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Jeti Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 8.Mai 2006 9:44 Titel: Zwangsversteigerung |
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Hallo jetzt brauche ich einmal euren Tipp/Rat.
Ich habe woanderst nach einem Privatinvestor gefragt um meine Immobilie noch vor dem 1. Versteigerungstermin 7/10 bei dem Gäubiger(Bank) abzulösen.
Leider hatte ich hier keinen Erfolg.
Da ich aber einen Investor jetzt habe der mir den Betrag zur Verfügung stellt dieser aber nicht heute mit dabei sein kann und erst einmal die Vertragliche sachen klären möchte besteht der Termin weiterhin.
Nun meine Frage.
Mir wurde von dem Investor bzw. Vermittler geraten fals es ein Gebot geben sollte das ich Beschwerde einreichen soll. Kann mir jemand sagen wie sicher so eine Beschwerde ist. Als Grund soll ich angeben das ich einen Käufer(Investor9 habe der z.b. 10.000€ mehr bezahlt nur dieser es nicht aus zeitlichen Gründen heute geschafft hat. Interessiert das überhaupt das Amtsgericht das Sie solch eine Beschwerde zulassen? Wer kann mir Tipps oder einen Rat geben?
Das beste wäre wenn es kein Gebot und keinen Zuschlag gibt!
Sollte hier jemand in der gleichen Situation sein kann ich gerne den Vermittler benennen. Natürlich komplett kostenlos reicht schon wenn ich über 2 Vermittler an den Investor gekommen bin und dafür zahlen muss. Ich weiß wie man sich in der Situation fühlt daher möchte ich nichts für diesen Tipp. |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 8.Mai 2006 13:30 Titel: |
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hallo,
sollten Sie tatsächlich einen Investor haben, der Ihre Immobilie tatsächlich "kaufen" möchte - Glückwunsch.
Ich hoffe, daß es sich nicht um eine "getürkte" Aktion handelt.
Zunächst einmal ist zu beachten, daß Sie keine Beschwerde einlegen können. Diese wäre erst nach Zuschlagserteilung möglich.
Hat Ihnen Ihr Investor schriftlich definitiv und unwiderruflich den Kauf der Immobilie bestätigt? Und hat er Ihnen den Kaufpreis bestätigt? Hat er evtl. auch bereits ein Kaufvertragsangebot (evtl. notariell) abgegeben?
Ohne solche definitiven, schriftlichen Bestätigungen werden Sie es schwer haben....
Sie müssen nämlich nachweisen, daß Ihnen ein solcher Kaufinterssent tatsächlich zur Verfügung steht. Und das geht eben nicht nur mit bloßer Behauptung. Vor allem sollte ein Kaufpreis genannt sein. Nur die Behauptung...egal was geboten wird, ich gehe 10.000.- Euro drüber....hilft nicht.
Sollten Sie solche schriftlichen Bestätigungen vorliegen haben, dann können Sie beim Rechtspfleger um die Aussetzung des Zuschlags ersuchen. Um dies zu bekräftigen, sollten Sie entweder dies schriftlich "beantragen" oder mündlich zu Protokoll geben. Der Rechtspfleger wird dann (eventuell) den Zuschlag 1 - 2 Wochen aussetzen. Allerdings wird er hierzu die betreibenden Gläubiger hören. Oftmals sind diese mit der Aussetzung einverstanden.
Bedeutet, daß der Käufer innerhalb dieser Frist kaufen muß und evtl. sogar die bestätigte Finanzierung nachweisen muß. Ferner ist zu beachten, daß alle Grundbuchgläubger dem Verkauf zustimmen. Diese Voraussetzungen sind in den meisten Fällen gar nicht zu erfüllen. Da die Rechtspfleger den Trick mit diesem sog. "getürkten" Kaufvertrag kennen, wird sicherlich auch die Finanzierungsbestätigung von einer Bank gefordert werden.
Sollte sich der Rechtspfleger aber auf Ihren "Antrag" nicht einlassen, dann wird er den Zuschlag erteilen.
Erst dann wäre die "Zuschlagsbeschwerde" möglich. Allerdings sind deren Erfolgsaussichten "begrenzt".
grüße
gundel |
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Jeti Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 8.Mai 2006 15:37 Titel: |
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Hallo Gundel,
vielen Dank für Deinen Tipp bzw. Rat.
Jetzt habe ich nach 90 Minuten die Versteigerung meines eigenen Hauses miterlebt. Alleine die viel Zahl an Interessenten die ich vorher Nie gesehen habe lies mein Herz ein wenig rutschen.
Für mich ist es eigentlich bestens Verlaufen. Da meine Immobile sehr hoch Geschätzt worden ist war die 7/10 Grenze 238.000,00€. Es gab 20 Mintuten keine Gebote die letzten 10 Minuten konnte man auch unter der 7/10 Grenze gebote abgeben. Dann gab es einen der 169.000,00€ geboten hat. Also gab es keinen Zuschlag.
Ja ich habe einen Investor der fest einspringt. Ich hatte aber keinerlei Zusagen. Wenn man bedenkt wie die bisherige Absprachen waren und wie ein Rückkauf aussieht versteht man das. Leider bin ich auch erst letzte Woche an den Investor gekommen daher war für schriftliches keine Zeit.
Der Investor spielt auch nicht die Bank sondern "Kauft" und gibt eine bestimmte Zeit vor wo zurückgekauft werden muss mit einem Bon Bon oben drauf.
Ich denke der wo auch die nächten 12-24 Monate nicht die Möglichkeit hat wieder eine Finanzierung auf die Beine zu stellen oder selbst Abzulösen passiert wieder das gleiche. |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 9.Mai 2006 6:49 Titel: |
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hallo,
Glück gehabt. Und zwar ziemliches. Denn eigentlich wäre auch ein Zuschlag unter 7/10 aber über 5/10 möglich gewesen! Es kann also nur so gewesen sein, daß der betreibende Gläubiger (Bank) am Ende der Bietstunde den Zuschlag versagen ließ.
Wie gesagt, Glück gehabt.
Allerdings sollten Sie beachten, daß für Ihren nächsten Termin damit alle "Wertgrenzen" (5/10 oder 7/10) gefallen sind.
Sie sollten also die jetzt zur Verfügung stehende Zeit (ca. 6 Monate) dazu verwenden, Ihre Angelegenheit frühzeitig zu regeln.
Und nur so einen Tip, prüfen Sie sehr genau, was man Ihnen da verkaufen will. Und ob man es dann schlußendlich überhaupt macht!
Nicht daß es dann in 6 Monaten wieder heißt: "Zwangsversteigerung"
grüße
gundel |
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LagoPlaya Newbie
Anmeldungsdatum: 11.05.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Hümmerich
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Verfasst am: 16.Mai 2006 13:53 Titel: |
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| Zitat: |
| Es gab 20 Mintuten keine Gebote die letzten 10 Minuten konnte man auch unter der 7/10 Grenze gebote abgeben. |
Ja, ja das ist normale Psychotaktik. Darum hat man auch die frühere Bieterstunde auf eine halbe Stunde verkürzt. Nicht bange machen lassen.
| Zitat: |
Der Investor spielt auch nicht die Bank sondern "Kauft" und gibt eine bestimmte Zeit vor wo zurückgekauft werden muss mit einem Bon Bon oben drauf. |
Hört sich nur dann gut an, wenn man in dieser bestimmten Zeit eine andere, langfristige Lösung herbeizaubern kann. Blos wie soll die aussehen ?
Eine Finanzierung werden Sie ja wahrscheinlich nicht mehr bekommen können, oder ? Jedenfalls würde mich mal persönlich interessieren, wie hoch der Bonbon denn ausfällt und wie kurz die Zeit für den Rückkauf ist ??? Bin sehr interessiert !
Gruß Lagoplaya |
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Jeti Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 18.Mai 2006 15:31 Titel: |
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Ja das ist ein Spielchen mit den letzten 10 Minuten.
Ja der Bon Bon wird einfach berrechnet. Wenn z.b. Das Gutachten wie bei mir 340.000,00€ ist und wie bei mir ca. 265.000,00€(incl. Vorfälligkeitsentschädigung,Zwangsversteigerungsgebühren usw.) gegenüberder Bank offen ist kostet es in meinem Fall die Hälfte was ich komplett in einer Versteigerung verlieren würde. 340.000€-265.000€ würde ich 75.000€ verlieren gegenüber dem Gutachten. Dazu müsste es erst mal 265.00€ bringen das ist ja nicht einmal die 7/10 Grenze. Also wäre die Gebühr 37.500€. Ich bin mit dem Investor soweit klar gekommen das er so ablöst das die Bank komplett bedient ist. Da ich mtl. 5.000€ Sofort zur Tilgung zahle habe ich 24 MOnate zeit. In diesen 24 Monate habe ich die Möglichkeit eine Finanzierung zu Realisieren was auch mit Zeit bei "mir" möglich sein wird. Was aber hinzu kommt das in den 24 Monate wie eine art Miete verlangt wird.
Ich fühhre gerade Verhandlungen das der Investor nicht als Eigentümer eingetragen wird sondern wie als Darlehnsgeber und somit die Bank im Grundbuch ablöst und somit Sicherheiten hat. |
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LagoPlaya Newbie
Anmeldungsdatum: 11.05.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Hümmerich
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Verfasst am: 19.Mai 2006 10:05 Titel: |
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| Zitat: |
Ich fühhre gerade Verhandlungen das der Investor nicht als Eigentümer eingetragen wird sondern wie als Darlehnsgeber und somit die Bank im Grundbuch ablöst und somit Sicherheiten hat. |
Also ich habe schon so einige Banken von innen gesehen und kann Dir aus Erfahrung sagen, dass die Chance, in dieser Konstellation eine Finanzierung zu bekommen, äußerst gering ist. Jeder Finanzierer schaut sich bei der Darlehensprüfung nämlich das Grundbuch an. Da wird in Deinem Fall zu lesen sein, dass ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen wurde. Selbst wenn dieser gelöscht, d.h. gestrichen wird nach der erfolgreichen Versteigerung oder deren Rücknahme, bleibt er lesbar. Aufgrund des zugehörigen Datums ist dieser mit dem Eigentümer also Dir in Verbindung zu bringen. Somit wird die Bank bei Dir eher keine gute Bonität mehr vermuten. Dazu kommt, dass nach einer Versteigerung die meisten Institute sich nicht mehr auf das Gerichtsgutachten bei der Wertermittlung stützen sondern die Höhe des Gebots zu dem der Zuschlag erteilt wurde als Verkehrswert ansetzen, was i.d.R. verhindert, dass bis zum Wert des Gutachtens finanziert werden kann.
Gruß
LagoPlaya |
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