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Wer haftet, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt

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gs61
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.08.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2004 20:24    Titel: Wer haftet, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt Antworten mit Zitat

Kann mir mal jemand aus der erfahrenen Immobilienbranche einen heißen Tipp geben?
Ich habe mich auf eine Internet-Anzeige bei einem Makler gemeldet. Die inserierte Immobilie war nix, aber der Makler kam mit einer Alternative an. Ich habe mir die Immobilie angesehen, die noch saniert werden muss, alles in Ordnung, Baubeschreibung mit dem Verkäufer besprochen und verbessert. Also habe ich die Wohnung für mich reserviert. Kleiner Schönheitsfehler: Ich war der erste Kunde. Trotzdem (und vielleicht als Verkaufsargument) hat der Makler und der Verkäufer im Duett mich dazu überredet, ein Kaufangebot beim Notar schriftlich niederzulegen. Das Kaufangebot wurde vom Verkäufer erstellt. Darin war der weitere Vorgang gut geordnet: Innerhalb eines Monats muss der Verkäufer das Angebot annehmen, innerhalb weiterer zwei Monate muss ich die Finanzierung nachweisen.
Jetzt kommt der komische Teil der Geschichte: Nach einem Monat minus einem Tag kommt der Makler an und erklärt, ich müsste die Finanzierung nachweisen, sonst möchte der Verkäufer nicht das Angebot annehmen. Das habe ich ja noch nachvollzogen, habe aber den Makler darauf hingewiesen, dass ich ihm und dem Verkäufer bereits vor dem Notartermin gesagt habe, dass ich für die Finanzierung mehr als 2 Monate brauche - damit waren damals beide einverstanden.
Einen knappen Monat später habe ich meine Finanzierung beisammen und teile dies dem Makler mit. Jetzt will aber der Verkäufer das Angebot nicht mehr annehmen, vermutlich weil er noch keinen weiteren Kunden hat und den Termin, der im Kaufangebot genannt wird nicht mehr wird halten können. Weder Verkäufer noch Makler haben sich zu diesen Gründen schriftlich geäußert. Ich habe in Folge dieser Informationen mein Kaufangebot widerrufen - wer haftet für die Notariats- und Finanzierungskosten?

Bei dem Verkäufer handelt es sich um die PWI Dr.Pritsch Wohnbau und Immobilien GmbH & Co KG Dresden. Der Makler hat mir eine Visitenkarte mit Firmenlogo und Adresse gegeben, erklärt aber, er wäre nur freier Mitarbeiter und nicht berechtigt im Namen des Verkäufers zu sprechen.
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immowelt - Immobilienportal
dondeesteMF
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.08.2004
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2004 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

lese ich das richtig, in dem Notarwisch steht sinngemäß, dass nach einem Monat der Verkäufer das Kaufangebot annehmen sollte/muss und danach erst 2 Monate Zeit sind die Finanzierung nachzuweisen ?

Hat denn nach einem Monat der Verkäufer das Kaufangebot angenommen ? Wenn nein, dann ist es doch eh hinfällig, wenn ja wo liegen dann die Sorgen ? Nach Kaufangebotsannahme muss innerhalb von 2 Monaten die Finanzierung vorgelegt werden, steht doch im Papier.

Wie wurde denn im Kaufangebot die Übernahme der Notarkosten etc bei Annahme und Nichtannahme geregelt ? Etwa gar nicht ?

Wie wurde ein evtl. Ausstieg aus diesem Kaufangebot geregelt, was bei jeder Seite vorkommen könnte ? Gar nicht ? Warum ?

Würde ich den Notar fragen: warum nicht wasserdicht.

MF
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gs61
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Anmeldungsdatum: 22.08.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 11.Okt 2004 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo dondeesteMF

Soviel Fragen.... Hier im einzelnen die Antworten:
Ja, Du liest richtig - innerhalb eines Monats annehmen (Verkäufer), danach Finanzierung innerhalb 2 Monaten nachweisen (Käufer)
Der Verkäufer hat das Angebot nicht angenommen - aber (so steht es im Angebot) das Angebot bleibt weiter bestehen, wenn es der Käufer nicht widerruft. Habe ich auch gemacht, aber der Verkäufer bestätigt nicht einmal den Empfang des Widerrufs.
Im Kaufangebot steht "Kosten von Angebot und Annahme trägt der Anbietende (Käufer)" ohne wenn-dann Klauseln.
Ein Ausstieg aus dem Kaufangebot wurde nicht geregelt, von Seiten des Verkäufers liegt formaljuristisch auch kein Ausstieg vor. Trotzdem, das ist ein guter Punkt, den ich den Notar nochmal fragen muss.

Gruß, gs61
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Badman
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Anmeldungsdatum: 16.03.2003
Beiträge: 242
Wohnort: Hanau

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2004 1:18    Titel: Antworten mit Zitat

gs61 hat folgendes geschrieben::
Hallo dondeesteMF

Soviel Fragen.... Hier im einzelnen die Antworten:
Ja, Du liest richtig - innerhalb eines Monats annehmen (Verkäufer), danach Finanzierung innerhalb 2 Monaten nachweisen (Käufer)
Der Verkäufer hat das Angebot nicht angenommen - aber (so steht es im Angebot) das Angebot bleibt weiter bestehen, wenn es der Käufer nicht widerruft. Habe ich auch gemacht, aber der Verkäufer bestätigt nicht einmal den Empfang des Widerrufs.
Im Kaufangebot steht "Kosten von Angebot und Annahme trägt der Anbietende (Käufer)" ohne wenn-dann Klauseln.
Ein Ausstieg aus dem Kaufangebot wurde nicht geregelt, von Seiten des Verkäufers liegt formaljuristisch auch kein Ausstieg vor. Trotzdem, das ist ein guter Punkt, den ich den Notar nochmal fragen muss.

Gruß, gs61



DER IM HIERIGEN FORUM genannte K.M. haftet immer für alles ! Fragen Sie KM.
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