| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
|
Verfasst am: 25.Dez 2006 5:07 Titel: Zwangsversteigerung: Vorbesitzer leisten Widerstand |
|
|
Deutschlands Immobilienmarkt steht vor dem Comeback: Die gute Konjunktur macht das Gebäudeinvestment attraktiv, billige Immobilien aus Zwangsversteigerungen sind jetzt begehrt. Doch viele Vorbesitzer wollen sich nicht mit dem Verlust ihrer Bleibe abfinden - und leisten Widerstand. Bis zur Selbstzerstörung.
| Zitat: |
Es war ein milder Dezembertag an dem Siegfried B. seinen Kampf verlor. Lange hatte er mit Banken um Lösungen gerungen. Doch das Geld wollte nicht reichen und die Kreditinstitute nicht mehr darauf warten. Deshalb lag bald dieser Brief in der Post, etwas an die Seite gedrückt, so, als wolle er Bosch seinen Anblick ersparen: Zwangsversteigerung. Seine Zweizimmerwohnung kam unter den Hammer.
Wenn B. darüber nachdenkt, drückt ihn die Last der Erinnerung noch immer in den Sessel. 70 Prozent oder wenigstens die Hälfte des Verkehrswertes mussten Interessenten anfangs für sein Apartment bieten, erinnert er sich. Viel zu wenig, wie der 40-Jährige findet. Viel zu viel, fanden andere: Es gab keine Gebote. Kein einziges. Und so markierte der Hammerschlag des Justizdieners damals nicht den Moment, an dem Bosch seine Wohnung verlor, sondern jenen, an dem sein Kampf noch einmal aufflackerte.
In den Wochen danach versuchte er immer wieder, Gespräche mit den Bankern zu führen. B. erinnert sich an jedes einzelne, an jede Wende, an jeden neuen Vorschlag. Auch an die Hoffnung, die dabei aufkam - und die Gedanken, die man wohl hat, wenn sie zerbricht.
Heute berichtet B. abgeklärt darüber, irgendwie kalt. Fast wie ein Historiker in eigener Sache, der in seinem inneren Versteigerungstagebuch je nach Bedarf mal vor- und mal zurückblättert - bis zu diesem zweiten Versteigerungstermin, genauer: bis zum Tag davor. Denn mit der Neuansetzung, die seine Banken schließlich beantragten, sollte sein Kampf enden.
Es geht schnell vorbei, als seine Wohnung zum zweiten Mal zu Fall 082 K 004/2006 wird. Nicht mal 50 Minuten dauert es in Saal A 108 des Düsseldorfer Amtsgerichts, bis B. seine Wohnung loswird. Dafür besitzt Manuela Seifert seitdem eine mehr. Sie hat sich in einem kurzen Bietergefecht durchgesetzt und ersteigert B's Zweizimmerwohnung in Düsseldorf Oberbilk für 48.500 Euro.
Ein passabler Preis für das Apartment, wie Seifert findet. "Gemessen an dem Verkehrswert der Wohnung von fast 100.000 Euro ist das in Ordnung. Kein Superschnäppchen, von dem man bei einer Zwangsversteigerung träumt. Aber ich musste eine erkennbare Spur weniger zahlen, als auf dem freien Markt dafür fällig gewesen wäre", sagt die Düsseldorferin zu manager-magazin.de.
Ob sie selbst in die Wohnung einziehen will? "Offiziell, ja", sagt sie. Und inoffiziell? "Mal sehen, ich habe die Wohnung auch als Kapitalanlage gekauft." Was für den einen das Ende eines Kampfes ist, nutzen andere eben als Chance zum günstigen Immobilienerwerb.
Die Gelegenheit, auf diese Weise ein ähnlich gutes Geschäft zu machen, ist derzeit so günstig wie lange nicht mehr. Denn nicht nur das Angebot an Immobilien aus Zwangsversteigerungen ist im Moment hoch; allein in der ersten Hälfte dieses Jahres wurden in der Bundesrepublik 47.667 Immobilien im Wert von 9,63 Milliarden Euro versteigert, meldet der Branchendienst Argetra aus Ratingen. Das ist fast doppelt so viel, wie noch vor zehn Jahren.
Der Düsseldorfer Siegfried B. ist seine Wohnung los, seine Schulden aber nur zum Teil. Der Versteigerungserlös reichte nicht, um seinen Banken alles geschuldete Geld zurückzahlen zu können. "Damals wollte ich auch deshalb einfach in meiner Wohnung bleiben, egal, wer sie ersteigert hatte", sagt Bosch zu manager-magazin.de. "Wo sollte ich auch hin? Einen Mietvertrag bekommt doch niemand, der eine Räumungsklage am Hals hat."
Solch Widerstandsgeist ist nicht selten. Besonders hartnäckige Gegenwehr musste kürzlich ein Ehepaar aus Berlin erleben. Dabei hatten die beiden lange geglaubt, ein seltenes Versteigerungsschnäppchen gemacht zu haben. "Wir bekamen den Zuschlag für unser Haus gleich beim ersten Termin, und deshalb auch zum niedrigstmöglichen Gebot - dem halben Verkehrswert", erinnert sich der Ehemann, der lieber unerkannt bleiben möchte.
Doch als er gemeinsam mit seiner Frau das Grundstück samt Gebäude übernehmen wollte, gab es Probleme. Plötzlich tauchten angebliche Mieter auf, die einen Mietvertrag über 15 Jahre für das Haus vorlegten, und zwar zu Minikonditionen. Und Mieter haben ein Recht darauf, dass ihr Mietvertrag auch bei einer Versteigerung Bestand hat.
"Das Ehepaar musste einen Privatdetektiv engagieren, eine Räumungsklage und eine Strafanzeige einreichen, bis es den Scheinvertrag auffliegen lassen konnte. Die Zwangsräumung übernahm anschließend zwar der Gerichtsvollzieher, aber erst, nachdem ihm das Paar dafür auch noch einen Kostenvorschuss in fast fünfstelliger Höhe zahlte", sagt Joachim Garbe-Emden zu manager-magazin.de.
Doch als die beiden nach Monaten ihr Haus zum ersten Mal betraten, merkten sie, dass die vermeintlichen Mieter vor ihrem Abgang noch schnell die Elektrik, Heizung und Wasserversorgung des Gebäudes kaputt gemacht hatten. So blieb das Paar auf einer riesigen Renovierungsrechnung sitzen. "Wir haben das Haus quasi zweimal ersteigert", sagt der Mann. |
Nachzulesen hier------>Klick |
|
| Nach oben |
|
|
dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 566 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
|
Verfasst am: 29.Dez 2006 10:34 Titel: |
|
|
neulich ging dass rasch.
Am Ende einer Versteigerung muß man sich auch immer gleich einen Räumungstitel beim Rechtspfleger beantragen, der i.d.R. auch bewilligt wird.
Zwar wollte die GV auch viel Geld vorab. aber wir hatten nach Umschreibung einen kleinen "Überrascungsakt" gestartet
Dannach gings problemlos mit der Übernahme. Es war ja alles rechtlich abgesichert. _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|