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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 3.Mai 2008 6:29 Titel: Verzicht auf Wohn- oder Teileigentum |
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Wer als Wohnungseigentümer einer "Schrottimmobilie" glaubt, sein Eigentum los zu werden, indem er einfach den Verzicht auf sein Wohn- oder Teileigentum ins Grundbuch eintragen lässt, der irrt.
Solch eine Eintragung ist unzulässig.
Beschluss BGH, Az. V ZB 18/07 |
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