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Zwangsversteigerung in 2 Tagen -SOS

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Monja
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 7.März 2006 17:23    Titel: Zwangsversteigerung in 2 Tagen -SOS Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe 1991 mit meinem Ehemann ein Haus gebaut. 2001 ging die Ehe schief.
Aufgrund einer Vereinbarung wurde mein Exmann als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Ich bewohnte das Haus mit unsere Tocher von Anbeginn.
Ich einigte mich mit meinem Mann mündlich, dass ich auf Unterhalt verzichte, die laufende Instandhaltung übernehme sowie das Darlehn an die WBK und den Erbbauzins, dann könne ich das Haus weiter bewohnen.

Nun hat mein EX die Raten nicht bezahlt und nun soll in 2 Tagen das Haus zwangsversteigert werden.

Gibt es da noch Hilfe. Habe ich nicht einen Mietvertrag nach BGB?? Und was passiert nach der Versteigerung?

Muß ich ausziehen. Wie ist meine Kündigungfrist?

Hatte übrigens versucht mit einem Mietvertrag, den mein EX mit einer Bekannten gemacht hätte - die mir das Haus wiederum untervermietet hätte, die Bank zu überzeugen, dass die Hpotekenzahlung dann direkt von dieser Bekannten kommt, die Bank lehnte aber ab.
Dazu muß ich sagen, dass ich in meiner Schufa 2 Einträge habe. Eine Eigenfinanzierung kann ich nicht auf die Beine stellen.

BITTE ANTWORTEN SIE MIR SCHNELL; ICH BIN AM ENDE
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Monja
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 7.März 2006 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

habe hier im Forum folgendes gelesen:



auch werdet Ihr gefragt, ob es MIETER in Eurem Haus gibt, DENN, wenn ein Mieter existieren SOLLTE, der in der Vergangenheit bereits Zahlungen geleistet hatte, die zum Ausbau eben dieser Mieteinheit NACHWEISLICH verwandt worden ... so hat dieser Mieter ein über den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren HINAUS bestehen bleibendes Recht zum Verbleib im Haus ............ nur mal so nebenbei ...

Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?????

Was genau ist mit dem Ausbau gemeint?
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berlincommerz
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 7.März 2006 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

hilfe ... nicht schon wieder !

... könnten die forenbetreiber nicht irgendwo an zentraler stelle mal die empfehlung hinhängen, sich NICHT erst dann zu melden wenn bereits alle messen gesungen sind? ...

... leute, gönnt doch bitte euch, euren gläubigern, dem (unschuldigen) amtsgericht und nicht zuletzt den hier antwortenden doch bitte ein paar wochen (an monate wage ich inzwischen gar nicht zu denken) zeit VOR eurem termin ...


so, jetzt zu dir, monja ...

... mein erguss, den du zitiert hast, hat selbstverständlich eine rechtliche grundlage im ZVG (zwangsversteigerungsgesetz) ABER, solche einwände sind inzwischen ein recht häufig angewandtes mittel von schuldnern, die damit potenzielle erwerber abschrecken wollen und wirklich sehr abhängig von GUTER, LANGFRISTIGER vorbereitung ... mal eben in den termin schneien und verkünden, dass man vor ein paar jahren dem schuldner einige tausender in die hand gedrückt und dieser daraufhin die hütte neu tapeziert hat - reicht nicht!
... ausbau heisst in diesem zusammenhang, dass es zweifelsfreie nachweise, am besten von unabhängigen zeugen bestätigte verträge, quittungen etc. geben muss, die belegen, dass du (mieter) dem eigentümer (vermieter) eine bestimmte summe geld gegeben hast und dieser mit GENAU DIESEM geld (extrakonto!) erst deine mietwohnung ausgebaut hat ...

... aber mal etwas anderes, grundlage eines zv-verfahrens ist immer ein vom amtsgericht veranlasstes sachverständigengutachten. also muss ein unabhängiger sachverständiger sich dein/euer haus angesehen haben, ungefähr vor 3-4 monaten ... dieser MUSS dort ja ein klingelschild vorgefunden haben, auf welchem dein name stand ... egal ob du von diesem besichtigungstermin wusstest oder nicht, der sachverständige muss dich über die tatsache der gutachtenerstellung informiert und nach den einzelheiten deines mietverhältnisses befragt haben ... hat er dies nicht getan, bietet sich dir noch die möglichkeit dein mietverhältnis direkt dem zuständigen rechtspfleger anzuzeigen ... damit ist dann zumindest im termin klar, dass du überhaupt im haus wohnst ...

... wenn das haus im termin weggeht, kann zweierlei passieren, entweder der ersteigerer will an dich weitervermieten, oder er will kündigen ... i.d.r. wird er versuchen mit monatsfrist zu kündigen, dem kannst du mit verweis auf die dauer des mietverhältnisses entgegnen und vielleicht noch etwas "luft" tanken ... am ende musst du raus, da erwerb nach ZVG immer ein sonderkündigungsrecht beinhaltet ... schließlich konnte der ersteigerer sich "seine" mieter nicht selbst aussuchen und muss ja eine rechtliche möglichkeit haben sie mehr oder minder elegant loszuwerden ...

... ach ja, vielleicht noch ganz interessant für dich, wenn im gutachten nicht drin steht, dass du mieter bist bzw. dort wohnst, ersteigert ein potenzieller erwerber das haus MIT ALLEM was darin ist ... man nennt das (nicht angezeigte) absonderungsrechte ... diese sind spätestens im termin anzumelden ... es empfiehlt sich also für dich unbedingt eine teilnahme am termin und eine entsprechende erklärung, BEVOR die "bietstunde" eröffnet wird ... praktisch ist es zwar schwierig durchzusetzen, aber rein theoretisch könnte ein hartnäckiger erwerber sich sofort (wenn die gläubigerbank einverstanden ist) einen zuschlagsbeschluss ausfertigen lassen (er ist dann EIGENTÜMER) und sich zugang zum haus verschaffen und mal eben den inhalt deiner wäschekörbe inspizieren ... (vielleicht gefällt ihm ja auch deine sammlung schweizer uhren-unikate) ... ... immer dran denken, im ergebnis ist nach einer zwangsversteigerung NICHTS mehr so wie vorher und wer besonders blauäugig ist, ist nicht nur wohnungs- sondern auch haushaltslos ...

trotzdem, kopf hoch ...

grüsse !
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Monja
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 7.März 2006 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Berlincommerz,

es wollte sich ein Gutachter im September 2005 das Haus ansehen. Ich hatte zu diesem Termin keine Zeit und bot ihm einen anderen Termin an. Er verneinte mit den Worten "dann haben Sie selbst Schuld. Anläßlich dieses Telefonats erwähnte ich ihmgegenüber, dass ich hier Mieter bin.

Wie ist das mit diesem Baukostenzuschuß? Ich habe ja damals mit meinem Exmann dieses Haus gebaut, hier ist auch mein Geld eingeflossen. Außerdem habe ich für die laufende Instandhaltung, die Abzahlung eines Kredits an Wohnungsbaukreditanstalt sowie den Erbpachtzins, gesorgt.

Wie schreibe ich nun diesen Brief an das Gericht. Reicht vorerst der Satz. dass ich Mieter nach BGB bin und einer Kündigung wegen Eigenbedarfs jetzt schonb widerspreche? Oder müssen da auch weitee Ausführungen aufgeführt werden.

Übrigens, ganz lieben Dank, dass Du so schnell geantwortet hast.

Hoffe, das geht jetzt auch so schnell.

Danke vielmals

Monja
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Monja
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 7.März 2006 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Berlincommerz,

könnte das Schreiben vielleicht so aussehen. Oder hast Du eine andere Idee.

Sehr geehrter Herr ……

anlässlich eines Telefonat mit Ihnen am (letzte Woche) teilte ich Ihnen mit, dass ich Mieter des o. a. Hauses bin.

Dies zeige ich hiermit nun noch einmal schriftlich an.

Sollte der neue Erwerber eine Kündigung wegen Eigenbedarfs in Erwägung ziehen,
widerspreche ich dieser Kündigung schon jetzt.

Ich werde nichts unversucht lassen, den Auszug aus diesem Hause zu verhindern


Und noch eine Frage: Sollte ich selbst bei der Versteigerung anwesend sein, oder reicht es, wenn ich es morgen beim ZVg abgebe und mir den Empfang quittieren lasse?

DANKE

von Monja
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berlincommerz
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 7.März 2006 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

hallo monja ...

... um dir den zahn gleich zu ziehen, du kannst keiner eigenbedarfskündigung widersprechen, weil es gar keine geben wird ... nochmals in aller deutlichkeit, wenn ein bieter in der zwangsversteigerung das haus ersteigert, ist er ab diesem zeitpunkt rechtmäßiger eigentümer! ... dass zu diesem zeitpunkt ein mieter mit mietvertrag im haus wohnt, ist ihm, dem höchstbietenden, ja nicht anzulasten ... und weil das so ist, kann er auch nicht mit dem mieter "belastet" werden - deshalb ist an einen erwerb mittels zuschlag im zv-verfahren immer ein sonderkündigungsrecht zugunsten des erwerbers gebunden, das dieser ausüben kann, wenn er denn WILL ... er wäre ja dämlich wenn er z.b. aus einem vollvermieteten berliner mfh mit seiten- und hinterhaus alle 50 mietparteien raussetzen will (gut, es sei denn er will aufteilen), andererseits ist es bei efh immer geraten sich vom mieter (in der regel der alteigentümer) zu verabschieden, weil er als "risikofaktor" einfach unkalkulierbar ist ...

... zum brief ... ich würde keinen schreiben, sondern direkt zu dem rechtspfleger im amtsgericht gehen, der das verfahren betreut ... dort, bei bedarf zu protokoll der geschäftsstelle, würde ich erklären, dass am soundsovielten bei dir ein gutachter anrief und keinen ausweichtermin akzeptierte (grundsätzlich muss er das jedoch tun, es sei denn er hätte dir zwei terminvorschläge gemacht) ... dann erklärst du im haus mieter zu sein, daraufhin wirst du entweder ein auszufüllendes formular erhalten oder ein "zur-schnecke-gemachter-scheissfreundlicher" gutachter wird sich umgehend bei dir melden ... solltest du (wider ausdrückliches erwarten) bis zum tag des termins nichts schriftliches in händen halten, MUSST du in den termin und auf die standardfrage "sind verfahrensbeteiligte anwesend?" mit ja antworten und dein mietverhältnis erklären, inklusive dem satz, dass sich dein gesamter hausrat im haus befindet! ...

... ALLERDINGS, ist das versäumnis des gutachters im wesentlichen ein ergebnis der schlamperei deines ex ... dem gutachter geht nämlich immer ein paket von unterlagen des amtsgerichtes voraus, in welchem der schuldner haarklein aufgefordert wird, alles anzugeben was es wissenswertes zum haus mitzuteilen gibt, u.a. halt auch mietverhältnisse ...

... so, nun noch zum baukostenzuschuss ... auch wenn es hart klingt, es war nett von dir ihn geleistet zu haben - mehr nicht ...
... wer sich auf 57c ZVG berufen will, ist in extremster erklärungs- und beweispfllicht ... im grunde müsste man ein hieb- und stichfestes konglomerat aus notarverträgen, zweckgebundenen überweisungen, darlehen, quittungen und handwerkerrechnungen haben, untersetzt mit einem eigens dafür genutzten konto ... und selbst dann gibt es fallstricke, aber das ist nicht dein thema ...

... ich würde dir auf keinen fall empfehlen in dieser richtung weiter zu denken ... es ist zu spät dafür und gläubigerbanken neigen dazu verstärkt die staatsanwaltschaft um überprüfung zu bitten, wenn der "braten" stinkt ...

... abschliessend noch der durchaus ernstzunehmende rat eines "gomopa-kollegen" ... vielleicht will das haus ja auch keiner im ersten anlauf ... dann hast du ca. ein halbes jahr, in dem man konstruktiver herangehen kann als zwei tage vor dem termin ...

grüsse !
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Monja
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 7.März 2006 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Berlincommerz,

bin richtig froh über Deine schnellen Antworten!!! Danke nochmal.

... zum brief ... ich würde keinen schreiben, sondern direkt zu dem rechtspfleger im amtsgericht gehen, der das verfahren betreut ... dort, bei bedarf zu protokoll der geschäftsstelle, würde ich erklären, dass am soundsovielten bei dir ein gutachter anrief und keinen ausweichtermin akzeptierte (grundsätzlich muss er das jedoch tun, es sei denn er hätte dir zwei terminvorschläge gemacht) ... dann erklärst du im haus mieter zu sein, daraufhin wirst du entweder ein auszufüllendes formular erhalten oder ein "zur-schnecke-gemachter-scheissfreundlicher" gutachter wird sich umgehend bei dir melden ... solltest du (wider ausdrückliches erwarten) bis zum tag des termins nichts schriftliches in händen halten, MUSST du in den termin und auf die standardfrage "sind verfahrensbeteiligte anwesend?" mit ja antworten und dein mietverhältnis erklären, inklusive dem satz, dass sich dein gesamter hausrat im haus befindet! ...

Zu diesem Absatz nochmal ein paar Fragen

Was muß oder sollte ich denn bis zum Termin schriftlich in Händen haben???

Ist es nicht besser, dass ich zum Termin gehe?

Nur wenn ich dann dort auf die Frage "sind verfahrensbeteiligte anwesend?" mit ja antworte und mein mietverhältnis erkläre, was kommt dann auf mich zu. 1000 Fragen bei diesem Termin??? Oder reicht diese eine Aussage von mir???

Kann es dann sein, dass die Versteigerung dann verschoben wird?

Mit welchen rechtlichen Kosequenzen muß ich dann rechnen, wenn ich mit diesem Satz "ich bin Mieter" komme?

Vielen Dank
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berlincommerz
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 8.März 2006 8:08    Titel: Antworten mit Zitat

hallo monja ...

... deine fragen:

1. Was muß oder sollte ich denn bis zum Termin schriftlich in Händen haben???
... du musst sicher sein, dass dein mietverhältnis im termin zur sprache kommt ... wenn du es vor dem termin klären willst und die 2 tage gestern richtig waren, musst du heute zum rechtspfleger und deine situation erklären ... dort bekommst du, auf nachfrage, eine bestätigung ...

2. Ist es nicht besser, dass ich zum Termin gehe?
... ja, ist es !!! ...

3. Nur wenn ich dann dort auf die Frage "sind verfahrensbeteiligte anwesend?" mit ja antworte und mein mietverhältnis erkläre, was kommt dann auf mich zu. 1000 Fragen bei diesem Termin??? Oder reicht diese eine Aussage von mir???
... sicher nicht tausend, aber du solltest in der lage sein, deine "behauptungen" auch nachweisen zu können ... bitte bedenke bei den anforderungen an die nachweise, dass dem mieter dazu i.d.r. mehrere wochen zur verfügung stehen ... was du mithaben musst, sind unterlagen die geeignet sind, dein mietverhältnis zu beweisen, d.h. zunächst einmal eine meldebescheinigung, kontoauszüge mit den abgängen für das haus/kredit, event. zeugen/eidesstattl. versicherungen von leuten, die bezeugen, dass es einen mündl. mietvertrag gibt ... das hängt halt auch davon ab, was du tatsächlich beibringen kannst (daher am besten heute mit dem rechtspfleger sprechen) ...

4. Kann es dann sein, dass die Versteigerung dann verschoben wird?
... es gibt in zv-verfahren nichts, was es nicht gibt ... aber ich tendiere eher zu einem nein ... was sich grundlegend ändern kann (aber nicht muss) ist das bieterinteresse ... wenn du allerdings die kompletten vorherigen beiträge gelesen hast, ist dir klar, dass es völlig egal ist, ob zum zeitpunkt des termins mietverhältnisse bestehen, da du mittels sonderkündigungsrecht schnell draussen bist - es hängt immer davon ab, wie "wissend" die bieter sind ... der rechtspfleger klärt nicht über das sonderkündigungsrecht auf und ein unerfahrener interessent lässt sich von einer energisch auftretenden mieterin vielleicht beeindrucken ... wohingegen ein interessent mit rechtsbeistand einem solchen auftritt höchstens etwas unterhaltungwert abgewinnt ...

5. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muß ich dann rechnen, wenn ich mit diesem Satz "ich bin Mieter" komme?
... mit der aufforderung es nachzuweisen (siehe punkt 3) ... und event. einer erklärung warum du erst so spät kommst ... (streit mit ex, blabla ... )

also nochmal - ab unter die dusche und zügig zum amtsgericht

grüsse !
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Gundel
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Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 8.März 2006 9:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@monja

Die vom Kollegen berlincommerz gemachten Aussagen sind richtig. Und zwar voll umfänglich. Aber was auch entscheidend ist, was wollen Sie denn überhaupt erreichen?

- für immer und ewig im Haus wohnen bleiben?
- nur übergangsweise Zeit gewinnen?

Nach Ihren Ausführungen scheidet wohl ein "Rettungserwerb" mangels Bonität und wahrscheinlich auch mangels Liquidität aus - richtig? Also haben sie doch eigentlich gar keine Chance das Haus weiter zu halten - oder?

Was mich natürlich besonders stutzig macht ist die Aussage von Ihnen, Sie hätten auf Unterhalt verzichtet und dafür würde dann das Darlehen abbezahlt. Bedeutet doch, daß Ihr Ex-Mann die Raten weiter bezahlt hat, und Sie rein rechtlich auf nichts "verzichtet" haben - stimmt das? Da stellt sich dann die Frage, wären Sie überhaupt in der Lage gewesen die normalen Raten selbst zu zahlen (ohne Untehalt)?

Oder haben Sie im Rahmen des "Nutzungsverhältnisses" eine Miete gezahlt (oder ist dies der Betrag, den Sie verrechnet haben??). Sie müssen auf folgendes achten, sollte im ersten Termin tatsächlich nichts passieren, kann die Bank evtl. bei Bekanntgabe eines Mietverhältnisses eine Zwangsverwaltung beantragen. Dieser Zwangsverwalter wird dann die Miete vom Mieter (von Ihnen) kassieren. Und die müssen Sie dann auch zahlen - Es sei denn, Sie haben Ihrem Ex bereits Mietvorauszahlungen geleistet, welche Sie in einem solchen Fall verrechnen könnten.

Vielleicht sollten Sie zusätzlich darüber nachdenken, zum richtigen Zeitpunkt einen Anwalt einzuschalten. Zwei Tage vor der Versteigerung wird der aber auch nix großartiges vollbringen. Aber vielleicht in der Folge...(s. auch die Ausführungen von berlincommerz). Trotzdem sollten Sie unbedingt mit dem Rechtspfleger einen Termin vereinbaren - und ihm die Situation erläutern......

grüße
gundel
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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 316
Wohnort: Europa - mitten drin

BeitragVerfasst am: 8.März 2006 13:33    Titel: ... Antworten mit Zitat

Hi Monja,

wirklich, dein hilferuf ist sehr, sehr, sehr viel mehr als nur zu spät. Dieses verfahren läuft doch garantiert schon mehr als ein halbes jahr, wenn nicht gar ein jahr. Zudem denke ich, dass die zangsverwaltung schon angeordnet ist, es sei denn die bank will geld sparen und hat schon alle konten gepfändet. Du hast ganz oben geschrieben
Zitat:
Ich bewohnte das Haus mit unsere Tocher von Anbeginn.
Ich einigte mich mit meinem Mann mündlich, dass ich auf Unterhalt verzichte, die laufende Instandhaltung übernehme sowie das Darlehn an die WBK und den Erbbauzins, dann könne ich das Haus weiter bewohnen.


Mündlich , ohne eigentümer alle kosten übernehmen. Das klingt nicht nur unlogisch das ist mehr als unlogisch. Den unterhaltsverzicht regelt man vor einem anwalt, schriftlich und besichrert seine rechte dann im grundbuch des hause. Das ist fakt. Deine tochter hat immer anspruch auf unterhalt und kann diesen ggf. ab dem 18. Geburtstag vollumfänglich von ihrem vater auch rückwirkend verlangen, EGAL was du mit deinem ex (auch schriftlich) vereinbart hast.

Jetzt zum eigentlichen Problem. Wenn das haus versteiget ist, dann hast du 12 wochen zeit auszuziehen. Du hast keinerlei rechtsmittel dagegen und im ernstfall kommt der gerichtsvollzieher und räumt dich, deine tochter kommt ins heim und du kommst ins obdachlosenasyl, deine möbel werden verwart und für dich (kostenpflichtig) - untergestellt- . Das klingt hart, wenn du es aber nicht anders lösen kannst ist es so.

Fraglich bleibt, ob das haus im ersten termin versteiget wird. Immerhin müssen 75 % der Wertes erreicht werden. Heute ist das im normalfall mehr als man auf dem freien markt erreichen könnte, es finden sich also nicht wirklich käufer. Die preisfindung der gutachter ist derzeit nicht marktgerecht. Interessant wird es erst zum 2. Termin, der folgt nach ca. 6 Monaten , nachdem der erste termin fruchtlos verlaufen ist (Zuschlag wurde verwehrt) Dort ist die preisfindung offen. Dan wird es wiklich gefährlich weil viele banken dann versuchen , über eigene töchter zum niedrigsten preis zu ersteigern und dann an stammkundschaft weiter zu verkaufen (natürlich mit darlehen und der schuldner bleibt auf dem restbetrag der schuld sitzen (das ist aber ein ganz eigenes kapitel)

Was kann man tun ! Du solltes versuchen, über familienmitglieder das haus zu ersteigern, wenn geht im 2. termin. Vorher muss natürlich mit den banken die finanzierung sichergestellt werden. Achtung, im Normalfall werden 10 % bei zuschlag fällig.... Eine weitere Möglichkeit, dein mann verkauft das haus vor der versteigerung, das geht und viele banken machen das bis teilweise zum 50% wert auch mit... wenn du dazu mehr wissen willst --- [E-Mail anzeigen], es würde hier den rahmen sprengen.

sollte das nicht gehen --- sorry auch wenn es hart klingt, such dir eine
bezahlbare wohnung und ziehe um, mach deinen und den unterhalt deiner tochter geltend und lebe dein eigenes leben ...

Grüsse
Cashinfo
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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 316
Wohnort: Europa - mitten drin

BeitragVerfasst am: 8.März 2006 13:35    Titel: ... Antworten mit Zitat

cool, mailanzeigen geht nicht dann versuchen wir es mal so

cashinfo( at )gmx.net
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Gundel
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Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 8.März 2006 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

nana cashinfo, so schnell kommt man nicht ins Heim!!!!

Nochmals für alle:

Das geringste Zuschlagsfähige Gebot im ersten Termin liegt bei 50% des Verkehrswerts. Auf Antrag (des Gläubigers) kann der Zuschlag versagt werden, wenn nicht 70% des Verkehrswerts erreicht werden.

Nix 75%!!!!

Und weiter: Die 10% sind nicht bei Zuschlag fällig. Sie können auf Antrag des Gläubigers bei Abgabe des Gebots verlangt werden (Sicherheitsleistung). Sollte dieser Betrag nicht gefordert werden, wird ohne Sicherheitsleistung geboten (Ausnahme). Falls Sicherheitsleistung gefordert wird muß der Bieter den Betrag beim Rechtspfleger mittels Bankbürgschaft, bankbestätigtem Scheck (LZB) oder in bar hinterlegen. Sollte er den Betrag nicht vorweisen, wird das Gebot erst gar nicht zugelassen.

Also nix mit Bieten auf Teufel komm raus und vor'mZuschlag die Groschen zählen....

na cashinfo....heute nicht auf der Höhe????

grüße
gundel
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berlincommerz
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 8.März 2006 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

hallo cashinfo .. holla

... das ist ja harter tobak ... wobei ich dir zum letzten absatz ausdrücklich zustimme ... aber der rest, nana, soooo schnell und zielsicher sind nicht einmal wir preussen ...

... vergiss bitte nicht, dass die gute monja NICHT schuldnerin ist ...

was es konkretes zu deinem beitrag zu sagen gibt, hat m.e. gundel komplett richtig erklärt ...

... vielleicht noch eines, um einen erstaunlicherweise weit verbreiteten irrtum auszuräumen ... die 10 % Sicherheitsleistung beziehen sich auf den gutachterlich festgestellten VERKEHRSWERT !!! ... nicht auf das jeweilige gebot der bieter ... d.h. in der zv eines objektes das einen vw von 300.000 euro hat, beträgt die sicherheitsleistung bei einem gebot von z.b. 30.000 euro eben NICHT 3.000 euro, sondern 30.000 Euro !!! ... kleiner, aber feiner unterschied ...

grüsse !
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cashinfo
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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 316
Wohnort: Europa - mitten drin

BeitragVerfasst am: 8.März 2006 15:10    Titel: ... Antworten mit Zitat

@Gundel

weiss nicht was mich geritten hat, naklar stehen 7/10 im Raum und nicht 75 % sorry... aber was will man bei diesem fall noch machen .... nichts !!! was wirklich wirkung zeigen wird.... die gläubigern wird es irgendwie bei kleineren geboten an ihre verwertungsgesellschaft versteigern lassen und damit dann uU. ihre eigenen fonts füllen --- die sind derzeit mächtig spitz und kaufen zu 5/10 des verkehrswertes , wenn möglich noch vor der versteigerung ----
grüsse
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berlincommerz
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 8.März 2006 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

@ cashinfo

... sag mal, redest du von/über deutsche zwangsversteigerungen? ...

... bei allem respekt, aber was ich erlebe spricht eine völlig andere sprache ... da geht es in keiner weise darum einer bankinternen verwertungsgruppe etwas günstig zuzuschieben, weil das gesamte kreditengagement erstens schon VOR der zv an eine verwertungsstruktur (volksbanken z.b. bag) "verkauft" wurde und zweitens weil kein halbwegs an seinem sessel klebender bankmanager sich ewas heisses aus der zv holen will ...

... und "mächtig spitz" nach einem vor-versteigerungsverkauf habe ich die letzte bank 2003 erlebt ... heute sind sie sauer wenn sie selbst im termin bieten müssen ... und unternehmen ALLES, um ihren schrott auch ja in jeder immobilienbörse und jeder regionalen tageszeitung drin zu haben ...

... natürlich gibt es immer ausnahmen von der regel und tatsächlich kann es sein, dass das eine oder andere objekt vielleicht sogar dem filialdirektor der sparkasse selbst gefällt ... aber zum einen geht ein vor-versteigerungsverkauf ja nicht OHNE das einverständnis des schuldners und zum anderen war das doch nicht monja´s thema, 2 oder besser jetzt 1 tag(e) vor dem termin, oder? ...

grüsse !
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Monja
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2006 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihr Lieben,

es war eine ziemlich turbolent Zeit und deshalb melde ich mich erst jetzt:

Also: die Zwangsversteigerung wurde abgesetzt, weil meine Ex oder deren Mann sich wohl mit der Bank geeinigt hat.

Ich habe das aber nur gehört. Mein EX hat sich dahingehnd in der ganzen Zeit nicht geäußert.

Nun erreichte mich ein Schreiben meines RA, der mir mitteilte, dass das Haus nun frei verkauft werden soll. Ich soll ihnen den Termin meiner Räumung mitteilen und einen Termin zur Innnenbesichtigung nennen.

Ich habe eine schlechte Schufa und es wird nicht so einfach sein, damit eine Wohnung zu finden. Die meisten wollen ja eine Schufaauskunft.

Wenn ich mit meinem EX nun eine schriftliche Vereinbarung treffen würde, nachder er mir eine Summe x gibt und ich dafür am ...... das Haus räume.

Muß diese Vereinbarung notariel gemacht werden, oder reicht das wenn das die RA machen?

Was passiert, wenn ich nichts mache und die Termine immer wieder verschiebe?

Ach schreibt mir einfach Eure Meinung - ich weiß nichts weiter.

Monja
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Gundel
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Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2006 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@monja
Zur Beantwortung dieser spezifischen Fragen sollten Sie eigentlich am besten mit Ihrem Rechtsanwalt sprechen.

Der kann Ihnen auch über die von Ihnen betriebene "Nutzungsart" (Sie wohnen in dem Haus), deren Kündigungs- und Räumungsmöglichkeiten sowie -fristen genauer Auskunft geben.

Er wird auch sicherlich besser in der Lage sein, die von Ihnen gewünschte "Abstandszahlung", zu verhandeln.

Nutzen Sie den fachkundigen Rat! Auch wenn es ein paar Euros kostet.

grüße
gundel
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Monja
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2006 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gundel,

ein paar Euro kostet das nicht loß. Aber ich habe eine Freundin, die ist Immobilienmaklerin, ich werde die mal fragen.

Trotzdem wäre ich für ein paar Meinungen dankbar

Liebe Grüße Monja
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Gundel
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Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2006 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

glauben Sie mir eines. Diese Angelegenheit sollte sehr genau und in Ihrem Interesse vertreten werden - insbesonders aufgrund der "Vorgeschichte"!! Eventuell müssen Sie sich auf Gegenwehr einstellen.

Ratschläge würden sicherlich auch ganz stark in die Rechtsberatung hineinlaufen. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob die Nutzung des Objekts durch Sie evtl. eine, einem Mietverhältnis ähnliche Nutzungsvereinbarung darstellt - und eben nicht nur um eine "Überlassung". Und hier stellt sich wiederum die Frage, welche Rechte Ihnen als Nutzerin zustehen.

Dafür sind eben genaue Kenntnisse Ihres Falles und der Rechslage erforderlich!

grüße
gundel
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