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Betrügerische GmbH´s

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Wayne
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 23.Okt 2005 12:21    Titel: Betrügerische GmbH´s Antworten mit Zitat

Hallo an "Alle" bin sehr gefrustet und verstehe die Welt nicht mehr. Habe von einer 1. Mann GmbH Geld zu bekommen. Rechtsanwalt kommt nicht weiter.............
Es handelt sich um Vater und Sohn, mal läuft eine "Neue" GmbH auf dem einen oder dem anderen. Habe inzwischen umfangreiches Material zusammengetragen. Die beiden haben inden letzten 4 Jahren 5 GmbH´s gegründet und an die Wand gefahren. Monate vor der Insolvenz wird eine neue GmbH gegründet, nach der Insolvenz der "Alten" wird auch die "Neue" in Gründung gesetzet GmbH gelöscht, um Zeitgleich, mit dem alten,neuen Namen wieder in Gründung zu gehen. Das alles wird gemacht, um Verwirrung zu schaffen. Da es sich um eine Baufirma handelt, bleiben natürlich haufenweise Subunternehmen auf der Strecke. Die beiden selber, interessieren sich nicht für das Schicksal ihrer Opfer. Sie verhöhnen uns noch!!!! Es kostet sie ja nicht einmal die Einlage, die Sie kurz. auf ein extra dafür neu gegründetes Konto packen. Wie kann man so ein "Pack" stoppen??? Der Sohn ist bereits verurteilt wegen Insolvenzverschleppung. Sie selber sagen, das Sie ein sehr dickes Fell haben. Titel und Anwälte interessieren sie nicht, ist ja eh nichts da auf was wir zugreifen können. Jeder von Ihnen hat ein Eigenheim!! Trotz EV.Sie bereiten grade ihre nächste Gmbh, in Gründung vor.
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 23.Okt 2005 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

als Gläubiger haben Sie aureichend Möglichkeiten in einem Insolvenzverfahren. Zusätzlich sollte man sich darum kümmern die Forderungen, gegenüber den Geschäftsführer(n) privat durchzusetzen. So wie Sie es beschreiben, sehe ich da keine große Probleme.

Und dann privat mit aller gebotenen Hartnäckigkeit vorgehen.

MfG

ThoFa
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Wayne
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 23.Okt 2005 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Nur eine GmbH, die mit 21.000,-€ Einlage gegründet wurde und Häuser bauen läßt, das Geld der Kunden unterschlägt und nicht weiter leitet und das seit Jahren so macht, hat eine eine Flotte von Gläubigern...............die alle leer ausgehen. Zudem ist es ja die 5. GmbH die von den "Beiden" in 4 Jahren gegründet wurde. Alle anderen sind ja bereits in die Insolvenz gegangen.

Dann gibt es noch die Bauherrn..............Die dadurch, dass die Gelder nicht an die Handwerker ausbezahlt werden, auch nicht ihre Helle Freude haben an ihren Häusern.


Wahrscheinlich hat bereits Jemand Insolvenz beantragt, nur komme ich nicht so ohne weiteres, an sein Privatvermögen.

Die einzigsten die noch Geld bekommen sind die Anwälte! Aber nicht von den Betrügern, sondern von den Gläubigern.

Noch allen einen schönen Sonntagabend.
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tabaluga2000
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 12.Jan 2006 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nur davor warnen unberechtigt Forderungen, die sich gegen eine juristische Person richten privat bei den Geschäftsführern/Eigentümern eintreiben zu wollen.
Selbst die simple Drohung mit einem Strafverfahren wenn die Forderung nicht (privat) gezahlt wird kommt einer Erpressung gleich.

Wenn die Forderungen dennoch geltend gemacht werden sollen, dann müssen Sie schon eine Durchgriffshaftung geltend machen (aber GERICHTLICH) und die Beträge einklagen.

Wenn die GmbH´s nachweislich nur zum Zwecke des Betruges gegründet werden ist das einfach. Der Nachweis darüber ist aber fast nicht zu führen.
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Wobik
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 31
Wohnort: Grossraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2006 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

tabaluga2000 hat folgendes geschrieben::
Ich kann nur davor warnen unberechtigt Forderungen, die sich gegen eine juristische Person richten privat bei den Geschäftsführern/Eigentümern eintreiben zu wollen.
Selbst die simple Drohung mit einem Strafverfahren wenn die Forderung nicht (privat) gezahlt wird kommt einer Erpressung gleich.

Wenn die Forderungen dennoch geltend gemacht werden sollen, dann müssen Sie schon eine Durchgriffshaftung geltend machen (aber GERICHTLICH) und die Beträge einklagen.

Wenn die GmbH´s nachweislich nur zum Zwecke des Betruges gegründet werden ist das einfach. Der Nachweis darüber ist aber fast nicht zu führen.

Hmmm,
da gibt es doch die Strafanzeige aus allen rechtlichen Gründen?
Übrigens: Warum drohen? Einfach machen!
Da eh nix zu holen ist und die Typen sich auch sonst nicht beeindrucken lassen...
Übrigens: Im Baugewerbe ist es eigentlich üblich, sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkasse und Finanzamt zeigen zu lassen bzw. in Kopie zu seinen Akten zu nehmen.
Mit ziemlicher Sicherheit haben besagte Personen auch dort "Dreck" am Stecken,bekommen also diese Bescheinigungen nicht..
Und Durchgriffshaftung besteht immer bei strafrechtlichen Verhalten!
Um die eigenen Kosten zu minimieren hilft es oft,Prozesskostenhilfe zu beantragen! Hat 2 Vorteile:
1. Wird Sie nur bewilligt bei ausreichender Erfolgsaussicht!
2. spart man eigenes Geld, das eh knapp ist.
Noch ein Ansatz: Es gibt oft ehemalige Polizisten, die Privatdetektive sind. Dank Ihrer alten Verbindungen und Erfahrung bekommen die manches herraus, was sonst unmöglich ist..
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tabaluga2000
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 1.Feb 2006 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

nicht aus allen "rechtlichen Gründen", das rechtliche Gründe vorliegen ist ja Grundvoraussetzung, sondern "wegen aller in Frage kommenden Delikte".
Unvorsichtige sollten aber gewarnt sein, das ist kein Freifahrtschein für unberechtigte Strafanzeigen.
Es gibt keine besondere Form der Strafanzeige, auch keine verschiedenen Arten. Mit einer Strafanzeige (wie auch immer formuliert) beschuldigt man einen Dritten eines Vergehens oder Verbrechens. Vorsätzlich falsche Strafanzeigen führen zu massivem Ärger - und das zu Recht.
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