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peppi Newbie
Anmeldungsdatum: 07.12.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 15.Jan 2007 13:58 Titel: Wie kann ich dieses Objekt erwerben? |
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Hallo,
ich möchte ein Haus kaufen . Die Besitzer haben sich bereits vor mehrern Monaten ins Ausland abgesetzt weil sie in Deutschland von ihren Schuldnern nicht mehr sicher sind?!
Im Grundbuch sind mehrere Zwangshypotheken eingetragen, aber kein Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung. Die Polizei hat das Haus aufgebrochen um einen der Besitzer zu suchen. Das Haus verfällt zunehmend und ich frage mich wie ich dieses Haus erwerben könnte. Die Besitzer sind weg und nach Aussage vom Gerichtsvollzieher und der Polizei werden diese auch nicht vorhaben zurück zu kommen.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Ich habe mit verschiedenen Gläubigern gesprochen und diese würden mir ihre eingetragenen Hyphoteken abtreten. Nur der erste Rang die finanzierende Bank will noch Abwarten. Alle eingetragenen Grund- und Zwangshyphoteken ergeben den ungefähren Wert des Verkehrswertes.
Ich habe aber die Befürchtung, dass nun noch weitere Zwangshypotheken folgen. |
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katerundmaus Insider
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 755 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 15.Jan 2007 16:08 Titel: |
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1. Grundbucheintrag ansehen
und dort die wahrscheinlich eingetragene Bank finden
2. Diese Bank ansprechen
3. Sehen, ob und welche Vollstreckungen drin stehen und wer die betreibt, denn die Gläubiger brauchen die Besitzer nicht im Land, um eine Versteigerungsvollstreckung zu bekommen
Gruß
KaterundMaus |
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verdammtnochmal Newbie
Anmeldungsdatum: 12.03.2006 Beiträge: 47
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Verfasst am: 16.Jan 2007 1:31 Titel: Schnäppchen?? |
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Wenn die Besitzer nicht erreichbar sind, dann geht es nur über eine Zwangsversteigerung mit öffentlicher Zustellung.
Je nachdem, wie die Interessen der Gläubiger liegen, werden Sie das Haus für 50 - 70 % des Verkehrswertes erwerben können, wenn Sie einen langen Atem haben und die Hütte für andere uninteressant ist, evtl. noch für weniger als das. Dabei kann Ihnen übrigens völlig egal sein, ob noch irgendwer hinten dran eine weitere Zwangshypothek eintragen lässt - die verfällt sowieso später.
Um das Ganze anzuschieben, brauchen Sie nur irgendeine der nachrangigen Forderungen, die Sie abgetreten bekommen können. Daraus stellen Sie den Antrag auf Zwangsversteigerung und die Sache rollt, irgendwann wird die erstrangige Bank beitreten oder auch nicht, usw... |
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peppi Newbie
Anmeldungsdatum: 07.12.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 17.Jan 2007 10:59 Titel: |
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Hallo,
welche Kosten kommen vorerst auf mich zu, wenn ich z.B. einen Titel aus der Zwangshypothek (ca. 4000.-) abgetreten bekomme und dann damit die Zwangsversteigerung betreibe.
Gerichtskosten, Gutachter?
Ein Anwalt hat mir heute erzählt, dass bis zu 15.000 EUR anfallen können.
Stimmt das? |
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timpi Specialist
Anmeldungsdatum: 09.01.2006 Beiträge: 72 Wohnort: Luxembourg
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Verfasst am: 28.Aug 2007 13:09 Titel: |
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Hallo "Peppi",
"Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen".
Ich gebe dir nur den guten Rat, die Sache sauber und ohne deine Linkheiten zu erledigen. Man kann im Leben auch mal an den rchtigen geraten.
Viele Grüße,
Timpi. |
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