gelegt. Andreas Schomerus, auf Timesharing spezialisierter deutscher Anwalt in Spanien, bestätigt: Die einen machen Verträge, als ob es das Gesetz überhaupt nicht gäbe. Andere verkaufen so genannte Urlaubspläne oder Urlaubspakete mit zwei Jahren Laufzeit und versuchen so das Gesetz zu unterlaufen, das erst für Verträge ab drei Jahre gilt. Wieder andere verkaufen Mitgliedschaften in Punkte-Clubs. Käufer wissen dann oft nicht einmal, wo sie die einlösen können.

Und wem der europäische Markt zu heiß ist, der verkauft außerhalb der EU. Der größte Unfug wird in der Dominikanischen Republik veranstaltet, sagt Wolfgang Sommerfeldt, Rechtsanwalt bei der Deutschen und Schweizerischen Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz (Schutzgemeinschaft), fest. Sommerfeldts Fazit: Finger weg von Timesharing, egal wie gut es sich anhört.

Wer sich daran hält, braucht auch keine Tauschbörse mehr. Denn bei denen tummeln sich schwarze Schafe. Dass eine Anlage einer der beiden großen Tauschbörsen angeschlossen ist, garantiert nicht, dass Vertreiber und Betreiber seriös arbeiten, warnt Dariusz Kogut, Herausgeber des Timesharemagazins (s. Rat und Hilfe). Die beiden Großen sind RCI und Interval International (II), Mitglieder im Deutschen Bundesverband für Teilzeitwohnrechte e.V. Doch wer oder was zwingt sie, von Drückertrupps eingereichte Mitgliedsanträge anzunehmen? Es kann nur der Blick auf Umsatz und Gewinn sein. Eine nicht zusammen mit dem Rechteerwerb abgeschlossene Mitgliedschaft für drei Jahre kostet bei beiden rund 250 Euro jährlich. Ein erfolgreicher Tausch schlägt in Europa mit 116 Euro (II) bzw. 120 Euro (RCI) zu Buche. Newcomer Dial-an-Exchange verzichtet auf Mitgliedsgebühren.

Die miesen Methoden mancher Timesharing-Firmen vergraulen die bereits angeworbene Kundschaft. Wohl gut die Hälfte aller Timesharer will aus ihrem Vertrag heraus, und zwar so schnell wie möglich, hat die Schutzvereinigung für Timesharing und Wohnrechtsinhaber recherchiert. Ein gefundenes Fressen für betrügerische Wiederverkäufer. Als die Staatsanwaltschaft Düsseldorf kürzlich ihre Schwerpunktermittlungen gegen dubiose Timesharing-Unternehmen abschloss, richteten sich die eingeleiteten Strafverfahren überwiegend gegen Wiederverkäufer.

Die Firmen haben das Blaue vom Himmel herunter gelogen, sagt Staatsanwältin Daniela Zweigle. Eine typische Masche beschreibt Beate Wagner, Timesharing-Expertin der Verbraucherzentrale NRW: Den Timesharern wird vorgegaukelt, es gäbe bereits einen Käufer. Eine phantasievollere Variante kam Kogut zu Ohren: Dem Kunden wurde versprochen, das Wohnrecht verkaufen zu können, sobald es ins Grundbuch eingetragen worden sei. Dafür wurden 3 000 Euro Vorkasse verlangt. Dabei sollte der Rechteinhaber ohnehin im Grundbuch stehen, wenn es kein auf Aktien oder Punkten basiertes System ist. In den von Zweigle betreuten Verfahren wurden in der Regel 250 bis 350 Euro vorab kassiert. Das Schlimme: Darunter waren Kunden, die Firmen drei- und viermal auf den Leim gingen, so Zweigle und warnt: niemals im Voraus bezahlen.

Unzufriedene Timesharer werden auch noch anders über den Tisch gezogen. Bei Erwerb neuer Wohnrechte wird häufig die Inzahlungnahme der alten Anrechte versprochen, aber praktisch nie gehalten, erzählt Kogut.

Viele Menschen kommt Timesharing teuer zu stehen, weil sie auf Betrüger reinfallen. Ob es aber auch sonst billiger ist als andere Reiseformen ist, hängt davon ab, wie man rechnet. Bei der Musterrechnung von timesharemagazin -Herausgeber Kogut gewinnt der Timesharer, bei der Schutzgemeinschaft legt er drauf. Kogut nimmt nachteilige Ergebnisse mit Humor: Zu einem Rolls-Royce-Besitzer sagt auch keiner: Fahr VW!

Timesharing-Interessenten hilft nur eines: Selber rechnen, sonst vergeht ihnen hinterher womöglich das Lachen ganz.

Quelle: Handelsblatt
Handelsblatt
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2003 7:51    Titel: Die Pressestelle des Bundeskriminalamtes teilt mit: Antworten mit Zitat

Neue Betrugsmasche im Zusammenhang mit Timesharing / Geschädigte sollten Anzeige erstatten

Das Bundeskriminalamt (BKA) beobachtet neue Betrugsmaschen im Zusammenhang mit dem Timesharing-Modell - das die Nutzungsrechte an Wohnimmobilien im Ausland während bestimmter Wochen im Jahr umschreibt - in der Dominikanischen Republik. Die Betrüger agieren im Bereich des Verkaufs und des Wiederverkaufs der Anteile:

Erwirbt ein Interessent beispielsweise einen Timesharing-Anteil an einer Anlage in der Dominikanischen Republik, wird ihm zur Finanzierung vorgeschlagen, ein gefälschtes ärztliches Attest und eine gefälschte Arztrechnung auszuhändigen. Diese, so die Betrüger, könnten in Deutschland bei der Reiseversicherung vorgelegt werden, was einen Teil der Auslagen decke. In der Regel bezahlt der Käufer mit Kreditkarte, mit der heimlich zusätzliche Blanko-Belege gefertigt werden. Diese Belege lösen die Betrüger sofort widerrechtlich ein.

Die neueste Vorgehensweise der Täter ist, sich als Mitarbeiter eines Anwaltsbüros auszugeben. Sie melden sich unaufgefordert bei Inhabern von Timesharing-Anteilen und täuschen vor, einen Käufer für die Anteile an der Hand zu haben. Die Verkäufer werden aufgefordert, vorab verschiedene Gebühren über Western Union an Notare zu transferieren. Um seriös zu erscheinen, übersenden die Betrüger per Fax eine persönliche Bürgschaft zur Rückzahlung der geleisteten Zahlungen sowie die Kopie eines Reisepasses; hierbei handelt es sich jedoch um die verfälschte Kopie eines Reisepasses von einem anderen Geschädigten.

Das BKA warnt dringend davor, sich beim Kauf von Timesharing-Anteilen auf derartige Finanzierungsmethoden einzulassen und beim Verkauf der Anteile Vorausgebühren zu leisten. Geschädigte sollten Anzeige bei der für sie zuständigen Polizeidienststelle erstatten.

Seit vielen Jahren erwerben deutsche Urlauber Ferieneigentum im Ausland. Bereits im April und Dezember 2001 sowie im Juni diesen Jahres warnte das Bundeskriminalamt sowohl Käufer als auch Verkäufer von Nutzungsrechten vor verschiedenen Betrugsvarianten in Spanien. Nachdem die spanischen Behörden inzwischen gegen die Verantwortlichen ermitteln, agieren nun andere Betrüger in der Dominikanischen Republik.

Der Nachdruck von Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe gestattet.
Herausgeber: Bundeskriminalamt, 65173 Wiesbaden, 20.12.2002
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GM&P Mod. Team
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 5.Jun 2007 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Timesharing - KEIN Wiederverkauf

Der Ärger, den Verbraucher bei ihren - vergeblichen - Bemühungen haben, ein Ferienwohnrecht wieder zu verkaufen, ist alles andere als neu. Denn mittlerweile nehmen die miesen Machenschaften von Anbietern, die angeblich den Wiederverkauf von Timesharing betreiben, immer kriminellere Ausmaße an. Die Schäden steigen stetig.

Mit diesem Ratgeber möchten wir vor allem einige typische Merkmale benennen, anhand derer Sie die unseriösen Vermittlungsangebote entlarven können. Sie werden damit zwangsläufig zu tun haben, wenn Sie Ihr Ferienwohnrecht zum Kauf anbieten.

Nicht nur nach den Erfahrungen des Europäischen Verbraucherzentrums, sondern auch nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes (BKA) ist der Wiederverkauf von "gebrauchtem Timesharing" nahezu völlig ausgeschlossen.

Dieser Ratgeber "Timesharing - KEIN Wiederverkauf" ist gegen Einsendung von Briefmarken im Werte von 1,10 Euro (2 x 55 Cent) erhältlich bei:

EuropäischesVerbraucherzentrum Kiel
- Timesharing: Kein Wiederverkauf -
Willestr. 4-6
24103 Kiel

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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 6.Jun 2007 0:16    Titel: Antworten mit Zitat

Timesharing,
wenn ich das Wort lese, kommt es mir hoch, denn eine größer Abzocke habe ich noch nicht gesehen.
Auf Rhodos stehen die Typen und Mädels an jeder Ecke, und die Touris sind so blöd und merken nicht, was abgeht.
Aber der Jimmy, der die Firma führt, muss in Griechenland über gute Kontakte verfügen, denn es ist nicht erlaubt in Griechenland auf der Straße Geschäfte anzuleiern, aber es wird jedes Jahr schlimmer. Und wenn mal Jemand von dem Verein hopps genommen wurde, von der Polizei, geht es einige Stunden später wieder weiter.
Ist schon sehr komisch, aber auch Jimmy wird noch verlieren, denn die Polizei auf Rhodos ist ganz sicher nicht blöd.
Grüsse
Heinrich
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2945

BeitragVerfasst am: 8.Jun 2007 9:07    Titel: Antworten mit Zitat

Auszug - Focus = den ganzen Beitrag hier

Zitat:
„Gehirnwäsche“ bei Verkaufsshows

Ob Spanien, Dominikanische Republik oder Griechenland: Nicht selten werden ahnungslose Reisende schon am Flughafen oder am Strand angesprochen und unter einem Vorwand in mehrstündige Verkaufsshows gelockt. Mal gibt es einen Rabatt, wenn sie an einer Präsentation teilnehmen, mal operieren die Anbieter mit Gewinnlosen, die nur auf einer Verkaufsshow eingelöst werden können. „Die Leute werden geködert, dann kommen drei, vier Stunden Gehirnwäsche, und im Anschluss unterschreiben und zahlen die Leute irgendwas“, beklagt Werner Steuber von der Deutsch-Schweizerischen Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz.

Auch Ehepaar Müller aus Dortmund (Name geändert) ließ sich blenden von den schönen Hochglanzprospekten, dem angeblich unschlagbaren Preis für zwei Wochen Sonne, Strand und mehr. Nach drei Stunden intensiven Verkaufsgespräches unterzeichnete es noch am Urlaubsort den Vertrag. Fatal: Das komplizierte Werk hatten sie nicht genau gelesen.

Als sie zu Hause die Reue packte, wollten sie ihren Vertrag, wie es das Gesetz zulässt, widerrufen. Doch Fehlanzeige: Der Anbieter zeigte ihnen die kalte Schulter. Er hatte eine Gesetzeslücke für sich ausgeschlachtet
.
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