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jeams Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2004 Beiträge: 6 Wohnort: MÜNCHEN
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Verfasst am: 9.Jan 2004 23:30 Titel: Brauche dringend eure Hilfe |
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Hallo
wie komme ich an mein Geld bei einer Deutschen Aktiengesellschaft wenn der Vorstand auf der flucht ist und behauptet er wäre nie der gesetzliche vertreter des Unternehmens gewesen sondern gauckelt mir etwas von Strohmann vor. Wer Haftet eigentlich für Aussenstände wenn der Vorstand sich verkrümmelt und keiner etwas mit der AG zu tuhn haben will?? |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2921
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Verfasst am: 10.Jan 2004 11:17 Titel: Re: Brauche dringend eure Hilfe |
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| jeams hat folgendes geschrieben:: |
Hallo
wie komme ich an mein Geld bei einer Deutschen Aktiengesellschaft wenn der Vorstand auf der flucht ist und behauptet er wäre nie der gesetzliche vertreter des Unternehmens gewesen sondern gauckelt mir etwas von Strohmann vor. Wer Haftet eigentlich für Aussenstände wenn der Vorstand sich verkrümmelt und keiner etwas mit der AG zu tuhn haben will?? |
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jeams
Leider ist aus Ihren Ausführungern nicht zu ersehen, um welche AG es sich handelt, und um welche Summen es geht. Es gibt einfach zu verschiedene Möglichkeiten( könnte man Bücher drüber schreiben) um hier alles ins Forum zu stellen.Doch wenn der Vorstandvorsitzende sich als Strohmann bezeichnet, dann würde ich doch die Herren Staatsdiener mal fragen, was das Richtige ist. Oder dem Vorstand mal mitteilen, dass die Herren Staastdiener nun befragt werden.
Grüße
Heinrich |
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jeams Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2004 Beiträge: 6 Wohnort: MÜNCHEN
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Verfasst am: 12.Jan 2004 21:25 Titel: |
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Hallo Heinrich,
es handelt sich um Forderungen aus Warenlieferungen aber ich bin auch der Meinung das es sich hier um ein Öffentliches interesse handelt und ich haber die STA über den Sachverhalt Informiert und Anzeige nach §263 gestellt . Danke für den Tip |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1378 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 13.Jan 2004 0:00 Titel: also |
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zunächst mal ist der Handelspartner ja (hoffentlich) die AG (mit hoffentlich meine ich, daß hoffentlich ein schriftlicher Auftrag der AG vorliegt!).
Zunächst ist ein Titel gegen die AG zu erwirken und ggfls. zu vollstrecken. Sofern sich die AG als vermögenslos erweist, erst dann ist eigentlich eine Anzeige gegen den Vorstand angebracht. Dann muß nämlich untersucht werden, ob ggfls. Betrug oder Konkursverschleppung vorliegt.
Also, zuerst immer mal gegen den Auftraggeber (AG) vorgehen. Erst wenn diese fruchtlos sein sollte, kommt eine eventuelle Vorstandsmithaftung in Frage. Dann interessiert auch das dumme "Strohmann-Gerede" nicht. _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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jeams Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2004 Beiträge: 6 Wohnort: MÜNCHEN
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Verfasst am: 13.Jan 2004 19:27 Titel: |
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| Danke Schwabenpower |
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