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andy eup Newbie
Anmeldungsdatum: 11.03.2004 Beiträge: 25 Wohnort: hamburg
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Verfasst am: 22.März 2005 18:10 Titel: hypotek gut oder nicht gut |
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hallo !
ist es ratsam eine hypotek auf ein haus mit grunstück aufzunehmen wenn ein ehepaar mit lebeslangen wohnrecht dort wohnt ?
wie hoch ist der zins bei einer hypotek ?
wie man mir sagte könne man das haus so nicht verkaufen !
angebote habe das paar abgelehnt !
über rat und info freue ich mich
danke
mfg
andy eup |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 25.März 2005 10:15 Titel: Re: hypotek gut oder nicht gut |
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| andy eup hat folgendes geschrieben:: |
hallo !
ist es ratsam eine hypotek auf ein haus mit grunstück aufzunehmen wenn ein ehepaar mit lebeslangen wohnrecht dort wohnt ?
wie hoch ist der zins bei einer hypotek ?
wie man mir sagte könne man das haus so nicht verkaufen !
angebote habe das paar abgelehnt !
über rat und info freue ich mich
danke
mfg
andy eup |
das kommt drauf an:
1.) bist du eigentümer des grundstücks? nur dann kannst du überhaupt eine hypothek für dieses grundstück aufnehmen
2.) ist das wohnungsrecht des ehepaares im grundbuch eingetragen? nur dann haftet das grundstück für dieses wohnungsrecht. anderenfalls "nur" derjenige, der das wohnungsrecht versprochen hat.
3.) wie alt ist das ehepaar? ein wohnungsrecht ist ein höchstpersönliches recht, das nur von diesem ehepaar ausgeübt werden darf und von sonst niemandem (bei einem nießbrauchsrecht dagegen könnte das ehepaar die wohnung auch vermieten und die miete kassieren). außerdem ist festgeschrieben, wie lange das wohnungsrecht gilt (entweder einen gewissen zeitraum, z.b. 10 jahre oder bis zum tode des letztversterbenden ehegatten).
4.) natürlich kann der eigentümer das haus verkaufen. der erzielbare preis hängt jedoch stark davon ab, wie lange das wohnungsrecht noch gilt. im moment hat der eigentümer des hauses eine schokoladentafel in der hand. die verpackung ist das haus, der inhalt das wohnungsrecht. erst wenn beides (wieder) in seiner hand liegt, ist eine ertragreiche verwertung möglich.
5.) im falle einer verwertung des grundstücks werden die gläubiger im wert- und rangverhältnis der hypotheken, die für sie eingetragen wurden, befriedigt. d.h. wenn für bank A eine hypothek an 1. stelle mit 500.000 eingetragen ist und für bank B eine hypothek an 2. stelle mit 1.000.000, und das grundstück kann für 800.000 veräußert werden, dann bekommt Bank A 500.000 und Bank B noch 300.000.
Alle nachrangigen Hypothekengläubiger gehen ganz leer aus.
der zins für eine sicherungshypothek wird üblicherweise mit 16 - 18 % im grundbuch eingetragen. d.h. der wert dieser hypothek steigt ab eintragungsdatum jährlich um diesen zinssatz an. wenn also eine erstrangige hypothek mit einem zinssatz von 18 % im grundbuch steht, ist diese hypothek nach einigen jahren das doppelte ihres nennbetrages wert.
mit diesen hypotheken können darlehen/verbindlichkeiten des grundstückseigentümers (oder mit dessen zustimmung auch anderer personen) abgesichert werden. die zinsen, die die darlehensnehmer zahlen müssen, sind unabhängig von der eingetragenen zinshöhe der hypotheken frei verhandelbar zwischen gläubiger und schuldner. |
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