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Anzeige erstatten -Worauf muss ich achten bei Zahlungsverzug

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Autor Nachricht
weibeasy
Specialist


Anmeldungsdatum: 01.04.2004
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 24.Mai 2005 15:06    Titel: Anzeige erstatten -Worauf muss ich achten bei Zahlungsverzug Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Hilfestellung.

meine Problemstellung:
Am 10.04.03 hat mir ein Schuldner eine Schuldanerkenntnis mit Zahlungsvereinbarung mit spätesten Zahlungsziel 01.01.04 unterzeichnet. Bezahlt wurde nicht.
Den Hickhack eines Mahnbescheides und das folgende Sitzen bleiben auf den Kosten möchte ich vermeiden. Derjenige soll aber einen gehörigen Schrecken bekommen und vielleicht auch über die Maßnahme gezwungen werden aktiv zu werden, im besten Fall zu zahlen.
Mir gab jemand den Ratschlag es mal nicht über die langwierige Methode des Mahnbescheides zu versuchen sondern Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Hierzu frage ich: Ist es überhaupt sinnvoll und gibt es Formulare/Textbausteine hierfür. Jetzt war ich im Internet bei der www.Polizei und sah, dass man sogar online Anzeige erstatten kann. Auch Formulare gab es, doch meine Entscheidung welches Formular ich nehmen sollte scheiterte schon an der Definition des „Tatbestandes“. Ich hätte wahrscheinlich zwischen Betrug und Sonstiges wählen können.

Wenn jemand sich ein wenig mit dieser Konstellation auskennt würde ich mich freuen Hilfestellung und Tips zu bekommen. Letztendlich wenn ich im Netz nicht fündig werde muss ich wohl wieder den Anwalt konsultieren um zu erfahren wie das mit der Anzeige richtig funktioniert.

Danke
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Geruk
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 17.Jun 2005 9:25    Titel: Info Antworten mit Zitat

Du kannst eine Anzeige schalten auf Vorsetzlichen Betrug, was mit deiner Anzeige entsteht etscheidet die Saatsanwaltschaft. Schrecken naja gewinnen tust du damit nichts, ausser das dein Schuldner sich das beim nächsten mal überlegt. Wenn du die anzeige geschalten hast hast du keinen einfluss mehr darauf, wenn die staatsanwaltschaft sich einschaltet läuft das verfahren und du bist zeuge. Dein Schuldner bekommt dann eventuell eine Geldbusse dein Geld hast du damit noch lange nicht. Du kannst das verfahren dann auch nicht mehr stoppen. Also Anzeige zurück usw. geht nicht. Weil die prüfen und wenn er dich beschissen hat hat er auch andere Beschissen. Wenn es nur um dich geht und um kleine Summen stellen sie das verfahren ein und der Lacht dich eh aus.
Hört sich beschissen an ist aber so.
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weibeasy
Specialist


Anmeldungsdatum: 01.04.2004
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 17.Jun 2005 9:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich für die Info.
Und leider wieder mal keine Möglichkeit Schuldnern beizukommen. Die Dreistigkeit mit der Manche an die Sache gehen ist unglaublich. Ein Mahnbescheid juckt die wenigsten.
Alleine die Zustellung bei wechselnden Anschriften oder Zugastverstecken ist schwierig.
Mittlerweile schreibe ich mein Geld fast immer ab. Verleihe natürlich nicht mehr soviel.
Manche senden den Schwarzen Mann, dieses ist nicht mal die schlechteste Idee.
Nur Geld bringt es im seltensten Fall.

Früher sagen wir immer: einem nackten Mann greifst Du nicht in die Tasche. Stimmt sicherlich auch noch.
Heute sind die Leute aber auch noch angezogen, laufen aber so schnell, daß Du einfach nicht in die Tasche greifen kannst.
Danke für die rechtlichen Hinweise. Hatte mir da was schönes ausgedacht aber leider nicht mit der Wirklichkeit im Einklang.
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