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600.000 Euro nicht beizutreiben!?

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Matthias Becker
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.Mai 2006 17:03    Titel: 600.000 Euro nicht beizutreiben!? Antworten mit Zitat

Sehr geehrte User,

ich habe ein spezielles Problem bei der Vollstreckung einer größeren Geldforderung gegen ein Unternehmen.
Dem Unternehmen sind durch meinen Geschäftspartner und Freund in den vergangenen Jahren Mittel in beachtlicher Größenordnung, teils als Warenbestand teils als Darlehen zugeflossen.
Die Teilsumme von 600.000,- Euro ist über Schuldanerkenntnisse tituliert. Für diese Summe gab es einen Rückzahlungsplan beginnend ab September 2005. Dieser Rückzahlungsplan (monatliche Raten in Höhe von 25.000,-) ist vom Schuldner nicht erfüllt worden
sodass nach wiederholten Aufforderungen und Mahnungen nun die Beitreibung der Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung initiiert wurde. Der zuständige Gerichtsvollzieher hat beim Schuldner lediglich einen minderwertigen Teil des Warenbestandes gepfändet da die möglichen Verkaufserlöse dieser Waren von Schuldner
absolut überhöht angegeben wurden und der Gerichtsvollzieher glaubt ihm. Mit den restlichen Waren handelt der Schuldner jedoch weiter und erwirtschaftet Gewinne, ohne das der Gläubiger davon einen Cent bekommt.
Nun hätte ich gern gewusst, ob es in diesem Fall außer einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu Lasten des Gerichtsvollziehers oder des Insolvenzantrages gegen den Schuldner eine weitere
Möglichkeit gibt, die Forderung geltend zu machen. Der Anwalt des Gläubigers sieht im Moment keine Chance das Verfahren zu Gunsten des Gläubigers zu beeinflussen.
Eventuell kann uns hier im Forum jemand einen Hinweis geben.
Für Antworten darf ich mich schon jetzt bedanken.

mit freundlichen Grüßen

Matthias Becker
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gismokugel
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 13
Wohnort: Mal hier, mal da, aber nicht OFW

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2006 21:22    Titel: Andere Möglichkeiten ? Antworten mit Zitat

Andere Möglichkeiten gibt es immer, mailen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer.

Nicht jeder Anwalt, der Vollstreckungen macht, hat auch die Weisheit mit Löffeln gefressen.

Viele Grüsse

Ralf Voigt
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dls-24
Insider


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 582
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.Mai 2006 9:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sg Herr Becker,

mich würden mehr Einzelheiten interessieren, vor allem der Sitz/Firmenname usw. ihres Schulndners.
Bitte teilen sie mir per Mail weitere Einzelheiten mit, damit ich ihnen ein Angebot über weitere Vorgehensweise machen kann.
_________________
Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24

www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de

Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert
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Matthias Becker
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2006 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo "gismokugel",

wie kann ich Ihnen eine Mail zukommen lassen?
Eine Mailadresse von mir, welche ich unbedenklich in einem
Forum publizieren kann : [E-Mail anzeigen]

Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Mfg

Matthias Becker
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Matthias Becker
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2006 16:17    Titel: Mailkontakt Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr Zöchlin,

vielen Dank für Ihr Angebot.
Ich sende Ihnen nähere Angaben per Mail.

Mfg

Matthias Becker
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