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sorgenlos Newbie
Anmeldungsdatum: 03.01.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 16.Feb 2006 11:20 Titel: Zwangsvollstreckung |
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Hallo,
muß die Bank beim ersten Termin auf ein 7/10 Gebot eingehen? Oder kann sie dieses ablehnen?
Gruß |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 17.Feb 2006 16:34 Titel: |
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hallo,
prinzipiell liegt das geringste Zuschlagsfähige Gebot im ersten Termin bereits bei 5/10 des Verkehrswerts. Die Bank hat bis zur Grenze von 7/10 ein Zuschlagversagungsrecht.
Sollte ein Gebot über 7/10 eingehen, kann die Bank zwar den Zuschlag nicht mehr versagen lassen, sie hat aber die Möglichkeit, das Verfahren (einstweilen) einzustellen. Dies kann sie 2mal. Danach besteht immer noch die Möglichkeit, das Verfahren gänzlich einzustellen und von Anfang zu betreiben.
grüße
gundel |
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sorgenlos Newbie
Anmeldungsdatum: 03.01.2006 Beiträge: 14
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Verfasst am: 18.Feb 2006 7:40 Titel: Regelung |
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Hallo Gundel,
das heißt wenn die Bank völlig konfus handelt kann man das Objekt nie ersteigern. Denn sie startet das Verfahren neu, aber hier vergeht ja eine Menge an Zeit.
ist es dann sinnvoll eine dritte Person einzusetzen um ein Gebot abzugeben, daß ein wenig über 7/10 liegt. Oder ist es vernünftiger den Termin dann verstreichen zu lassen um dann außerhalb wieder mit der Bank zu verhandeln.
Oder sollte die dritte Person ein Angebot nur über 5/10 abgeben?
gruß
sorgenlos |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 20.Feb 2006 14:00 Titel: |
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hallo,
was aus Ihrer Sicht "konfus" ist, muß noch lange nicht für die Bank gelten. Evtl. hat die Bank Gründe, das Objekt (jetzt) nicht zu einem geringen Gebot abzugeben.
Wenn Sie sich auf eine ZV vorbereiten wollen und einen Dritten haben, sollten Sie überlegen, ob Sie (dieser) mit Ihrem Objekt nicht selbst ein Schnäppchen machen sollte. Ob es schlußendlich 2 Monate oder 2 Jahre dauert, das kann das Objekt nur günstiger machen.
Wenn Sie das Verfahren beschleunigen wollen, kann der Dritte mehrere Wege beschreiten:
1. Er kippt die Grenzen. Dies kann er im 1. Termin dadurch erreichen, daß er ein Gebot unter 5/10 (nicht zuschlagsfähig) oder ein Gebot zu 5/10 (zuschlagsfähig aber Veto der Bank möglich) abgibt. Durch diese Maßnahme sind die Grenzen für den 2. Termin gefallen. Es kommt dann nur noch einen Einstellung des Verfahrens in Betracht.
2. Er gibt ein Gebot zu 5/10 oder darüber ab. Dadurch signalisiert er der Bank, daß er bieten möchte. Nunmehr kann sich die Bank überlegen, ob sie dies zulässt oder nicht. Selbst im Termin sind sogar Gespräche zwischen Bieter und Bank möglich. Klassische Frage des Bieters: "Bei wieviel würden Sie denn den Zuschlag erteilen?" Oftmals nennt der Banker seine Schmerzgrenze und man kann sich überlegen, ob man sein Gebot anpasst - oder eben auf einen weiteren Termin wartet.
Ich würde sicherlich nicht mit 7/10 anfangen - jeder Euro zu viel ist ein teuerer Euro. Ob sich außergerichtliche Verhandlungen nach einem Termin rentieren? - Lässt sich schwer beantworten, kann aus der Situation heraus evtl. interessant sein. Kommt auf die Anzahl der Grundbuchgläubiger an, da dann das Objekt ja nicht versteigert, sondern verkauft wird.
grüße
Gundel |
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