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Matthias Becker Newbie
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 2
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Verfasst am: 21.Mai 2006 17:03 Titel: 600.000 Euro nicht beizutreiben!? |
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Sehr geehrte User,
ich habe ein spezielles Problem bei der Vollstreckung einer größeren Geldforderung gegen ein Unternehmen.
Dem Unternehmen sind durch meinen Geschäftspartner und Freund in den vergangenen Jahren Mittel in beachtlicher Größenordnung, teils als Warenbestand teils als Darlehen zugeflossen.
Die Teilsumme von 600.000,- Euro ist über Schuldanerkenntnisse tituliert. Für diese Summe gab es einen Rückzahlungsplan beginnend ab September 2005. Dieser Rückzahlungsplan (monatliche Raten in Höhe von 25.000,-) ist vom Schuldner nicht erfüllt worden
sodass nach wiederholten Aufforderungen und Mahnungen nun die Beitreibung der Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung initiiert wurde. Der zuständige Gerichtsvollzieher hat beim Schuldner lediglich einen minderwertigen Teil des Warenbestandes gepfändet da die möglichen Verkaufserlöse dieser Waren von Schuldner
absolut überhöht angegeben wurden und der Gerichtsvollzieher glaubt ihm. Mit den restlichen Waren handelt der Schuldner jedoch weiter und erwirtschaftet Gewinne, ohne das der Gläubiger davon einen Cent bekommt.
Nun hätte ich gern gewusst, ob es in diesem Fall außer einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu Lasten des Gerichtsvollziehers oder des Insolvenzantrages gegen den Schuldner eine weitere
Möglichkeit gibt, die Forderung geltend zu machen. Der Anwalt des Gläubigers sieht im Moment keine Chance das Verfahren zu Gunsten des Gläubigers zu beeinflussen.
Eventuell kann uns hier im Forum jemand einen Hinweis geben.
Für Antworten darf ich mich schon jetzt bedanken.
mit freundlichen Grüßen
Matthias Becker |
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gismokugel Newbie
Anmeldungsdatum: 06.03.2004 Beiträge: 13 Wohnort: Mal hier, mal da, aber nicht OFW
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Verfasst am: 22.Mai 2006 21:22 Titel: Andere Möglichkeiten ? |
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Andere Möglichkeiten gibt es immer, mailen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer.
Nicht jeder Anwalt, der Vollstreckungen macht, hat auch die Weisheit mit Löffeln gefressen.
Viele Grüsse
Ralf Voigt |
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dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 582 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
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Verfasst am: 23.Mai 2006 9:08 Titel: |
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Sg Herr Becker,
mich würden mehr Einzelheiten interessieren, vor allem der Sitz/Firmenname usw. ihres Schulndners.
Bitte teilen sie mir per Mail weitere Einzelheiten mit, damit ich ihnen ein Angebot über weitere Vorgehensweise machen kann. _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
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Matthias Becker Newbie
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 2
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Verfasst am: 2.Jun 2006 16:14 Titel: |
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Hallo "gismokugel",
wie kann ich Ihnen eine Mail zukommen lassen?
Eine Mailadresse von mir, welche ich unbedenklich in einem
Forum publizieren kann : [E-Mail anzeigen]
Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Mfg
Matthias Becker |
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Matthias Becker Newbie
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 2
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Verfasst am: 2.Jun 2006 16:17 Titel: Mailkontakt |
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Sehr geehrter Herr Zöchlin,
vielen Dank für Ihr Angebot.
Ich sende Ihnen nähere Angaben per Mail.
Mfg
Matthias Becker |
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