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durran Newbie
Anmeldungsdatum: 13.10.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 17.März 2006 14:56 Titel: eigentümergrundschuld - immobilie sichern. |
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ich habe ein grundstück erworben unter marktüblichen preis von einem privaten verkäufer.
an sich hat das grundstück einen ca. wert von 30 T € .
das grundstück ist absolut lastenfrei .
nun meine frage.
da ich es evtl. wieder verkaufen möchte und angst habe vor anderen gläubigern - finanzamt usw. da selbstständig - überlege ich mir eine
eigentümergrundschuld einzutragen - in höhe dieser 30 000 € .
1. Frage : kann diese gepfändet werden - obwohl ich sie z.b. meiner frau abgetreten habe -oder jemanden anders - auch ohne konkrete forderung - sondern in bezug auf künftige forderungen .
2. Frage : werden alle anderen gläubiger dann in den unteren rängen mit zwangshypothek eingetragen und könnten dann ja die zwangsversteigerung betreiben - würden allerdings leer ausgehen da ja zuerst die eigentümergrundschuld bedient werden müßte?
3.Frage : kann mich jemand zwingen diese eigentümergrundschuld löschen zu lassen um im rang vorrang zu bekommen - z.b. das finanzamt bei noch offenen steuerverpflichtungen.
4. kann ich auch einen teil dieser eigentümergrundschuld einzlen gläubigern anbieten.
Vielleicht kennt sich jemand aus .
oder gibt es andere sicherungsmöglichkeiten für mich an diesem lastenfreien grundstück.
wie gesagt - ich möchte es am liebsten schnell verkaufen um mit dem verkaufserlös gläubiger zu bedienen - allerdings hole ich ja bei einem verkauf mehr heraus als bei einer ZV. |
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harley13 Newbie
Anmeldungsdatum: 12.11.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 27.Apr 2006 6:17 Titel: |
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Kann leider nicht konkret Stellung beziehen.
Da mich aber diese Punkte auch interessieren, wird sich vielleicht noch mal ein Spezialist äußern. |
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verdammtnochmal Newbie
Anmeldungsdatum: 12.03.2006 Beiträge: 47
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Verfasst am: 27.Apr 2006 8:40 Titel: |
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Also wenn denn sonst keiner antworten will, dann mach ich mal kurz:
1. Abtretung sollte auch im Grundbuch eingetragen werden, ohne konkrete Forderung sinnlos, dann haben Sie einen Rückgewähranspruch, der kann dann auch wieder gepfändet werden. Aber Sie haben doch sicher genug Schulden bei Ihrer Frau oder? Ach ja - Gütertrennung? Wenn nicht dann lieber wer anders...
2. Betreiben können sie immer, das geringste Gebot wird dann höher als der Verkehrswert, komische Veranstaltung aber kommt vor. Gerade das Finanzamt zieht das aus Prinzip bis zum Schluss durch...
3. Natürlich ja, wenn das getürkt war und nachgewiesen werden kann, siehe auch 2., das FA hat da schon so einige Erfahrung. Eine reell abgesicherte Forderung, die im Rang vorgeht, natürlich nicht.
4. Bessere mehrere eintragen z.B. 3x 10000,- o.ä. |
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harley13 Newbie
Anmeldungsdatum: 12.11.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 27.Apr 2006 14:04 Titel: |
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@verdammtnochmal
Wie kann eigentlich ein normaler, schriftlicher Privatdarlehensvertrag (Zins und Tilgung vereinbart aber nicht notariell beurkundet) angefochten werden?
Muß der Geldfluß durch Kontoauszüge nachgewiesen werden?
Wird eidesstattliche Erklärung verlangt? |
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