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Vorsicht Bauträger - cleveres Geschäftsmodell

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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5918

BeitragVerfasst am: 26.Jun 2007 9:22    Titel: Vorsicht Bauträger - cleveres Geschäftsmodell Antworten mit Zitat

Der Bauträger schnappt sich gern die letzten freien Grundstücke, parzelliert sie in Häppchen, bebaut sie so eng wie möglich, verkauft das Haus so teuer wie möglich – und wenn alles gutgeht, verdient er sich eine goldene Nase. Dafür bietet er auch alles aus einer Hand. Der Kunde vereinbart mit dem Auftraggeber, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten.
Achtung:
Der Bauträger, nicht der Kunde, ist dann der Bauherr.
Anschließend kauft der Kunde dem Bauträger Haus und Grund ab. Ansprechpartner für den Kunden und auch für die Handwerker ist nur der Bauträger.
Nochmal Achtung:
Mit dem Verkauf nach Standardvertrag tritt der Bauträger sämtliche Rechte an den Käufer ab, das heißt, der Kunde selbst muss sich unter Umständen bei späteren Mängelfragen mit den Handwerkern einigen.

Schlüsselfertig heißt nicht immer: Die Möbelpacker können kommen, moniert der Verband privater Bauherren. In gut zwei Dritteln aller Bauverträge fehlten wichtige Planungsleistungen, die anschließend extra bezahlt werden müssen. Gerne tauchen Bodenbelag und Sanitäranlagen nur unvollständig im Text auf. Das gehe bis zum Anschluss ans Kanalnetz und der ausreichenden Wärmedämmung. So schlittern Bauherren von einem Nachtragsangebot ins nächste.

Bauträger genießen nicht den besten Ruf. Immer wieder kommt es zu Insolvenzen, die Kunden stehen dann allein im Rohbau. Der Rat von Heike Rath, Fachanwältin für Baurecht: "Prüfen Sie: Seit wann existiert der Bauträger? Ist er ins Handelsregister eingetragen? Kann er eine Eigenauskunft vorlegen? Welche Tätigkeiten führt er selbst aus, welche vergibt er an Subunternehmer? Und: Können Sie Referenzimmobilien sehen und mit deren Bauherren sprechen?"

Sie plädiert für "eine Gewährleistungsabsicherung: Entweder gleich fünf Prozent der Bausumme auf einem Konto einbehalten oder eine Bürgschaft vom Unternehmen fordern."
Wichtig: Der Handwerker hat immer zunächst das Recht, den Schaden selbst zu beheben. Rath: "Wer klagt, braucht einen langen Atem – manche Haftpflichtversicherung des Bauträgers sitzt das in zwei Instanzen aus." Eine Rechtsschutzversicherung, die Bauklagen übernimmt, ist auch der Anwältin nicht bekannt. Da fürchtet die Versicherungsbranche einfach zu viel Ärger.
Quelle: WiWo
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pfodi
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 76
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 4.Aug 2007 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Beitrag ist prinzipiell richtig, was die Prüfung des Vertragspartners angeht.

Die rechtliche Seite wird jedoch vollkommen falsch dargestellt:

Seit EU usw. wird ständig mehr zu Gunsten des Verbrauchers entschieden.
Der Unternehmer wird fast immer in die Beweislast genommen.
Selbst zu Amtsgerichten hat sich das schon rumgesprochen.

Ergo:
Mit etwas Hirnschmalz des Verbrauchers geht kaum noch etwas schief!
Bei Eigennutzern sowieso kaum und bei Anlegern ist Mathematik in
einfachster Form gefragt + Glaskugel, wie sich die Mieten entwickeln...
Gilt aber nur für gerichtstüchtige Interessenten!

Gruß
pfodi
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