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tweety75 Newbie
Anmeldungsdatum: 15.05.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 16.Okt 2006 7:59 Titel: schnell Hilfe erforderlich! |
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Hallo liebes Forum,
hier folgender Sachverhalt:
Wie ist es möglich im Bezug auf Alt- bzw. Neuimmobilienbesitz meine Kinder aus erster Ehe im Erbfall auszuschließen? Es geht insbesondere hier - vermutlich - um den Bereich des Pflichtteils!
Ich würde gerne mein derzeitigen Immobilienbesitz verkaufen und etwas neues erwerben...
Bitte um Hilfe, Anregungen, Vorgehensweise???
Viele Grüße
tweety |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1456 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 16.Okt 2006 15:43 Titel: Nun, |
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| eine nicht ganz unerhebliche Überlegung wäre es wert, neuen Immobilienbesitz in eine Körperschaft hineinzuerwerben, denn die Körperschaft stirbt nicht (außer im Insolvenzfall z.B.)..... und die Körperschaft gehört zum Beispiel einem eingetragenen Verein, in dem die einzigen Mitglieder nur Sie und die von Ihnen vorgesehenen Erben sind.... ist eine ganz interessante Konstellation.... |
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Elly * Consulter *
Anmeldungsdatum: 18.03.2004 Beiträge: 1180
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Verfasst am: 17.Okt 2006 5:13 Titel: Re: schnell Hilfe erforderlich! |
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Fragen Sie doch einfach Ihren Anwalt. Sich bei solchen Entscheidungen auf anonyme Aussagen aus dem Internet zu verlassen, welche u.U. von Halbgebildeten und Halbinformierten eingestellt werden, kann doch nicht wirklich die Grundlage Ihrer Entscheidungen bilden...
| tweety75 hat folgendes geschrieben:: |
....Wie ist es möglich im Bezug auf Alt- bzw. Neuimmobilienbesitz meine Kinder aus erster Ehe im Erbfall auszuschließen? Es geht insbesondere hier - vermutlich - um den Bereich des Pflichtteils!
.... |
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Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 2120 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 17.Okt 2006 12:35 Titel: |
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@tweety75,
Wenn Immobilienvermögen (und evtl. weiteres?) vorhanden ist und Kinder aus erster (und evtl. zweiter) Ehe vorhanden sind und Sie im Erbfall Begünstigungen oder Ausschlüsse vorsehen wollen, dann kommen Sie keinesfalls an einer Beratung beim Notar vorbei. Der sagt Ihnen dann auch, wie ein Testament auszusehen hat, das Ihren Anforderungen gerecht wird. Alles andere führt genau zum Gegenteil von dem, was Sie wünschen.
Struckischreck |
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dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 582 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
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Verfasst am: 17.Okt 2006 13:05 Titel: |
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Im Falle dass sie eine Rechtschutzversicherung haben übernimmt diese, die Kosten für die Beratung in Erbenangelegenheiten. _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
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