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Lisa333 Newbie
Anmeldungsdatum: 27.10.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 30.Jan 2007 18:48 Titel: ALG 2, dazu Schulden, aber doch selbständige Aufträge?? |
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Die Situation von meinem Cousin ist sehr verzwickt, ich schildere sie kurz in der Hoffnung, dass es jemandem etwas dazu einfällt...
Thomas ist 53, ein hochqualifizierter EDV-Profi, seit 3 Jahren ALG 2- Empfänger, davor lange selbständig. Aus dieser Selbständigkeit hat er - es war nicht seine Schuld, sondern Betrug - ca. 100.000 Euro Schulden, einige Gerichtsurteile sind schon da, andere stehen noch aus, der Gerichtsvollzieher war schon ein paarmal bei ihm. Offenbarungseid hat er schon vor 2 Jahren abgeben müssen. Das Konto wurde ihm gekündigt, ALG 2 kommt aufs Konto seines minderjährigen Sohnes.
Von der Familie bzw. anderswoher hat er keine Hilfe zu erwarten.
Es spricht trotzdem einiges gegen die private Insolvenz... Vor allem die absolute Kontrolle, die dann stattfindet, die lange Zeit (für einen 53-Jährigen), die Tatsache, dass noch nicht alle vollstreckbaren Urteile vorliegen...
Und nun kommt's: Auf einmal haben sich tatsächlich 2-3 Firmen an ihm gewandt mit der Bitte, ein paar Aufträge abzuwickeln. Jeweils für ein paar Wochen oder Monate (EDV-Beratung, Programmierung), aber immerhin ein Hoffnungsschimmer nach der langen Funkstille und vielen erfolgslosen Versuchen.
Es ist aber (noch) nicht soviel, dass er mit seiner Famile davon leben könnte und erst recht nicht so viel, dass damit die Schulden abbezahlt werden könnten... Und niemand möchte ihn anstellen, eben nur auf selbständiger Basis.
Er kann aber keine Rechnung ausstellen!
Er wollte das Einstiegsgeld beim AA beantragen (6 Monate ALG2 weiter + etwas über 200 Euro, um sich selber zu versichern. Tiefer als wieder auf das ALG2 nach 6 Monaten kann er ja eh nicht mehr fallen). Die Bearbeiterin rät ihm sehr zur Verbraucherinsolvenz (die er jedoch unbedingt vermeiden will) und hat ihm mehr oder minder abgeraten, irgendwelche Aufträge zu übernehmen (ehrlich wie sie ist hat sie ihm nicht einmal den Antrag aushändigen wollen) - nach dem Motto: Alles nimmt doch sowieso der Gerichtsvollzieher weg.
Ist es wirklich so? Gibt es einen Ausweg? Nach England umziehen? Ltd gründen? Schwarzarbeiten? Aber wie, wenn man keine Rechnung ausstellen kann? Er wollte eigentlich alles gesetzestreu regeln...
Hat jemand vielleicht schon ähnliche Erfahrungen? Oder weiss jemand einen praktikablen Ausweg? |
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katerundmaus Insider
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 755 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 31.Jan 2007 16:32 Titel: |
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was macht denn die Frau Ihres Cousins?
Könnte sie nicht ein Gewerbe anmelden - als "Nebenerwerb", weil man doch noch nicht weiss, ob die Arbeit auf Dauer ist.
Mal so ein Gedanke..... |
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Lisa333 Newbie
Anmeldungsdatum: 27.10.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 1.Feb 2007 9:54 Titel: Das geht leider auch nicht! |
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| katerundmaus hat folgendes geschrieben:: |
was macht denn die Frau Ihres Cousins?
Könnte sie nicht ein Gewerbe anmelden - als "Nebenerwerb", weil man doch noch nicht weiss, ob die Arbeit auf Dauer ist.
Mal so ein Gedanke..... |
Danke für die Anteilnahme , aber das geht leider auch nicht. Sie ist ebenfalls arbeitslos und mit der Hälfte der gemeinsamen Schulden belastet... |
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katerundmaus Insider
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 755 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 1.Feb 2007 14:23 Titel: |
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na ja, vielleicht gibt's ja noch Eltern oder Verwandte - auf der anderen Seite: wenn er jetzt diese Arbeit aufnimmt und die Einnahmen ergeben in etwa so viel, dass er seinen Lebensunterhalt damit für eine Zeit hat - ich kenne den unpfändbaren Betrag jetzt nicht, aber bei Frau und Familie liegt der Betrag höher - er muss sich ja die Aufträge nicht gleich auf einmal auszahlen lassen.
Es sind schwierige Schritte, aber auch Möglichkeiten und ich kann mir vorstellen, dass die Mutlosigkeit im Moment überwiegt.
Wenn die Firmen weitere Aufträge geben, ok.
Wenn nicht, dann kann er sich auch wieder beim AA melden.
Es ist auch eine Rechenaufgabe.
Reicht das Geld zumindest soweit, dass alle davon leben können.
Wenn er ein EDV-Profi ist, sollte er sich jetzt mal hinsetzen, und seine Möglichkeiten auch auf dem Markt abklären. Dazu können auch die Firmen helfen, die ihm Aufträge geben. Diese haben doch auch wieder Kontakte durch andere Firmen und können ihn empfehlen.
Mit 53 Jahren fängt das Leben erst an.
bei den Schulden wird es auch welche geben, die nicht nur durch Betrug entstanden sind - ..... mit den Gläubigern, die da also noch offen sind (ohne irgendwelche Gerichtsurteile), sollte er sprechen und seine Lage erklären. Und dass er sich außergerichtlich mit denen einigen will, wenn er wieder dazu in der Lage ist.
Es gibt jetzt nur zwei Möglichkeiten:
er will oder er will nicht
er springt ins Wasser - oder nicht
Gruß
katerundmaus |
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CashDesign Insider
Anmeldungsdatum: 18.11.2004 Beiträge: 560 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 13.Feb 2007 14:14 Titel: |
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Hallo Lisa,
grundsätzlich ist eine selbständige Tätigkeit auch bei drückendem Schuldenberg und ALG2 durchführbar.
Gewerbeschein kann im Haupt oder Nebenerwerb angemeldet werden.
Voraussetzungen für´s Einstiegsgeld:
- langfristige Perspektive für das Vorhaben
- Bewilligungsdauer gesamt 2 Jahre möglich, Bewilligung erfolgt für jeweils 6 Monate mit anschließendr erneuter Wirtschaftlichkeitsprüfung
Auswirkungen auf ALG2
- Einkommensanrechnung, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten werden
Auswirkungen Pfändungen etc:
- Pfändungsfreigrenze herausfinden (nach §850 ZPO googlen)
Bis zu dieser Grenze bleibt das Geld "im hause" - ist aber manchmal aufwändig, da man als Selbständiger mehr gerichtliche Hilfe benötigt.
Hat man den ganz oben angesprochenen Gewerbeschein kann man auch Rechnungen schreiben und am Jahresende die (Betriebs)Einnahmen mit den (Betriebs)Ausgaben verrechnen und den (hoffentlich) positiven Saldo dem Finanzamt mitteilen. _________________ Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 13.Feb 2007 18:15 Titel: |
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Hallo,
Ihr Cousin sollt sich mal über die Insolvenz richtig informieren, damit er überhaupt weiß, was da auf ihn zukommen würde.
Eine Firmagründung mit 100.000,00 € Verbindlichkeiten im Nacken ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Der Weg geht über die Insolvenz, um die Altlasten im Griff zu haben und dann einen Neustart innerhalb der Insolvenz.
MfG
ThoFa |
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